# taz.de -- Corona-Ausbruch auf Erntefeld: Sie muss nicht zahlen
       
       > 78.000 Euro sollte eine ukrainische Erntehelferin ohne Versicherung für
       > ihre Coronabehandlung zahlen. Nun erlässt ihr die Krankenkasse die
       > Rechnung.
       
 (IMG) Bild: Ein weites Feld: Trotz Corona wurden auf deutschen Äckern Helfende aus Osteuropa beschäftigt
       
       BERLIN taz | Die Techniker Krankenkasse (TK) hat ihre Forderung an eine
       ukrainische Erntehelferin über fast 80.000 Euro für eine Coronabehandlung
       fallengelassen. „Die von uns wegen eines fehlenden Versicherungsschutzes
       zurück geforderten Behandlungskosten in Höhe von rund 78.000 Euro sind
       damit hinfällig“, teilte TK-Sprecher Michael Ihly der taz mit. Viktoria
       Szolomka war im Sommer 2020 lebensgefährlich erkrankt, als sie an der
       Gurkenernte in Bayern teilnahm.
       
       Während sie in einem Krankenhaus in der Region lag, meldete ihr damaliger
       Arbeitgeber sie von der Versicherung ab, weshalb die TK die
       Behandlungskosten von ihr verlangte. [1][Als die taz zu dem Fall
       recherchierte,] bemühte sich die Kasse aktiv um eine einvernehmliche
       Lösung.
       
       Nun sei es der TK gelungen, mit Szolomka zu telefonieren, ergänzte Ihly.
       Mit Hilfe einer ukrainisch-sprachigen Mitarbeiterin hätten alle offenen
       Versicherungsfragen geklärt werden können. „Wir konnten unsere Kundin
       informieren, dass sie aufgrund der im Telefonat geklärten Punkte nach dem
       Ende ihrer Beschäftigung Anspruch auf Krankengeld hatte.“ Sobald Szolomka
       der TK eine Bankverbindung mitteilt, werde sie diese Zahlung erhalten.
       Entscheidend ist aber vor allem: „Durch den Bezug von Krankengeld
       verlängert sich auch die TK-Mitgliedschaft.“ Damit war die Behandlung im
       Krankenhaus und einer Reha-Einrichtung von August bis Oktober 2020
       abgedeckt. Szolomka schrieb der taz nun, sie freue sich sehr.
       
       Erntehelfern, die fast alle aus Ländern wie Rumänien oder Polen kommen,
       steht meist nur der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde zu –
       oft abzüglich Pauschalen für Unterkunft und Verpflegung. Gewerkschafter und
       Betroffene kritisieren, [2][manche Landwirte würden sogar weniger zahlen
       als vorgeschrieben.] Szolomka lebt von den Gelegenheitsjobs ihres Mannes
       und hätte die 80.000 Euro an die TK kaum bezahlen können.
       
       Szolomka bekam nach eigenen Angaben nie einen Arbeitsvertrag von dem
       Großbauernhof im niederbayerischen Mamming, wo sie bei der Ernte half.
       Deshalb konnte der Landwirt ihr Arbeitsverhältnis auch leicht beenden und
       sie von der Sozialversicherung abmelden. Er war nicht erreichbar für eine
       Stellungnahme. Sein Betrieb geriet 2020 in die Schlagzeilen, [3][als sich
       dort 250 MitarbeiterInnen vor allem aus Osteuropa mit Corona ansteckten.]
       Szolomka musste sogar auf der Intensivstation behandelt werden.
       
       6 Mar 2022
       
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