# taz.de -- Nach Verfassungsgerichtsurteil: Bundestag beschließt Grundsteuer
       
       > Die CSU setzt in der Neuregelung durch, dass die Länder Spielraum für
       > eigene Modelle haben. Mietern drohen durch die Änderung höhere
       > Nebenkosten.
       
 (IMG) Bild: Bei Söders Modell berechnet sich die Steuer strikt nach Grundstücksfläche
       
       BERLIN taz | Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und
       Grünen die [1][Neuregelung der Grundsteuer] beschlossen. Linke und AfD
       stimmten dagegen. Damit erfüllt der Gesetzgeber die Vorgaben des
       Bundesverfassungsgerichts, der aufgrund veralteter Berechnungsgrundlagen
       eine Neuregelung bis Ende 2020 verlangt hatte.
       
       Nach monatelangen Verhandlungen kann vor allem die CSU die Neuregelung als
       Sieg verbuchen. Das Bundesfinanzministerium unter Olaf Scholz (SPD) hatte
       ein Modell vorgeschlagen, bei dem der Wert der Immobilien für die
       Berechnung der Grundsteuerhöhe ermittelt wird.
       
       [2][Bayern bevorzugte dagegen ein sogenanntes Flächenmodell], bei dem die
       Eigentümer von Grundstücken in Bestlagen denselben Steuersatz zahlen wie
       solche in armen Regionen. Ministerpräsident Markus Söder hatte zwar im
       Bundesrat nicht genügend Verbündete für eine Blockade des Scholz'schen
       Modells, konnte aber in der Bundesregierung sein Veto erfolgreich
       einbringen. Die CSU argumentierte vor allem mit dem Bürokratieaufwand des
       Scholz-Modells.
       
       Mit der Neuregelung gilt nun grundsätzlich Scholz' wertabhängiges Modell,
       den Bundesländern wird aber eine Öffnungsklausel eingeräumt, mit der sie
       ein anderes Modell beschließen können. Dafür war eine Grundgesetzänderung
       und damit eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag erforderlich.
       
       ## Für die Kommunen von großer Bedeutung
       
       Die FDP hatte in dieser Woche ihre Zustimmung signalisiert, nachdem die
       Große Koalition einer Vereinfachungsklausel zustimmte. Da die Grundsteuer
       auch in die Berechnung des Länderfinanzausgleichs einfließt, dürfen
       unterschiedliche Berechnungsarten für die Steuer nicht dazu führen, dass
       Länder sich dadurch ärmer rechnen als sie sind. Die FDP wollte mit der
       Klausel einen daraus resultierenden erhöhten Bürokratieaufwand vermeiden.
       
       Die Grünen stimmten zu, nachdem die Große Koalition bei der Grundsteuer C
       nachgab und deren Anwendung auf baureife, aber unbebaute Grundstücke nicht
       auf Gebiete mit Wohnungsnot beschränkte. Damit soll der Bodenspekulation
       entgegengewirkt werden.
       
       Keinen Erfolg erzielten SPD, Grüne und Linke bei der Umlagefähigkeit der
       Grundsteuer auf Mieter. Das war vor allem der Taktik der SPD geschuldet.
       Die Sozialdemokraten forderten zwar frühzeitig, dass künftig die
       Grundsteuer nicht mehr auf Mieter umgelegt werden darf, wollten dies aber
       erst in die Verhandlungen einbringen, nachdem die Einigung auf ein
       Berechnungsmodell stand. Als diese gefunden worden war, fehlte ihnen auch
       angesichts der knappen Zeit für eine Neuregelung jegliches Druckmittel.
       
       Vor allem nach dem wertabhängigen Modell drohen damit Mietern in beliebten
       Innenstadtbezirken höhere Nebenkosten. Die Folgen werden allerdings erst ab
       2025 zu spüren sein, weil das Bundesverfassungsgericht nach der Neuregelung
       eine Übergangsfrist für das Inkrafttreten bis Ende 2024 gelassen hat. Die
       Grundsteuer ist für die Kommunen von großer Bedeutung. 2018 nahmen sie rund
       14 Milliarden Euro über die Grundsteuer ein.
       
       18 Oct 2019
       
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