# taz.de -- Urteil zu Rüstung für Israel: Waffenexporte bleiben erlaubt
       
       > Keine Untersagung von Kriegswaffenexporten nach Israel:
       > Palästinenser:innen scheitern mit mehreren Eilanträgen am
       > Verwaltungsgericht Berlin.
       
 (IMG) Bild: Kaum noch deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel seit Jahresbeginn
       
       BERLIN taz | Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat der Bundesregierung
       nicht verboten, Waffenlieferungen nach Israel zu genehmigen. Den
       palästinensischen Antragsstellern fehle das Rechtsschutzbedürfnis, so die
       Richter:innen, weil Deutschland schon seit Monaten keine
       Kriegswaffenexporte nach Israel mehr genehmigte. Zudem sei nicht zu
       erwarten, dass die Bundesregierung bei solchen Entscheidungen das
       Völkerrecht missachten würde.
       
       Das Gericht musste über drei Anträge von Palästinenser:innen
       entscheiden, die in Gaza leben. Ihre Antragsbefugnis leiteten sie aus den
       deutschen Grundrechten ab, die auch im Ausland gelten. Die Bundesregierung
       sei verpflichtet, sie vor völkerrechtswidrigen Angriffen der israelischen
       Armee zu schützen und dürfe daher jedenfalls keine deutschen
       Kriegswaffenexporte an Israel genehmigen. Das Verwaltungsgericht Berlin
       solle die Bundesregierung per einstweiliger Anordnung dazu verpflichten,
       solche Genehmigungen zu unterlassen.
       
       Eine der Klagen wurde vom [1][European Center of Constitutional and Human
       Rights (ECCHR)] aus Berlin unterstützt. Hinter anderen Klagen steht eine
       Gruppe von deutschen Anwält:innen sowie propalästinensische
       Organisationen wie das Palestine Institute for Public Diplomacy. Es
       handelte sich also um gut geplante strategische Klagen. Das VG Berlin hat
       nun alle drei Eilanträge als unzulässig abgelehnt. Denn den
       Antragssteller:innen fehle das Rechtsschutzbedürfnis.
       
       Zunächst wiesen die Richter:innen darauf hin, dass die Bundesregierung
       bereits „seit Anfang des Jahres“ keine Kriegswaffenexporte nach Israel mehr
       genehmigt hat. Es seien auch keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass
       entsprechende Exportgenehmigung bevorstehen. Dass Israel Interesse
       insbesondere an Munitionslieferungen geäußert hatte, genüge nicht.
       
       Vor allem aber gebe es keine Hinweise, dass die Bundesregierung bei
       entsprechenden Exportgenehmigungen ihre rechtlichen Pflichten nicht
       beachten werde. So habe die Bundesregierung im Verfahren ausdrücklich die
       „strikte Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen“ zugesagt. Sie werde
       keine Genehmigungen erteilen, wenn sie Kenntnis davon hat, dass solche
       Waffen bei Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit
       eingesetzt werden.
       
       Das VG Berlin hält diese Zusicherung der Bundesregierung offensichtlich für
       glaubwürdig und verweist dabei auf „die spätestens ab dem Frühjahr 2024
       geänderte Genehmigungspraxis“ der Bundesregierung hin, die sich „gerade als
       Reaktion auf die Vorkommnisse“ im Gazakrieg darstelle.
       
       Mit keinem Wort gehen die Richter:innen auf die weitverbreiteten Zweifel
       an der Antragsbefugnis der Palästinenser aus Gaza ein. Viele
       Beobachter:innen hatten die Eilanträge schon deshalb für unzulässig
       gehalten, weil Ausländer:innen aus dem Ausland nicht vor deutschen
       Gerichten gegen die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung klagen
       können.
       
       Die Entscheidung des VG Berlin ähnelt nun dem Eilbeschluss des
       Internationalen Gerichtshofs (IGH) aus dem April. Der IGH hatte damals
       einen Antrag Nicaraguas auf Maßnahmen gegen deutsche Rüstungsexporte nach
       Israel abgelehnt. Auch damals war ein zentrales Argument, dass es kaum noch
       deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel gebe.
       
       11 Jun 2024
       
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