# taz.de -- Streit um Grundgesetzänderung: Digitalpakt wird zum Pfand
       
       > Wird der Digitalpakt bald umgesetzt? Baden-Württembergs Kultusministerin
       > warnt: Zügig geht es nur ohne Grundgesetzänderung.
       
 (IMG) Bild: Richtungsentscheidung? Ties Rabe (li), Susanne Eisenmann und Anja Karliczek am Donnerstag in der Kultusministerkonferenz. Rabe will geradeaus weiter, Eisenmann zurück und Karliczek überlegt noch
       
       BERLIN taz | Der milliardenschwere [1][Digitalpakt für die Schulen] droht
       zum Unterpfand für die Gegner und Befürworter einer Föderalismusreform in
       der Verfassung zu werden. Noch während die KultusministerInnen in einer
       Pressekonferenz am Donnerstag Einigkeit demonstrierten und betonten, sie
       wollten, dass der Pakt zügig umgesetzt werde, klafften die Risse auf.
       
       Konkret geht es um die mit dem Pakt verknüpfte Grundgesetzänderung.
       Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann, CDU, betonte für die
       unionsgeführten Länder die „grundsätzliche Ablehnung“ dessen, was auf dem
       Tisch liege: „Wir halten den Weg über eine Grundgesetzänderung für falsch.“
       Den Pakt könne man auch ohne eine solche umsetzen. Der Bund wolle den
       Digitalpakt nutzen, um den Bildungsföderalismus grundsätzlich in Frage zu
       stellen. Eisenmann sprach von „Erpressungspotential“.
       
       Hamburgs Schulsenator Ties Rabe, SPD, hält hingegen eine moderate
       Grundgesetzänderung für zielführend. Den eingeschlagenen Weg halte er für
       richtig. „Ich weigere mich, jetzt schon umzukehren.“
       
       Auch die in letzter Minute herbeigeeilte Bundesbildungsministerin Anja
       Karliczek, CDU, warb dafür, den Digitalpakt zunächst auf Basis einer
       Grundgesetzänderung umzusetzen. „Wenn das nicht gelingt, muss man weiter
       reden.“
       
       ## Kompliziertes Verfahren erwartet
       
       Als Voraussetzung dafür, dass der Bund 5 Milliarden Euro in WLAN oder
       Tablets für Schulen investiert, haben sich die Koalitionsparteien der
       Bundesregierung auf die Änderung des Artikels 104c verständigt. Damit kann
       der Bund die Länder bei Investitionen in die kommunale
       Bildungsinfrastruktur unterstützen. Auf Druck der Haushaltspolitiker von
       SPD und Union im Bundestag wurde aber der Passus aufgenommen, dass die
       Länder künftig alle Investitionsprojekte des Bundes in gleicher Höhe
       mitfinanzieren müssen. Das mochten auch Befürworter einer
       Grundgesetzänderung nicht mittragen.
       
       Eisenmann sagte, sie gehe von einem komplizierten Vermittlungsverfahren
       aus.
       
       Die MinisterpräsidentInnen der Bundesländer hatten am Mittwoch erklärt, der
       vom Bundestag bereits beschlossenen Grundgesetzänderung [2][nicht
       zuzustimmen] und am 14. Dezember den Vermittlungsausschuss anzurufen.
       
       ## Grüne und FDP für mehr Kooperation
       
       Dort müssen Vertreter von Bundestag und Bundesrat eine Lösung aushandeln,
       der anschließend beide Kammern zustimmen müssen. Für eine
       Grundgesetzänderung ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig –
       dafür braucht die Koalition im Bundestag auch die Stimmen von FDP und
       Grünen.
       
       Der Grünen-Obmann im Bildungsausschuss des Bundestages, Kai Gehring, sagte
       der taz, es sei unerlässlich, mehr Kooperation zu wagen: „Also unsere
       Verfassung zu ändern und den Digitalpakt als ersten Schritt umzusetzen.“
       Was der Bundestag mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen
       beschlossen habe, sollten die Länder nicht blockieren.
       
       Der FDP-Bildungspolitiker Marco Buschmann sagte dem Deutschlandfunk, die
       Grundgesetzänderung sei wichtig, damit der Bund die Bildung mitfinanzieren
       dürfe. (mit dpa)
       
       6 Dec 2018
       
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