# taz.de -- Plakate der Nazi-Partei III. Weg: Mordaufruf nur mit Abstand
       
       > Laut Gericht darf die Nazipartei „III. Weg“ in Zwickau weiter dazu
       > aufrufen, Grüne zu hängen. Einzige Auflage: 100 Meter Abstand zu
       > Grünen-Plakaten.
       
 (IMG) Bild: Demonstranten des Dritten Wegs in Neuruppin
       
       „Hängt die Grünen!“ darf wieder hängen. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat
       einem Eilantrag [1][der Partei „III. Weg“] gegen die Anordnung der Stadt
       Zwickau zur Beseitigung der Plakate stattgegeben. Damit kann die
       rechtsextreme Kleinstpartei weiterhin [2][mit einem bewusst assoziierten
       Mordaufruf] Wahlkampf in Sachsen machen. Einzige Auflage: Die Plakate
       dürfen nur mit Abstand von mindestens 100 Metern zu einem Wahlplakat von
       Bündnis90/Die Grünen angebracht werden. Der Beschluss ist noch nicht
       rechtskräftig.
       
       Der Zwickauer Kreisverband der Grünen hatte gegen die Plakate Anzeige
       erstattet. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte jedoch zunächst
       entschieden, dass die Plakate hängen bleiben dürfen. In München, wo der
       „III. Weg“ ebenfalls Plakate aufgehängt hatte, entschied die
       Staatsanwaltschaft anders: „Nach den vorliegenden Erkenntnissen liegt ein
       Anfangsverdacht einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten vor“, sagte
       Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, am 8. September der
       taz.
       
       Auf die drastische Entscheidung der Zwickauer Staatsanwaltschaft hin, hatte
       die Stadt Zwickau in der vergangenen Woche per Anordnung verfügt, dass die
       Rechtsextremen die Plakate abhängen müssen. Die hatten gegen die Anordnung
       geklagt. Erfolgreich: Das Gericht konnte nun keine strafrechtliche Relevanz
       des Slogans feststellen. Es sei unklar, „wer konkret angesprochen wird“. Es
       könnten entweder Politiker:innen oder Wähler:innen der Grünen
       gemeint sein.
       
       Das Verwaltungsgericht begründete, dass es nach den vom
       Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen für Wahlwerbung derzeit
       offen sei, ob die strengen Voraussetzungen für einen solchen Eingriff in
       das Grundrecht der Meinungsfreiheit vorlägen. Nach Abwägung der Interessen
       hielt es die Kammer für angemessen, mit dem räumlichen Abstand eine von der
       Wahlwerbung der Grünen losgelöste Wahrnehmung der Plakate anzuordnen.
       
       ## Nazis feiern die Aktion
       
       Christin Furtenbacher, sächsische Landesvorstandssprecherin von Bündnis
       90/Die Grünen, sagt: „Die Chemnitzer Gerichtsentscheidung irritiert und
       überrascht uns sehr.“ Sowohl die Staatsanwaltschaft München als auch die
       sächsische Generalstaatsanwaltschaft hätten Ermittlungen wegen öffentlicher
       Aufforderung zu Straftaten sowie weiteren Straftatbeständen aufgrund der
       Plakate eingeleitet. „Ein Mordaufruf gegenüber 3.300 sächsischen
       Mitgliedern einer demokratischen Partei, ihren Sympathisierenden und
       Unterstützenden hat nichts im öffentlichen Raum zu suchen.“ Man hoffe sehr,
       dass die Stadt Zwickau unverzüglich Rechtsmittel gegen diese Entscheidung
       einlege.
       
       Für Dienstagabend rufen die Grünen zu einer Solidaritätsaktion in Zwickau
       unter dem Motto „Demokrat*innen nicht hängen lassen“ auf.
       
       Der „III. Weg“ feiert die gelungene Kampagne derweil auf seiner Webseite.
       Die kalkulierte Provokation sorgte seit der vergangenen Woche für große
       Aufmerksamkeit. „Klar ist, dass die plakative Forderung auf nicht einmal
       500 Plakaten mehr Personen erreicht hat, als wenn unsere Partei 500.000
       grüne Plakate aufgehängt hätte“, schreibt der „III. Weg“.
       
       Es ist nicht das erste Mal, dass die „volkstreue und heimatverbundene
       Partei“, wie sich der „III. Weg“ selbst bezeichnet, die Grünen zur
       Zielscheibe macht. Die 600 Mitglieder starke Partei greift selbst Natur-
       und Tierschutzthemen auf und erklärt denn auch: „Eine Grüne Partei muss
       nicht volksfeindlich sein!“ Als Volk versteht die Partei die
       „naturgesetzliche Gemeinschaft“, deren „biologische Substanz“ erhalten
       werden müsste.
       
       14 Sep 2021
       
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