# taz.de -- Missbrauchsgesetz verzögert sich: Nachlässigkeit und Ignoranz
       
       > Am Mittwoch sollte das Missbrauchsgesetz das Bundeskabinett passieren.
       > Nun wurde der Termin verschoben.
       
 (IMG) Bild: Eine Hotline gibt es, aber immer noch kein Gesetz
       
       Im Spätherbst vor drei Jahren hatten viele Betroffene die Hoffnung, dass
       sich für sie manches zum Positiven wendet, zumindest politisch. Denn die
       Ampelregierung hatte sich in ihren Koalitionsvertrag ein Gesetz
       geschrieben, das sexuelle Gewalt gegen Kinder stärker im Blick hat. Das
       sogenannte UBSKM-Gesetz, abgeleitet von der Stelle der [1][Unabhängigen
       Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs], sollte fest
       verankert und damit ein/e Missbrauchsbeauftragte/r dauerhaft installiert
       werden.
       
       Doch nun scheint es, als sei die Hoffnung verfrüht gewesen. [2][Seit der
       Referentenentwurf Anfang April 2024 die erste parlamentarische Hürde nahm,
       ist nichts mehr passiert.] Bis vor einem Monat konnten sich Länder und
       Verbände zum Papier äußern, am Mittwoch sollte es zum Regierungsentwurf
       werden. Doch der Termin fiel aus – und wurde auf den 5. Juni verschoben.
       
       Nun könnte man sagen: So ist es nun mal, wenn Kriege, Haushalt, Angriffe
       auf die Demokratie Abgeordnete stärker als gewöhnlich beschäftigen. Die
       Frage ist jedoch, welche Prioritäten man setzt. Klimaschutz, Bürgergeld,
       Mindestlohn, innere und äußere Sicherheit, Gesundheit – alles wichtige
       Themen, die die Ampel je nach Perspektive mehr oder weniger gut umgesetzt
       hat.
       
       Sie hat aber auch [3][monatelang über die Legalisierung von Cannabis
       gestritten], sich um ein Zentrum für Legistik (ja, was ist das überhaupt?)
       gekümmert sowie über Strategie für Videospielentwickler:innen
       nachgedacht. Sie hat sich [4][mit Kryptowährungen beschäftigt] und über
       eine erweiterte Definition von Wohlstand nachgedacht.
       
       Alles sicher nicht komplett unwichtig. Das ist aber noch lange kein Grund,
       sich nicht um [5][Betroffene sexueller Gewalt in der Kindheit] zu kümmern,
       die auf besondere Hilfe auch des Staates angewiesen sind. Man muss hier
       mindestens Nachlässigkeit und Ignoranz vermuten. Denn finanzielle Gründe
       können es nicht sein, die Kosten sind – [6][im Gegensatz zur
       Kindergrundsicherung] – gegenfinanziert. Eine letzte Hoffnung liegt jetzt
       auf Anfang Juni.
       
       22 May 2024
       
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 (DIR) [1] https://beauftragte-missbrauch.de/
 (DIR) [2] /Gesetz-gegen-sexuelle-Gewalt-an-Kindern/!5997916
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 (DIR) [4] /Bitcoin-ETF-genehmigt/!5984994
 (DIR) [5] /Neues-Missbrauchsgesetz/!6002237
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 (DIR) Simone Schmollack
       
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