# taz.de -- Früherer AfD-Fraktionsvize verurteilt: Hass gesät, Strafe geerntet
       
       > Der frühere AfD-Fraktionsvize im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern
       > Holger Arppe muss wegen Beleidigungen in einem Chat 6.000 Euro zahlen.
       
 (IMG) Bild: Das Bärtchen ist noch nicht ganz originalgetreu: Holger Arppe im April 2018 im Landgericht Rostock
       
       HAMBURG taz | 6.000 Euro muss der heute parteilose Landtagsabgeordnete
       Holger Arppe aus Mecklenburg-Vorpommern für eine Beleidigung zahlen. Der
       Ex-AfD-Landtagsfraktionsvize hatte eine ehemalige Parteikollegin in einem
       Chat beleidigt, nachdem sie der Partei den Rücken gekehrt hatte. Arppe
       schrieb in dem Chat mit mehreren AfD-Politikern: „Ich kämpfe für pränatale
       Diagnostik, damit so was wie … (Name der Politikerin – d. Red.) rechtzeitig
       abgetrieben werden kann.“ Nun erließ die Staatsanwaltschaft Rostock den
       6.000-Euro-Strafbefehl. Vor knapp zwei Jahren hatten der NDR und die taz
       Auszüge aus dem Chat veröffentlicht.
       
       In den rund 12.000 Seiten umfassenden Chat-Protokollen beleidigte Arppe,
       der 2016 in den Landtag gewählt worden war und dem rechten Flügel seiner
       Partei zugerechnet wurde, noch weitere AfD-Mitglieder. So nannte er zum
       Beispiel AfD-Bundesvize Alexander Gauland „Arschloch“. Mit derselben
       Bezeichnung betitelte er seinen damaligen Fraktionsvorsitzenden und
       heutigen Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm.
       
       Außerdem fiel er mit Gewaltfantasien über politische Gegner sowie
       außerparlamentarische Bündnispartner auf. In einem Chat im August 2015
       schrieb er etwa über Mitglieder anderer Parteien: „Da muss man einfach
       ausrasten und erstmal das ganze rotgrüne Geschmeiß aufs Schafott schicken.
       Und dann das Fallbeil hoch und runter, dass die Schwarte kracht!“ Und schob
       nach: „Wir müssen ganz friedlich und überlegt vorgehen, uns ggf. anpassen
       und dem Gegner Honig ums Maul schmieren aber wenn wir endlich soweit sind,
       dann stellen wir sie alle an die Wand. (…) Grube ausheben, alle rein und
       Löschkalk oben rauf.“
       
       Mit dem Strafbefehl der Rostocker Staatsanwaltschaft wurde nun erstmals
       Material aus diesen Chats juristisch gegen Arppe verwendet. Er hatte die
       Urheberschaft wiederholt bestritten. In seinem Blog schreibt er: „Im August
       2017 initiierte die linke Presse gegen meine Person eine beispiellose
       Rufmordkampagne der perfidesten Art, ohne mich jedoch nachhaltig
       kleinzukriegen.“
       
       Nach der Veröffentlichung der Chat-Protokolle verließ er die AfD-Fraktion,
       die Partei aber nicht. Daraufhin beantragte die AfD-Landesspitze den
       Parteiausschluss. Das Landesschiedsgericht der AfD gab diesem Antrag im
       Juni 2018 statt und das Bundesschiedsgericht lehnte im September 2018 eine
       Berufung ab. Seitdem ist Arppe parteilos und fraktionsloser Abgeordneter.
       
       Zahlt er die nun verhängte Geldstrafe nicht, landet der Fall vor Gericht.
       Es wäre für ihn nicht das erste Mal: Bereits 2015 verurteilte das
       Amtsgericht Rostock Arppe in erster Instanz zu einer Geldstrafe wegen eines
       volksverhetzenden Internetkommentars. Die Richter sahen es als erwiesen an,
       dass Arppe 2010 in einem anonymen Internetbeitrag gegen Muslime gehetzt
       habe. Arppes Verteidigung stritt die Urheberschaft ab.
       
       9 Aug 2019
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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