# taz.de -- Digitalpakt im Bundesrat: Länder stoppen Vorschlag
       
       > Über den von der Bundesregierung geplanten Digitalpakt für Schulen gibt
       > es vorerst keine Einigung. Nun soll ein Vermittlungsausschuss eingesetzt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Der Digitalpakt, eine Schweinerei? Der Bundesrat hat am Freitag unter anderem darüber abgestimmt
       
       BERLIN taz | Der von der Bundesregierung geplante [1][Digitalpakt für die
       Schulen] liegt vorläufig auf Eis. In seiner letzten Sitzung des Jahres hat
       der Bundesrat den Gesetzentwurf für eine Verfassungsänderung am Freitag in
       den Vermittlungsausschuss geschickt.
       
       Mit dem Digitalpakt wollte der Bund den Ländern 5 Milliarden Euro für
       Computer und IT-Technik sowie für die Finanzierung von Lerninhalten zur
       Verfügung stellen. Da Bildung Ländersache ist, hätte dafür aber das
       Grundgesetz geändert werden müssen. [2][Dem stellten sich die Länder
       geschlossen entgegen.]
       
       Dabei kritisieren die SPD-regierten Länder vor allem den Artikel 104b, der
       vorsieht, dass die Länder für alle Finanzhilfen des Bundes künftig einen
       ebenso hohen Beitrag aus ihren Etats bereitstellen müssen (die sogenannte
       „50-50-Regelung“). Fünf unionsregierte Länder inklusive Baden-Württemberg
       stellen darüber hinaus auch den Artikel 104c und damit [3][die
       Grundgesetzänderung als solche] infrage. Über beide Artikel berät im neuen
       Jahr der Vermittlungsausschuss.
       
       Für den Digitalpakt gilt die 50-50-Regelung noch nicht.
       Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sieht den Pakt, der
       unterschriftsreif vorliege, denn auch als Kollateralschaden der
       [4][Bund-Länder-Auseinandersetzung]. Am Freitag machte sie aber noch einmal
       deutlich, dass sie eine Verfassungsänderung weiterhin für notwendig halte.
       Sie lehnte damit die Überlegungen einiger Unionsländern ab, den Pakt davon
       zu entkoppeln. „Erst die Grundgesetzänderung, dann der Digitalpakt“, sagte
       Karliczek. Das heißt, dass die Schulen frühestens nach der ersten Sitzung
       des Bundesrats am 15. Februar mit dem Geld rechnen können – falls sich Bund
       und Länder bis dahin auf einen Kompromiss geeinigt haben, der von beiden
       Kammern bestätigt wird.
       
       ## Verschärfung der Mietpreisbremse durchgewinkt
       
       Mit dem Stopp der Grundgesetzänderung steht auch die Neuregelung des
       sozialen Wohnungsbaus infrage. Bisher gibt der Bund den Ländern Geld für
       Sozialwohnungen, kann deren Zweckbindung aber nicht kontrollieren. Einige
       Länder gaben das Geld für anderes aus. 2020 und 2021 will der Bund 2
       Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen.
       
       Ebenfalls gestoppt wurde vom Bundesrat die Regelung von [5][steuerlichen
       Abschreibungen im Mietwohnungsbau], die sogenannte Sonder-AfA. Das Thema
       wurde von der Tagesordnung genommen. Eine Reihe von Landesregierungen, etwa
       Berlin und Schleswig-Holstein, verlangen eine Mietpreisbindung, die im
       Gesetz nicht vorgesehen ist. Mit der Sonder-AfA, die bis 2021 rund 400
       Millionen Euro kosten soll, können Wohnungen gefördert werden, deren
       Baukosten 3.000 Euro je Quadratmeter nicht überschreiten.
       
       Die Verschärfung der Mietpreisbremse wurde dagegen am Freitag vom Bundesrat
       durchgewinkt. Sie sieht unter anderem die Reduzierung der
       Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent vor.
       
       14 Dec 2018
       
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 (DIR) Martin Reeh
       
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