# taz.de -- Regierung verschärft das Kartellrecht: Mehr Rechte für Wettbewerbshüter
       
       > Künftig sollen Konzerne zerschlagen werden können, die ihre
       > marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Erzielte Vorteile können
       > abgeschöpft werden.
       
 (IMG) Bild: Der Mineralölmarkt wird von wenigen Anbietern beherrscht. Ein Fall für das Bundeskartellamt
       
       BERLIN taz | Das Bundeskabinett bringt an diesem Mittwoch die Reform des
       Kartellrechts auf den Weg, mit dem eine Zerschlagung marktbeherrschender
       Konzerne ermöglicht werden soll. Außerdem sollen die Hürden für die
       Abschöpfung von finanziellen Vorteilen gesenkt werden, die durch Verstöße
       gegen das Wettbewerbsrecht entstanden sind, heißt es aus Regierungskreisen.
       Über den Gesetzentwurf soll zwischen den Koalitionsparteien Einigkeit
       bestehen.
       
       Die Kartellrechtsverschärfung hatten SPD, Grüne und FDP nicht in ihrem
       Koalitionsvertrag vereinbart. Ausgangspunkt für die Ausarbeitung des
       Gesetzentwurfs im Bundeswirtschaftsministerium von Robert Habeck (Grüne)
       [1][waren die stark steigenden Kraftstoffpreise] während des von der
       Regierung für drei Monate gewährten Tankrabatts im vergangenen Jahr. Der
       Mineralölmarkt ist hochkonzentriert, es gibt nur wenige Anbieter. Der
       Verdacht liegt nahe, dass es Preisabsprachen gab. Das ist verboten. Das
       Bundeskartellamt konnte aber bislang keinen Missbrauch nachweisen. Dieser
       Nachweis ist extrem schwer, ohne ihn kann das Bundeskartellamt bislang aber
       nur sehr begrenzt eingreifen.
       
       Künftig soll es nicht mehr nötig sein, den Missbrauch einer
       marktbeherrschenden Stellung nachzuweisen, um weitreichende Schritte
       einzuleiten. Das Bundeskartellamt soll eingreifen können, wenn es bei einer
       sogenannten Sektoruntersuchung eine Störung des Wettbewerbs feststellt.
       Bislang endete so eine Untersuchung mit einem Bericht. In Zukunft soll die
       Behörde verschiedene Schritte anordnen können, zum Beispiel Marktzugänge
       für andere Unternehmen erleichtern. Als [2][härteste Maßnahme soll die
       Zerschlagung eines Konzerns möglich] sein – allerdings nur, wenn andere
       Initiativen wie Gespräche oder einzelne Verfügungen nicht erfolgreich
       waren. Vorbild dafür sind die Kompetenzen der britischen Wettbewerbsbehörde
       CMA, die das bereits praktiziert.
       
       Für Verbraucher:innen ist die Stärkung des Bundeskartellamts eine gute
       Nachricht. Ziel ist, dass durch die Reform Preise sinken und weitere
       Anbieter verfügbar sind. Das ist etwa in der [3][Internetwirtschaft
       wichtig], in der wenige Konzerne den Markt beherrschen. Die Bonner Behörde
       soll außerdem bei Kartellrechtsverstößen die Möglichkeit bekommen, die
       daraus entstandenen finanziellen Vorteile der Unternehmen abzuschöpfen.
       Theoretisch ist das heute schon möglich. Die Hürden dafür sind aber so
       hoch, dass dieses Instrument noch nie genutzt wurde.
       
       4 Apr 2023
       
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