# taz.de -- Ermittlungen gegen AfD-Richter: Von rechtswegen
       
       > Jens Maier ist Direktkandidat der AfD in Dresden und Richter am
       > Landgericht. Nun wird gegen ihn wegen Volksverhetzung ermittelt.
       
 (IMG) Bild: Richter Jens Maier an seinem Arbeitsplatz beim Landgericht Dresden
       
       BERLIN taz | Die NPD habe immer geschlossen zu Deutschland gestanden. So
       kommentiert Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden und AfD-Mitglied,
       das erneut gescheiterte NPD-Verbotsverfahren. Marginalisiert worden sei die
       NPD schließlich nicht vom Verfassungsschutz und den etablierten Parteien,
       sondern von der AfD, denn: „Wir sind die neue Rechte“, so der Richter bei
       einer Rede vor der Jungen Alternative (JA) in Dresden, auf der auch der
       Thüringer Landesvorsitzende der AfD Björn Höcke für Empörung sorgte.
       
       Von dieser Aussage distanziert sich der sächsische AfD-Generalsekretär Uwe
       Wurlitzer vehement. „Wir sind nicht die neue Rechte und wir sind auch keine
       Nachfolgeorganisation der NPD,“ sagt er der taz. Mit dem
       Bundestagskandidaten Jens Maier wolle Wurlitzer jedoch aufgrund der
       bisherigen Vorwürfe nicht brechen.
       
       Im weiteren Verlauf seiner Rede lässt Maier sich darüber aus, dass in
       Deutschland ein „Schuldkult“ betrieben werde, der durch die „Umerziehung“
       nach dem zweiten Weltkrieg etabliert worden sei. Diesen „Schuldkult“
       erklärt der Richter für beendet. Auch die Integration thematisiert Meier
       und bezeichnet sie als „Herstellung von Mischvölkern“, die nicht zu
       ertragen sei. Wegen diesen Passagen aus seiner Vorrede zum Auftritt von
       Höcke ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Dresden. Der Vorwurf:
       Volksverhetzung. Laut Staatsanwaltschaft seien mehrere Anzeigen
       eingegangen, die nun inhaltlich geprüft werden.
       
       Schon früher geriet Maier in die Kritik, als er im Mai 2016 gegen den
       Totalitarismusforscher Steffen Kailitz eine [1][einstweilige Verfügung
       ausgesprochen] hatte. In einem Gastbeitrag für die Zeit hatte Kailitz der
       NPD vorgeworfen „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ zu begehen.
       AfD-Richter Maier folgte einer Klage der NPD gegen den Artikel und sah die
       Aussagen Kailitz´ nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Kailitz habe eine
       Bestandsaufnahme der NPD abgeliefert und nicht seine persönliche Meinung
       kundgetan. Die einstweilige Verfügung galt nur kurz bis die NPD die Klage
       zurückzog. Der Prozess geht dennoch in eine neue Runde und Jens Meier ist
       wieder als Richter vorgesehen. Nach Ansicht von Kailitz hat er seine
       rechtsextreme Ideologie bisher in skandalöser Weise in den [2][Prozess NPD
       gegen Kailitz] einfließen lassen.
       
       Jetzt geht es um Maiers eigene Meinungsfreiheit. Für Kailitz sind die
       Aussagen Maiers vom Grundgesetz gedeckt. Er hält den Vorwurf der
       Volksverhetzung für nicht haltbar. Dazu seien die Aussagen Maiers zu
       geringfügig. Allerdings sei erstaunlich, „dass Richter Jens Maier seine
       rechtsextreme Gesinnung jetzt so offen zu Tage treten ließ“, sagt Kailitz
       im Gespräch mit der taz. „Inhaltlich ist kein Unterschied zur NPD
       erkennbar.“
       
       Neben den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, prüft auch Maiers
       Arbeitgeber, das Landesgericht Dresden, disziplinarische Schritte gegen den
       Richter. Kailitz, der Lehrbücher zu extremistischen Gruppen in Deutschland
       verfasst hat, hält es für möglich, dass Maier mit seiner Rede bewusst in
       Kauf genommen hat, seine Stellung als Richter zu verlieren. Als
       Direktkandidat für den Bundestag, könne er sich nach disziplinarischen
       Maßnahmen des Landgerichts Dresden als Opfer ideologischer Verfolgung
       inszenieren. Das gebe ihm gerade in Sachsen mehr Rückhalt vom völkischen
       Flügel der AfD und könne auch durchaus seine Chancen steigern, in den
       Bundestag einzuziehen.
       
       24 Jan 2017
       
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