# taz.de -- CDU Rheinland-Pfalz zu TTIP: Nein, äh, ja
       
       > In Rheinland-Pfalz kündigt die Partei eine Ablehnung des
       > Freihandelsabkommen an, meint diese aber nicht ernst. Was denn nun?
       
 (IMG) Bild: Was Julia Klöckner von der CDU Rheinland-Pfalz wohl denkt? Vielleicht: Immer schön lächeln, merkt schon keiner, dass wir unpopuläre Inhalte haben
       
       BERLIN taz | Es klang nach einer Sensation: Die rheinland-pfälzische CDU
       unter ihrer Spitzenkandidatin Julia Klöckner kündigt an, gegen die
       umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP und Ceta zu stimmen. Das legte
       jedenfalls die Antwort der Partei auf Fragen des Umweltverbandes BUND und
       der Kampagnenorganisation Campact nahe. Die hatten im Vorfeld der
       Landtagswahl am 13. März alle Parteien nach ihrer Haltung zu den Abkommen
       befragt, die die EU mit Kanada (Ceta) und den USA (TTIP) plant.
       
       Konkret wollten die Organisationen wissen: „Wird Ihre Partei dafür sorgen,
       dass Rheinland-Pfalz dem TTIP-Abkommen nicht zustimmt, sofern dieses
       Sonderklagerechte für ausländische Investoren enthält oder
       soziale/ökologische Standards gefährdet oder die kommunale Daseinsvorsorge
       einschränkt?“ Darauf – und auf eine identische Frage zu Ceta – antwortete
       die CDU mit „Ja“.
       
       Doch dass die Abkommen Sonderklagerechte für ausländische Investoren
       enthalten, steht bereits so gut wie fest. Bei Ceta sind diese im fertigen
       Vertragstext enthalten, verhandelt wird nur noch über Details der
       Gestaltung. Auch bei TTIP fordert die EU keinen Verzicht auf
       Schiedsgerichte, vor denen Konzerne gegen Regeln klagen können, die ihre
       Gewinne mindern. Sie will lediglich, dass diese nicht privat, sondern
       öffentlich organisiert sind. Mit ihrer Antwort hätte sich die
       rheinland-pfälzische CDU also praktisch auf ein Nein zu Ceta und TTIP
       festgelegt.
       
       Doch so will die Partei ihre Antwort auf taz-Anfrage nicht gemeint haben.
       Wenn Investoren vor Schiedsgerichten klagen können, wäre das nicht zwingend
       ein Ablehnungsgrund. „In der Frage der Schiedsgerichte kommt es ganz klar
       auf deren Ausgestaltung, nicht auf die Schiedsgerichte an sich an“, teilte
       Kommunikationsdirektor Olaf Steenfadt mit.
       
       ## Täuschungsversuch?
       
       Die Partei habe sich dennoch „in Summe“ für ein Ja entschieden, weil die
       Erfüllung der beiden anderen in der Frage genannten Bedingungen – Bedrohung
       von Standards und kommunaler Daseinsvorsorge – zu einer Ablehnung führen
       würde.
       
       Campact sieht die Antwort nach dieser Aussage als Täuschungsversuch.
       „Offensichtlich wollte Klöckners CDU die Wähler hinsichtlich ihrer
       unpopulären TTIP-Pläne hinters Licht führen“, sagte Sprecher Jörg Haas. Wie
       die Position der Partei nun in den Wahlprüfsteinen dargestellt wird, haben
       BUND und Campact noch nicht entschieden.
       
       10 Feb 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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