# taz.de -- Buschmanns Pläne zum Unterhaltsrecht: Mehr Geld für manche Mütter
       
       > Unverheiratete Mütter bekommen nach einer Trennung weniger
       > Betreuungsunterhalt als Geschiedene. Der Bundesjustizminister will das
       > ändern.
       
 (IMG) Bild: Unverheiratete Mütter kleiner Kinder stehen nach einer Trennung oft schlechter da als Geschiedene
       
       FREIBURG taz | Justizminister Marco Buschmann (FDP) hält sein
       Eckpunktepapier zum Unterhaltsrecht [1][entgegen geäußerter Kritik] für
       ausgewogen. Auch für Elternteile mit traditioneller Frauenrolle enthalte es
       Verbesserungen, insbesondere beim Betreuungsunterhalt.
       
       Der Betreuungsunterhalt steht neben dem Kindesunterhalt und wird nach der
       Trennung an Elternteile bezahlt, die zu Hause bleiben, um ein gemeinsames
       Kind zu betreuen. Überwiegend ist das die Mutter. Übernimmt der Vater diese
       Rolle, steht auch ihm Betreuungsunterhalt zu.
       
       Dieser Betreuungsunterhalt ist grundsätzlich auf die drei ersten
       Lebensjahre des Kindes begrenzt. Nach dem dritten Lebensjahr erwartet das
       Gesetz jedoch in der Regel, dass das betreuende Elternteil wieder einer
       Erwerbsarbeit nachgeht, weil nun ein Anspruch auf einen Kita-Platz besteht.
       Bis 2008 galt die Drei-Jahres-Grenze nur für nicht eheliche
       Trennungseltern. Seit der Unterhaltsreform 2008 gilt dies auch für
       geschiedene Eltern.
       
       Buschmann geht es nun um die Höhe des Betreuungsunterhalts. Dieser wird bei
       geschiedenen Eltern bisher anders berechnet als bei nicht ehelichen Eltern.
       Der Justizminister schlägt hier eine weitgehende Gleichstellung vor. Das
       würde Verbesserungen für nicht eheliche Betreuungselternteile bedeuten –
       also in der Regel die Mütter.
       
       ## Wessen Gehalt zählt?
       
       Die Höhe des Betreuungsunterhalts bei Geschiedenen bemisst sich bisher an
       den ehelichen Lebensverhältnissen. Wenn zum Beispiel eine Arzthelferin
       einen Arzt heiratet, orientiert sich auch ihr nachehelicher
       Betreuungsunterhalt am Niveau eines Arzthaushalts.
       
       Wenn die Arzthelferin und der Arzt jedoch ohne Trauschein zusammenlebten,
       dann kam es bisher für den Betreuungsunterhalt nach der Trennung nur auf
       das von der Frau vor der Geburt bezogene Gehalt als Arzthelferin an. Die
       Trennung führte hier also zu einem erheblichen sozialen Abstieg.
       
       Buschmann will nun Fälle, in denen die Eltern nicht ehelich zusammenlebten,
       mit denen von Geschiedenen gleichbehandeln. Das hieße im genannten
       Beispiel: Die Arzthelferin, die nach der Trennung das gemeinsame nicht
       eheliche Kind betreut, profitiert weiterhin vom viel besseren Einkommen des
       Arztes.
       
       Dies soll zwar dann nicht gelten, wenn die nicht ehelichen Eltern bis zur
       Trennung getrennt lebten oder es sich nur um eine kurze Affäre handelte.
       Doch auch dann soll es für die Elternteile, die das Kind betreuen, eine
       Verbesserung beim Unterhalt geben: Durch eine Änderung des Referenzwertes
       soll ihr Mindestunterhaltsanspruch von 1.120 Euro auf 1.385 Euro steigen.
       
       ## Nicht die gleichen Frauen
       
       Buschmann hat also recht, dass es bei seinen Vorschlägen zum
       Betreuungsunterhalt auch für Mütter Verbesserungen geben soll. Zuvor hatte
       es Kritik gegeben, dass gerade seine Vorhaben zum Kindesunterhalt vor allem
       Mütter benachteiligen würden.
       
       Vor- und Nachteile beider Reformen betreffen aber nicht unbedingt dieselben
       Frauen. Wer als betreuende alleinerziehende Mutter nicht verheiratet war,
       hat nur Vorteile. Wer dagegen als verheiratete Mutter [2][schon bisher ein
       asymmetrisches Wechselmodell praktizierte], wird von Buschmanns Vorschlägen
       nur Nachteile haben.
       
       Bisher handelt es sich nur um ein Eckpunkte-Papier des Justizministers. Ob
       es von der Bundesregierung und der Ampel-Koalition mitgetragen wird, ist
       noch völlig unklar.
       
       27 Aug 2023
       
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