# taz.de -- Länder gegen Grundgesetzänderung: Sechzehn zu null
       
       > Die MinisterpräsidentInnen lehnen die vom Bundestag beschlossen Änderung
       > des Grundgesetzes ab. Damit steht auch der Digitalpakt auf der Kippe.
       
 (IMG) Bild: Harmonie über Parteigrenzen hinweg: Die Grundgesetz-Änderung will niemand
       
       Der Bundesrat wird der [1][Änderung des Grundgesetzes] am 14. Dezember
       nicht zustimmen. Alle 16 Länder haben sich auf der
       Ministerpräsidentenkonferenz, MPK, in Berlin am Mittwoch einstimmig dagegen
       ausgesprochen. Damit liegt auch der Digitalpakt, der fünf Milliarden Euro
       für WLAN, Lernplattformen, Tablets, also für die Digitalisierung der
       Schulen vorsieht, vorläufig auf Eis.
       
       Bildung ist bislang ausschließlich Ländersache. Doch viele Länder und
       Kommunen sind knapp bei Kasse. Jahrelang hatte vor allem die SPD für eine
       Aufhebung des grundgesetzlichen Kooperationsverbots geworben, damit auch
       der Bund Schulen direkt bezuschussen kann. Nun schien es so weit. An der
       „Zukunftsaufgabe“ Digitalisierung wollten Bund, Länder und Kommunen
       zusammenarbeiten.
       
       Im Koalitionsvertrag machten Union und SPD eine Änderung des Grundgesetzes
       zur Voraussetzung für den Digitalpakt. Auf den hatten sich die
       BildungsministerInnen der Länder und die damalige Bundesbildungsministerin
       schon vor zwei Jahren verständigt. Im Bundestag stimmten vergangenen
       Donnerstag die Abgeordneten von Union und SPD zusammen mit Grünen und FDP
       der Grundgesetzänderung zu.
       
       Doch ein Detail war, [2][so die Ministerpräsidenten], mit ihnen nicht
       abgesprochen. Im „über Nacht“ (MinisterpräsidentInnen) neu gefassten
       Artikel 104b steht sinngemäß: Für alle Investitionen des Bundes müssen die
       Länder künftig den gleichen Betrag obendrauf legen. Für den Digitalpakt
       gilt das noch nicht – hier müssen die Länder nur einen Eigenanteil von zehn
       Prozent erbringen. Aber ab 2020 gilt dann: Wir machen halbe-halbe.
       
       ## Bundestagsabgeordnete zeigen Verständnis
       
       Die LänderchefInnen, egal ob von Grünen, SPD, CDU, CSU oder Linkspartei,
       sind sich außergewöhnlich einig: So nicht. Die
       Bund-Länder-Finanzbeziehungen würden damit auf eine ganz neue Art fixiert,
       meinte der amtierende Vorsitzende der MPK, Hamburgs Bürgermeister Peter
       Tschentscher. Für den SPD-Politiker ist eine solche Grundgesetzänderung ein
       „Rückschritt“. „Das würde bedeuten, dass finanzschwache Länder, die
       gefördert werden sollen, nicht mehr mithalten können“, meint Tschentscher.
       
       Bundestagsabgeordnete, die gerade noch für den Passus votierten, wie der
       SPD-Bildungsexperte Oliver Kaczmarek, zeigen sogar Verständnis: „Es ist
       legitim, wenn die Länder über die Rahmenbedingungen der Finanzinvestitionen
       verhandeln wollen.“ Der CDU-Abgeordnete Tankred Schipanski meint dagegen:
       „Die 50-50-Regelung ist völlig angemessen.“
       
       Er verweist darauf, dass die Länder ab 2020 jedes Jahr um 9,7 Milliarden
       Euro entlastet würden. „Wir müssen auf jeden Fall am Kriterium der
       Zusätzlichkeit festhalten.“ Die Länder wollen am 14. Dezember gemeinsam den
       Vermittlungsausschuss anrufen. Sowohl Bundestag und Bundesrat müssen einem
       Ergebnis dann noch zustimmen. Für den Digitalpakt heißt es: Er startet
       jedenfalls nicht zum 1. Januar 2019.
       
       5 Dec 2018
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Anna Lehmann
       
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