# taz.de -- Streit um Grundgesetzänderung: Durchbruch für Digitalpakt?
       
       > Bund und Länder finden einen Kompromiss im Grundgesetz-Streit. Bald
       > könnte Geld für die Schul-Digitalisierung fließen.
       
 (IMG) Bild: Bekommen sie bald bessere Geräte? Schüler*innen in Niedersachsen
       
       BERLIN taz | Der Digitalpakt für die Schulen kann vielleicht doch bald
       starten. Die Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hat für die strittige
       grundgesetzliche Grundlage in dieser Woche einen Kompromissvorschlag
       vorgelegt. [1][Wie die Tagesschau berichtet], sollen die Länder für
       Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich oder beim sozialen Wohnungsbau
       künftig nicht mehr mindestens den gleichen Betrag beisteuern müssen.
       [2][Diese Vorgabe hatte die Länder im Dezember so erzürnt, dass sie die
       Verfassungsänderung im Bundesrat ablehnten und den Vermittlungsausschuss
       anriefen.]
       
       Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow, Linke, begrüßt den neuen
       Vorschlag: „Die sich abzeichnende Lösung ist für den Freistaat Thüringen
       tragbar“, sagte Ramelow der taz. „Uns war wichtig, dass die sachfremde und
       die finanzschwachen Länder benachteiligende 50:50-Regelung keinen Eingang
       ins Grundgesetz findet und die Gelder für den Digitalpakt möglichst schnell
       an die Schulen fließen.“
       
       Für den Digitalpakt, über den Schulen mit Laptops, Lernplattformen und
       schnellem WLAN ausgestattet werden sollen, gilt diese Regelung zwar nicht.
       Hier bezahlt der Bund mit 5 Milliarden Euro den Großteil der Kosten, die
       Länder ergänzen 10 Prozent aus ihren Haushalten. Doch die Koalition hatte
       eine Verfassungsänderung zur notwendigen rechtlichen Grundlage gemacht, um
       den Pakt zu starten. Mit der gestoppten Grundgesetzänderung landete auch
       der Pakt wieder in der Warteschleife. Dieser ist im Grunde fertig
       ausgehandelt zwischen den Bildungsministern von Bund und Ländern und sollte
       ursprünglich zu Jahresbeginn starten.
       
       Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, CDU, sagte der ARD am Mittwoch,
       sie sei zuversichtlich, dass es nun zügig vorangehe. Der gefundene
       Kompromiss bilde eine gute verfassungsrechtliche Grundlage.
       
       ## Kretschmann will Grundgesetzänderung weiter verhindern
       
       Wie die Tagesschau berichtet, sieht der vorgelegte Kompromiss nun vor, dass
       der Bund Finanzhilfen für Investitionen nur noch „zusätzlich“ zur Verfügung
       stellt. Die Länder müssen sich im Gegenzug verpflichten, die Qualität im
       Bildungswesen zu „steigern“. Im Gesetzentwurf ist noch von „sicherstellen“
       die Rede. Über den Entwurf muss nun noch der Vermittlungsausschuss beraten.
       Dieser tagt wieder am 20. Februar.
       
       Eine schnelle und einmütige Einigung der Länder ist indes nicht zu
       erwarten. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Grüne,
       vertritt die Haltung, dass gar keine Grundgesetzänderung notwendig sei. Er
       warnt besonders in der Schulpolitik vor einer „Gleichmacherei“. Vor der
       ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses Ende Januar bekräftigte
       Kretschmann diese Haltung und wertete die Kopplung von Grundgesetzänderung
       und Digitalpakt als einen „plumpen Erpressungsversuch auf dem Rücken
       unserer Schülerinnen und Schüler.“
       
       Zusammen mit den Ministerpräsidenten aus Hessen, Bayern,
       Nordrhein-Westfalen und Sachsen macht sich Kretschmann dafür stark, die
       Grundgesetzänderung ganz zu verhindern. Zusammen verfügen die fünf Länder
       über 27 von 69 Stimmen im Bundesrat. Das würde ausreichen, um die
       Grundgesetzänderung zu verhindern. Für diese sind zwei Drittel der Stimmen,
       also 46, erforderlich. Ramelow appelliert an seine Länderkollegen, dem
       Kompromissvorschlag zuzustimmen.
       
       13 Feb 2019
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Lehmann
       
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