# taz.de -- Kriegsflüchtlinge und Kosten: Finanzhilfen gefordert
       
       > Bundesländer und Kommunen möchten eine höhere Bundesbeteiligung an den
       > Kosten für die Geflüchteten aus der Ukraine.
       
 (IMG) Bild: Der Bund soll sich mehr an den Kosten beteiligen: Kriegsflüchtlinge in Berlin
       
       Berlin taz | Über die Aufteilung der Kosten für die Unterbringung und
       Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine ist eine Debatte zwischen Bund,
       Ländern und Kommunen entbrannt. „Ich erwarte eine Regelung zur
       Kostenübernahme“ sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) am
       Donnerstag.
       
       Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und der nordrhein-westfälische
       Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) erklärten nach der
       Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, Bund und Länder wollten die
       Aufnahme der Kriegsflüchtlinge als „Gemeinschaftsaufgabe“ angehen. Details
       der Kostenaufteilung wurden aber auf der Konferenz nicht vereinbart. Eine
       Arbeitsgruppe soll bis zum 7.April einen Lösungsvorschlag erarbeiten.
       
       Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und
       Gemeindebundes, hatte zuvor in der Bild-Zeitung gefordert, für die
       Unterbringung und Integration der Geflüchteten müssten etwa 1.000 Euro pro
       Person und Monat angesetzt werden. Diese „Milliardenausgaben“ müssten Bund
       und Länder übernehmen.
       
       Geflüchtete aus der Ukraine, die sich nach dem [1][Paragraph 24 des
       Aufenthaltsgesetzes] haben registrieren lassen, fallen unter die sogenannte
       Massenzustrom-Richtlinie der EU. Sie haben in Deutschland Anspruch auf
       Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen liegen in
       etwa auf der Höhe von Hartz IV, mit Abschlägen für die Unterbringung in
       Massenunterkünften.
       
       ## Kriegsflüchtlinge haben einen eigenen Status
       
       Für Asylbewerberleistungen sind die Bundesländer und Kommunen zuständig. Im
       Zuge der Flüchtlingseinreisen ab dem Jahre 2015 bekamen die Bundesländer
       und Kommunen ab dem Jahr 2016 eine Kostenpauschale in Höhe von [2][670 Euro
       pro Asylbewerber:in] von der Bundesregierung erstattete. Hinzu kamen
       weitere pauschale Bundeshilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
       und den Ausbau der Kinderbetreuung.
       
       Geflüchtete aus der Ukraine gelten vor dem Gesetz aber nicht als
       Asylbewerber:innen. In früheren, erstmal gestrichenen Versionen einer
       Beschlussvorlage zur Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag wurde
       vorgeschlagen, den Ländern eine 670 Euro Monats-Pauschale für jeden
       gemeldeten Kriegsflüchtling aus der Ukraine vom Bund zu erstatten. Andere,
       ebenfalls gestrichene Vorschläge zielten darauf, die Geflüchteten aus dem
       Krieg pauschal in das System des Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) zu
       überführen. Das SGB II ist auch für anerkannte Asylberechtigte zuständig.
       
       In dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz wurde bestätigt, dass
       Kriegsflüchtlinge, die nach dem Paragraph 24 in Deutschland registriert
       sind, hier sofort eine Arbeit aufnehmen können. Die Agenturen für Arbeit
       sollen die Geflüchteten „beraten“ und ihnen weitere Leistungen der aktiven
       Arbeitsförderung anbieten.
       
       17 Mar 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html
 (DIR) [2] https://dserver.bundestag.de/btd/19/197/1919780.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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