# taz.de -- AfD streitet über Umgang mit Urteil: Krah will nicht mehr kandidieren
       
       > Die AfD streitet nach der Schlappe vor dem OVG Münster über den
       > juristischen Fortgang. Spitzenkandidat Krah will sich aus Parteivorstand
       > zurückziehen.
       
 (IMG) Bild: AfD-Mann Maximilian Krah im April in Berlin
       
       BERLIN taz | Der skandalumwobene Spitzenkandidat der extrem rechten AfD für
       die Europawahl, [1][Maximilian Krah], soll nicht erneut für den
       Bundesvorstand kandidieren. Das bestätigten am Dienstag die
       Parteivorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla bei einem Statement im
       Bundestag. Es habe am Montag eine Diskussion im Bundesvorstand gegeben, wer
       erneut am Parteitag Ende Juni in Essen antreten möchte. Krah habe nicht
       mehr antreten wollen, sagte Chrupalla am Dienstagnachmittag. „Das ist jedem
       seine eigene persönliche Entscheidung.“
       
       Nach taz-Informationen hat sich die Entscheidung bereits vor zwei Wochen
       kurz nach der Festnahme von Krahs Mitarbeiter wegen des [2][schweren
       Spionageverdachts für China] angedeutet – auch nach einer nächtlichen
       Auseinandersetzung über den Umgang mit dem Skandal, [3][bei der es teils
       sehr laut geworden sein soll]. Dort soll Krah erstmals angedeutet haben,
       nicht wieder für den Vorstand anzutreten. Krah selbst äußerte sich bislang
       auf taz-Anfrage nicht dazu.
       
       Seine damals zusammen mit dem Parteivorstand beschlossene Abstinenz von
       Wahlkampfauftritten ist unterdessen schon wieder vorbei. Mittlerweile geht
       Krah wieder auf Tour – und das, obwohl die Parteispitze ihn wegen nicht
       abreißender Skandale lieber verstecken würde.
       
       Die Untersuchungshaft seines Mitarbeiters Jian G. ist mittlerweile
       gerichtlich bestätigt, Krahs Büroräume in Brüssel sind durchsucht worden
       und die Staatsanwaltschaft Dresden führt mittlerweile gegen Krah zwei
       [4][Vorermittlungsverfahren wegen Abgeordnetenbestechung] – nicht nur im
       Zusammenhang mit China, sondern auch Russland. Hier gibt es weitere
       Hinweise auf eine mögliche Bestechlichkeit von Krah, weil ein
       [5][kremlnaher Politiker Krah „Kompensationen“] angeboten haben soll und
       dieser bei einer Vernehmung durch das amerikanische FBI auffällig viel
       Bargeld dabei gehabt haben soll (8.000 Euro).
       
       ## Kampf um Konsequenzen aus Münster
       
       Krah ist unterdessen nicht die einzige Baustelle der AfD: Die extrem rechte
       Partei leckt weiter die Wunden nach Münster. Das dortige
       Oberverwaltungsgericht hat am Montag geurteilt, dass der Verfassungsschutz
       [6][die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten] und die
       Öffentlichkeit darüber informieren darf. Das Vorgehen des
       Inlandsgeheimdienstes sei nach dem Verfassungsschutzgesetz erforderlich und
       geboten. Laut der mittlerweile zweiten Instanz liegen hinreichende
       tatsächlich Anhaltspunkte dafür vor, dass die AfD Bestrebungen gegen die
       Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip
       verfolgt. Sachwidrige oder politische Motive gibt es laut Gericht nicht,
       das Bundesamt für Verfassungsschutz komme bei der Einstufung und
       Beobachtung der AfD seinem Auftrag nach.
       
       Die AfD hingegen ignoriert die erneuten Klarstellungen des Gerichts und
       konstruiert auf breiter Front eine Parallelwelt, mit der sie ihre
       Anhängerschaft wohl gegen die Realität immunisieren will – inklusive
       Verächtlichmachung des Rechtsstaats. So hat die Parteispitze zwar
       angekündigt, dass man Beschwerde einlegen werde, aber Weidel bemühte am
       Dienstag im Bundestag trotz des anderslautenden Urteils weiter die Mär vom
       instrumentalisierten Verfassungsschutz und stellte sogar die Unabhängigkeit
       der Gerichte in Frage. „Wenn da irgendwo ein Richter der AfD recht gibt,
       ist doch seine Karriere vorbei“, sagte sie. „Wir brauchen unabhängige
       Gerichte und institutionelle Unabhängigkeiten – das ist doch in Deutschland
       gar nicht gegeben.“ Bleibt die Frage, warum die AfD weiter gegen das Urteil
       vorgehen will, wenn die extrem rechte Partei zugleich die Unabhängigkeit
       der Gerichte anzweifelt.
       
       Der Umgang mit dem deutlichen OVG-Urteil sorgt auch in der AfD für interne
       Konflikte. Während die Parteivorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel
       angekündigt haben, man werde dem Urteil „selbstverständlich widersprechen“,
       also auf jeden Fall vor die nächste juristischen Instanz ziehen, stößt
       dieser Kurs mittlerweile auf offene Ablehnung innerhalb der Partei.
       
       Unter anderem Björn Höckes rechte Hand, der parlamentarische
       Geschäftsführer der Thüringer AfD-Fraktion, Torben Braga, schrieb auf X,
       dass die Entscheidung der Parteispitze, weiter zu klagen, „kaum
       nachvollziehbar“ sei. „Die AfD begibt sich auf ein Spielfeld und bittet
       Schiedsrichter darüber zu urteilen, ob Spielregeln eingehalten werden.
       Diese Spielregeln legt aber die Gegenseite fest und kann sie auch jederzeit
       verändern“, behauptet Braga. Und fragt: „Wie soll man jemals obsiegen?“
       
       Der Chef der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative, Hannes Gnauck –
       selbst vom Militärgeheimdienst als Rechtsextremist eingestuft –
       kritisierte: „Die juristische Auseinandersetzung mit dem BfV lähmt die AfD
       seit Jahren, ohne jeglichen Erfolg.“ Er forderte, „alle Energie und
       finanzielle Mittel nun vorrangig in den Wahlkampf und in den Aufbau von
       Strukturen“ fließen zu lassen. „Das Ganze muss politisch entschieden
       werden“, so Gnauck. Der Cottbuser AfD-Politiker schloss sich der Kritik an
       der Parteispitze an: „Was hat der Spaß jetzt gekostet? Wäre schön, wenn die
       AfD ihr knappes Geld jetzt wieder vorrangig für politische Arbeit ausgeben
       würde.“ Er kritisierte, dass für Cottbus nur 3 Großplakate gebucht worden
       wären – das zehnfache sei angebracht.
       
       14 May 2024
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [5] https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/maximilian-krah-afd-bundesvorstand-100.html
 (DIR) [6] /Urteil-des-OVG-Muenster/!6007495
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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