# taz.de -- Überwachung von Gefährdern: Mit der Fußfessel gegen Extremisten
       
       > Justizminister Maas will den Einsatz der elektronischen Fußfessel auf
       > zuvor verurteilte Gefährder ausweiten. Der CDU geht der Gesetzentwurf
       > nicht weit genug.
       
 (IMG) Bild: Freigang verboten: Mit der Fußfessel könnte „Gefährdern“ der Zugang zu Bahnhöfen gesperrt werden
       
       BERLIN taz Die elektronische Fußfessel soll künftig auch für haftentlassene
       gewaltbereite Extremisten eingesetzt werden können. Das sieht ein
       Gesetzentwurf vor, den Justizminister Heiko Maas (SPD) in diesen Tagen
       vorlegte.
       
       Seit 2011 ist die elektronische Aufenthaltsüberwachung bundesweit möglich.
       Sie gilt als Maßnahme der „Führungsaufsicht“ für Straftäter, die trotz
       Verbüßung einer mindestens dreijährigen Haftstrafe noch als gefährlich
       gelten.
       
       Am Fußgelenk des Haftentlassenen wird dann ein GPS-Sender befestigt, der
       den jeweiligen Aufenthaltsort auf fünf Meter genau anzeigen kann. Zu Beginn
       der Maßnahme werden individuell Orte bestimmt, die der Haftentlassene
       großräumig meiden muss.
       
       Bei einem Gewalttäter kann dies zum Beispiel der Wohn- und Arbeitsort
       seines ehemaligen Opfers sein. Bei einem straffälligen Pädophilen können
       Kindergärten, Schulen und Spielplätze tabu sein. Wenn sich der Überwachte
       einem verbotenen Ort nähert, löst dies in der Einsatzzentrale Alarm aus.
       
       In Bad Vilbel sitzt seit 2012 die „Gemeinsame elektronische
       Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL). Derzeit werden dort bundesweit 88
       Personen überwacht, davon 63 entlassene Sexualtäter und 25 Gewalttäter.
       
       ## Anwendungsbereich ausweiten
       
       Seit Beginn des Programms wurden insgesamt 138 Personen überwacht, die
       maximale Dauer beträgt fünf Jahre. Insgesamt gab es bisher rund 15.000
       Alarmmeldungen. In 80 Prozent der Fälle war jedoch nur der Akku des
       GPS-Senders leer. Immerhin 739-mal rückte aber auch die Polizei aus.
       
       Maas will nun den Anwendungsbereich der elektronischen Fußfessel ausweiten.
       Künftig sollen auch solche Personen überwacht werden können, die wegen
       Terrorvorbereitung, Terrorfinanzierung oder Unterstützung einer
       Terrorgruppe verurteilt wurden.
       
       Als Tabu-Orte kämen dann zum Beispiel Bahnhöfe, Flughäfen, Kraftwerke oder
       Sportstadien in Betracht. Ein Anschlag könnte mit der GPS-Überwachung zwar
       nicht verhindert werden, aber die Vorbereitung wäre deutlich erschwert.
       
       Maas erfüllt damit eine Forderung, die von Unionsländern schon lange
       erhoben wird. Der Stuttgarter Justizminister Guido Wolf (CDU) begrüßte denn
       auch die Initiative als „dringenden und überfälligen Schritt“.
       
       ## Auch für veurteilte „Gefährder“?
       
       Seine hessische Amtskollegin Eva Kühne-Hörmann (CDU) ist dagegen
       unzufrieden. Solange eine GPS-Überwachung nur im Anschluss an eine
       mindestens dreijährige Haftstrafe möglich sei, werde das Gesetz leerlaufen.
       
       Sie will die Strafgrenze deshalb auf ein Jahr absenken. Tatsächlich heißt
       es im Gesetzentwurf von Maas, die vorgeschlagene Ausweitung des Gesetzes
       werde nur eine „niedrige einstellige“ Zahl von Personen betreffen.
       
       Doch Eva Kühne-Hörmann geht noch weiter. Sie findet es falsch, dass die
       elektronische Überwachung nur bei Haftentlassenen angewandt werden kann.
       Sie müsse auch bei noch nicht verurteilten „Gefährdern“ greifen.
       
       Dafür wäre aber nicht mehr Justizminister Maas verantwortlich, sondern
       Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Am Dienstag treffen sich die beiden
       Minister und wollen über eine bessere Kontrolle der Gefährder sprechen.
       
       9 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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