# taz.de -- Urteil zum Dieselfahrverbot: NRW-Regierung muss nicht zahlen
       
       > Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht lehnt ein Zwangsgeld gegen die
       > NRW-Landesregierung ab. Das ist eine Pleite für die Deutsche Umwelthilfe.
       
 (IMG) Bild: Die Deutsche Umwelthilfe hat im Streit um Diesel-Fahrverbote eine juristische Schlappe erlitten
       
       DÜSSELDORF dpa/lnw | Nach ihren Erfolgen im Kampf für Diesel-Fahrverbote
       hat die Deutsche Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf nun
       eine Schlappe erlitten. Vom Tisch sei ein solches Verbot damit aber nicht,
       sagen die Umweltschützer.
       
       Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat [1][ein Zwangsgeld gegen die
       NRW-Landesregierung] in Sachen Diesel-Fahrverbot abgelehnt. Das teilte das
       Gericht am Donnerstag mit. Das Land sei seiner Pflicht nachgekommen,
       Diesel-Fahrverbote ernsthaft zu prüfen und abzuwägen. Ob die Prüfung
       rechtlich einwandfrei gewesen sei, müsse in einem neuen Klageverfahren
       geklärt werden.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Androhung eines Zwangsgeldes beantragt,
       weil in Düsseldorf die Grenzwerte für das giftige Stickstoffdioxid seit
       Jahren überschritten werden, der neue Luftreinhalteplan aber dennoch auf
       Diesel-Fahrverbote verzichtet.
       
       Die Umwelthilfe kündigte an, den Beschluss mit einer Beschwerde beim
       Oberverwaltungsgericht anzufechten. Aus Sicht [2][des Umweltverbandes sind
       die Fahrverbote die einzige Möglichkeit, die Grenzwerte zeitnah
       einzuhalten.] Man setze nun auf das Oberverwaltungsgericht, werde aber
       notfalls auch ein neues Klageverfahren nicht scheuen.
       
       Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte Dieselfahrverbote in NRW als
       unverhältnismäßig abgelehnt. Falls die Bezirksregierung Fahrverbote
       verhängen sollte, „gäbe es die rechtliche Möglichkeit, das zu untersagen“.
       
       Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte die Bezirksregierung bereits 2016
       verpflichtet, „schnellstmöglich“ für die Einhaltung der
       Stickstoffdioxid-Grenzwerte zu sorgen. Dafür sei auch die Anordnung von
       Fahrverboten für bestimmte Dieselfahrzeuge erlaubt.
       
       Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte [3][die Stadt Frankfurt am Mittwoch
       zur Einführung von Diesel-Fahrverboten verpflichtet.] Demnach drohen den
       Autofahrern in der hessischen Metropole im kommenden Jahr großflächige
       Fahrverbote. Das hessische Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
       
       6 Sep 2018
       
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