# taz.de -- Mehr Geld für alleinstehende Geflüchtete: Ein Flüchtlingsheim ist keine WG > Bremen darf das Zusammenleben in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht als > Lebensgemeinschaft werten. So hatte der Senat Leistungskürzungen > begründet. (IMG) Bild: Eine WG sieht anders aus: Küchenzeile in einer Gemeinschaftsunterkunft BREMEN taz | „Mehr Geld für Geflüchtete“ heißt es in einer Pressemitteilung des rot-rot-grünen Bremer Senats vom zweiten Februar. Faktisch bekommen Geflüchtete in Bremen, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, aber nun eben das, was ihnen schon lange zugestanden hätte. Konkret geht es um Alleinstehende, die in Gemeinschaftsunterkünften leben. Nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes 2019 bekamen diese teilweise weniger Geld. Das lag daran, dass mit der Gesetzesänderung die Bedarfssätze zwar angehoben wurden, zugleich aber eine neue Bedarfsstufe eingeführt wurde. Sie galt für Geflüchtete, die in keiner eigenen Wohnung leben. Anstelle des Regelbedarfssatzes eins erhielten sie den Regelbedarfssatz zwei – also zehn Prozent weniger Geld. Alleinstehende in Gemeinschaftsunterkünften wurden damit finanziell mit Personen in Lebensgemeinschaften gleichgestellt – also mit Gruppen, die gemeinsam wirtschaften und sich Produkte für den alltäglichen Gebrauch teilen. [1][Das hat das Bundesverfassungsgericht im November für unrechtmäßig erklärt]. Bereits 2021 hatte das Landessozialgericht Hessen entschieden, dass die Leistungskürzungen für Alleinstehende in Sammelunterkünften nicht nur verfassungs- sondern auch europarechtswidrig sind. [2][Zuvor schon hatte das Sozialgericht Düsseldorf Verfassungsbeschwerde erhoben]. Eine Ablehnung der Bedarfszuordnung auf Landesebene lag also im Bereich des Möglichen. ## Flüchtlingsrat spricht von Realiltätsferne In Bremen beschreibt der [3][Flüchtlingsrat] in einer Stellungnahme zum bundesweiten Verfahren im Februar 2022 detailreich die Haltlosigkeit der Bedarfskürzungen. Die Einordnung sei realitätsfern; die Bremer Sammelunterkünfte seien in keiner Weise auf die Gründung von Haushalts- oder Lebensgemeinschaften ausgerichtet. Vielmehr erschwere die Infrastruktur ein vertrauensvolles Zusammenleben. Der Rat verweist zudem darauf, dass die Betroffenen nicht über die Leistungskürzungen aufgeklärt worden seien. Eine Anfechtung sei damit bewusst erschwert worden. Dass in Einzelfällen eine Auszahlung des Regelbedarfssatzes eins vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes möglich war, zeigt ein Verfahren gegen die Bremer Stadtgemeinde von Juli 2020. Dort wurde auf Ausführungen des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, in denen es heißt: „Auch dem Senat erscheint nicht nachvollziehbar, warum Fremde, ähnlich wie Paare gemeinsam wirtschaften sollten.“ Von den Änderungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sind nach Angaben des [4][Bremer Senats] 900 Personen betroffen. Bei 300 Fällen stehe die Umstellung auf die Regelbedarfsstufe eins noch aus. Da die Änderungen vom Amt für Soziale Dienste manuell vorgenommen werden müssen, bitte man um Geduld. 4 Feb 2023 ## LINKS (DIR) [1] /Karlsruhe-zu-Sozialleistungen/!5893894 (DIR) [2] /Situation-von-Gefluechteten-in-Heimen/!5762194 (DIR) [3] /Unterbringung-von-Gefluechteten/!5903854 (DIR) [4] https://landesportal.bremen.de/senat ## AUTOREN (DIR) Ann-Christin Dieker ## TAGS (DIR) Asylrecht (DIR) Asylsuchende (DIR) Unterbringung von Geflüchteten (DIR) Unterkunft (DIR) Geflüchtete (DIR) Sozialleistungen (DIR) Nancy Faeser (DIR) Verkehrswende (DIR) Schwerpunkt Flucht (DIR) Schwerpunkt Flucht ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Unterbringung von Geflüchteten: Faeser lädt zu Gipfel ein Die Zahl der Geflüchteten steigt, ihre Unterbringung ist eine Herausforderung. Innenministerin Faeser plant deshalb einen Flüchtlingsgipfel. (DIR) Berlin wandelt sich: Was ist neu im neuen Jahr? Einiges ändert sich zum Jahresbeginn: Nahverkehr wird günstiger, kostenfreies Parken für Fahrräder, die Solarpflicht kommt. Mehr Mehrweg gibt es auch. (DIR) Karlsruhe zu Sozialleistungen: Mehr Geld für Flüchtlinge in Heimen Das Bundesverfassungsgericht kippt Leistungssenkungen für Menschen in Sammelunterkünften. Sie wirschafteten nicht „aus einem Topf“, so die Begründung. (DIR) Situation von Geflüchteten in Heimen: Unter dem Existenzminimum Alleinstehende Geflüchtete werden teils Eheleuten gleichgesetzt – und Leistungen gekürzt. Das Düsseldorfer Sozialgericht hält das für falsch.