# taz.de -- Bürgerschaftswahl in Bremen: Mit Schrot gegen die Wahlen
       
       > Gegen ihren Ausschluss von der Bremen-Wahl hat die AfD drei Klagen
       > eingereicht. Das ist Propaganda pur: Zulässig sind nur nachträgliche
       > Anfechtungen.
       
 (IMG) Bild: Die AfD profitiert von ihrem eigenen Unvermögen. Sollte man daher hoffen, dass ihr etwas gelingt?
       
       Uiui, jetzt aber: Mit gleich drei Klagen will ein Teil der AfD in Bremen
       die [1][Bürgerschaftswahl am 14. Mai] stoppen. Die Partei hat sich um ihr
       passives Wahlrecht gebracht, indem zwei konkurrierende Vorstände
       konkurrierende Listen eingereicht hatten, obwohl jeder Partei ja nur eine
       pro Wahlbereich zusteht. Nacheinander haben Wahlamt, Wahlbereichs- und
       Landeswahlausschuss diesen Mangel für unheilbar erklärt.
       
       Ein Rechtsweg ist nach den geltenden Verfahrensregeln möglich. Aber – das
       kann man aus guten Gründen doof finden, bloß ist es einfach so – in Bremen
       eben erst nach der Wahl. Mal schauen, ob sich Verwaltungsgericht,
       Wahlprüfungsgericht oder gar der Staatsgerichtshof darüber hinwegsetzen und
       die Klage entgegen geltendem Recht zulassen. Persönlich würde ich mal
       tippen: Nö.
       
       Es ist nicht so, dass alle Beschwerden der AfD gegen ihren Ausschluss von
       vornherein aussichtslos wären. Im Gegenteil: Bremerhaven auszuschließen,
       weil man nicht mit Sicherheit weiß, welcher Vorstand nun wirklich für die
       AfD Bremen sprechen darf, ist vermutlich keine gute Idee gewesen.
       
       In Bremerhaven gab es nur eine Liste. Die Einberufung der Wahlversammlung
       war wohl regulär und laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestags spricht
       „vieles dafür“, dass die ordnungsgemäße Bestellung des Vorstands „[2][für
       die Gültigkeit der Kandidatenaufstellung nachrangig ist]“. Gerichtlich
       entschieden wurde ein solcher Fall noch nie.
       
       ## Demokratiefeindliche Propaganda-Show
       
       Der Zeitpunkt der Klagen aber macht klar: Hier will nicht wirklich jemand
       eine Rechtsfrage geklärt haben. Im Gegenteil: Die AfD selbst hat keinen
       Plan, wer zuständig sein könnte, und begründet damit, dass sie ihre
       Schriftsätze maximal über die diversen Gerichte und Instanzen streut.
       
       Das entlarvt den Vorstoß als querulatorische Propaganda-Show: ein Angriff
       per Schrotflinte aufs Wahlsystem. Ein paar Verletzte gibt es immer. So
       macht man Demokratie und ihre Institutionen verächtlich. Das scheint das
       eigentliche Ziel dieser Leute.
       
       Niederschmetternd: Allen Erhebungen zufolge schaden weder die offenkundige
       innere Zerrüttung noch die kaum verhohlene Demokratiefeindlichkeit der AfD
       unmittelbar. [3][Dem Institut Wahlkreisprognose zufolge wurden ihr in
       Bremen sogar nach dem Wahlausschluss höhere Kompetenzwerte zugesprochen]
       als einen Monat zuvor. Wähler*innen sind seltsame Wesen und
       unergründlich ist ihre – na, Weisheit lässt sich dieses Verhalten kaum
       nennen.
       
       Aber im Grunde macht gerade seine Paradoxie auch Mut. Denn sollte eines
       fernen Tages die AfD mit einer Anfechtung der Wahl in Bremerhaven Erfolg
       haben und dort eine Wiederholung anstehen, wäre es in dieser verqueren
       Logik folgerichtig, die AfD abzustrafen. Schließlich hätte sie erstens
       etwas auf die Reihe gebracht und zweitens die demokratische Zumutung
       verursacht, erneut seine Stimmen abzugeben. Auf diese Konsequenz im Irrsinn
       jedenfalls lässt sich vernünftig hoffen.
       
       21 Apr 2023
       
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