# taz.de -- Europäisch-kanadischer Handelspakt Ceta: So geht's nicht
       
       > Die von der Regierung geplante Interpretationserklärung zur
       > Ceta-Entschärfung ist einem Gutachten zufolge unwirksam. Schiedsgerichte
       > würden bleiben.
       
 (IMG) Bild: Proteste gegen das Handelsabkommen CETA 2016 vor einem SPD-Parteitag in Wolfsburg
       
       BERLIN taz | Der Plan der Bundesregierung, das europäisch-kanadische
       [1][Handelsabkommen Ceta] mit einer angehängten Interpretationserklärung zu
       ratifizieren und so die umstrittenen Schiedsgerichte zu entschärfen, bringt
       möglicherweise nichts. Nach einem im Auftrag des Umweltinstituts München
       erstellten Gutachten wäre ein Einschränkung der Klagemöglichkeiten für
       Konzerne über den vorgesehenen Weg rechtlich unwirksam.
       
       Gegen Ceta und das mittlerweile gescheiterte Schwesterabkommen TTIP
       zwischen der EU und den USA sind vor einigen Jahren Hunderttausende auf die
       Straße gegangen. Die Gegner:innen der Handelspakte fürchten verwässerte
       Standards im Verbraucher:innenschutz und vor allem Klageprivilegien
       für Konzerne. Der Ceta-Vertragstext sieht private Schiedsgerichte vor, vor
       denen Konzerne Staaten wegen unliebsamer Entscheidungen auf Schadenersatz
       verklagen können. Ein Beispiel von vielen: Die Energiekonzerne [2][RWE und
       Uniper haben die Niederlande vor einem Schiedsgericht auf einen
       Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagt], weil das Land aus der
       Kohleverstromung aussteigen will.
       
       Ceta ist seit 2017 in Kraft, vor allem die neuen Zollvorgaben gelten
       bereits. Der Teil des Paktes, der den Investitionsschutz und die
       umstrittenen Schiedsgerichte regelt, ist nicht wirksam. Das Abkommen kann
       aber erst vollständig Anwendung finden, wenn es von allen EU-Staaten
       ratifiziert worden ist. Das ist bei Deutschland und elf weiteren Ländern
       nicht der Fall. Die Ampel-Regierung hat höchstrichterliche Urteile
       abgewartet. Nachdem das Bundesverfassungsgericht Klagen gegen Ceta
       abgeschmettert hat, hat die Regierung die Ratifizierung auf den Weg
       gebracht. Um den Gegner:innen Wind aus den Segeln zu nehmen, will die
       Bundesregierung mit einer Interpretationserklärung zum Vertrag nachbessern.
       Darin soll klargestellt werden, dass Klagen nur bei Enteignungen und
       direkten Diskriminierungen möglich sind. Sie soll vom Ceta-Komitee verfasst
       werden, das aus Vertreter:innen der EU und Kanadas besteht.
       
       Aber dem Gutachten der Rechtsanwält:innen Roda Verheyen und Johannes
       Franke zufolge hat das Ceta-Komitee gar nicht die Kompetenz dazu. Eine
       Beschränkung auf direkte Enteignungen und Diskriminierungen könne „nur über
       den Weg einer Vertragsänderung wirksam erfolgen“, heißt es in dem
       Gutachten.„Dass die geplante Interpretationserklärung rechtlich nicht
       einmal wirksam wäre, ist eine Farce“, sagt Ludwig Essig vom
       [3][Umweltinstitut München]. „Damit kann die Bundesregierung das Abkommen
       nicht ratifizieren. Einzig Neuverhandlungen sind der richtige Weg.“
       
       25 Aug 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /EU-Handelsabkommen-Ceta-mit-Kanada/!5865279
 (DIR) [2] /Energiepolitik-in-den-Niederlanden/!5767040
 (DIR) [3] http://www.umweltinstitut.org/home.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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