# taz.de -- Urteil zu den Plakaten vom III. Weg: Hetze ok, Pimmel nicht
       
       > Das Chemnitzer Urteil zu den Wahlplakaten der Partei III. Weg folgt einer
       > absurden Begründung: Die Plakate dürfen bleiben, weil die Zielgruppe
       > unklar sei.
       
 (IMG) Bild: Rechtsradikale Partei will in den Bundestag: Kundgebung vom III. Weg im Februar 2018
       
       Der sportlich nicht untalentierte Fußballspieler Mehmet Scholl hatte 1994
       im Jahrbuch des FC Bayern München den Satz „Hängt die Grünen, solange es
       noch Bäume gibt“, als sein „Lebensmotto“ angegeben. Die Fußballfreunde der
       [1][rechtsradikalen Partei III. Weg] übernahmen nun den Spruch für ihre in
       Zwickau aufgehängten Wahlplakate, nur den Halbsatz mit den Bäumen ließen
       sie weg: Der versteht sich bei Grünen ja von selbst. Die notorischen
       Spaßbremsen von der Ökopartei waren erwartbar empört.
       
       Erst recht, als das Verwaltungsgericht Chemnitz zugunsten der Neonazis und
       zulasten der Stadt Zwickau, die eine Entfernung verfügt hatte, urteilte:
       Die Plakate dürfen ebenso hängen wie die Grünen. Damit bestätigten die
       Chemnitzer nur eine Entscheidung der Zwickauer Staatsanwaltschaft. Die
       einzige Auflage des Gerichts: Die Hassbotschaften müssen hundert Meter vom
       jeweils nächsten Plakat der Grünen entfernt angebracht sein.
       
       Der III. Weg hat immerhin nicht „Pimmel“ geschrieben, denn das ginge in
       einer Demokratie gar nicht. Hetze ist gut, ein Mordaufruf okay, der kleine
       Pimmel aber ist die rote Linie.
       
       Es sei „unklar, wer überhaupt angesprochen wird“, denn damit könnten
       Wähler:innen wie Politiker:innen der Grünen gemeint sein, lautet
       die Begründung für den Beschluss. Ach so, na dann. Darüber, welche der
       beiden Gruppen aufzuhängen das Verwaltungsgericht als in Ordnung ansähe und
       welche nicht, hält es sich schlau bedeckt.
       
       Ein Plakat „Knallt alle Nazis ab“ würde nach derselben Logik sicher
       ebenfalls genehmigt – man wüsste schließlich nicht, welche Nazis denn exakt
       gemeint wären: die vom III. Weg, die der [2][AfD] oder der [3][NPD]? Deren
       Wähler:innen oder deren„Politiker:innen“? Die in der Polizei oder die
       in der Justiz? Egal, Hauptsache, die Dinger hängen hundert Meter vom
       Gericht entfernt.
       
       15 Sep 2021
       
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