# taz.de -- Boxberger Reichsbürger-Prozess: Lange Haftstrafe für Angeklagten
       
       > Als Polizisten 2022 im badischen Boxberg eine Wohnung durchsuchen,
       > geraten sie in einen Kugelhagel. Ein mutmaßlicher Reichsbürger wurde nun
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: OLG Stuttgart: hohe Haftstrafe für mutmaßlichen Reichsbürger
       
       STUTTGART dpa | Für Schüsse auf ein Spezialeinsatzkommando im badischen
       Boxberg ist ein Mann wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen zu 14
       Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das entschied das
       Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch. Der 55-jährige mutmaßliche
       „Reichsbürger“ hatte im April vergangenen Jahres in der Gemeinde Boxberg im
       Main-Tauber-Kreis mit einem Schnellfeuergewehr auf Polizeibeamte
       geschossen.
       
       [1][Die Einsatzkräfte wollten das Haus des Mannes wegen einer Waffe
       durchsuchen], für die er keine Erlaubnis hatte. In dem Haus fanden die
       Ermittler ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen,
       Tausenden Schuss Munition und Zubehör. Bei dem Einsatz war einer der
       Beamten durch Schüsse in die Beine schwer verletzt worden. Die
       Bundesanwaltschaft hatte dem Deutschen in ihrem Plädoyer vorgeworfen,
       „regelrecht Jagd auf Polizeibeamte gemacht“ zu haben und eine lebenslange
       Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes in mehreren Fällen gefordert.
       
       Dem widersprachen die beiden Anwälte des Mannes deutlich. Sie
       argumentierten, es seien keine Mordmerkmale erfüllt, und forderten deswegen
       einen Freispruch für ihren Mandanten. Der hatte in seinem abschließenden
       Wort um Entschuldigung für sein Verhalten gebeten. „Was geschehen ist, tut
       mir unendlich leid“, sagte er. Er habe „in Panik gehandelt und zum Schutz
       meines Sohnes“.
       
       ## Hat er die Ideologie nicht verstanden?
       
       Der Mann wird [2][der sogenannten Reichsbürger-Szene] zugeordnet. Laut
       Bundesanwaltschaft sah der Mann sein Grundstück und die Wohnung „als ein
       eigenständiges, jedenfalls nicht der Rechtsordnung der Bundesrepublik
       Deutschland“ unterstelltes Gebiet an und sicherte es entsprechend ab. Die
       Verteidiger hatten dagegen argumentiert, der Mann habe zwar einen
       „Reichsbürgersprachgebrauch“ gepflegt, die Ideologie aber gar nicht
       verstanden.
       
       „Reichsbürger“ und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik
       Deutschland nicht als Staat an. [3][Das Bundesamt für Verfassungsschutz
       rechnet der Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu – Tendenz
       steigend.]
       
       15 Nov 2023
       
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