# taz.de -- Entschädigungszahlungen für NS-Opfer: Kampf um die Würde
       
       > Vor 70 Jahren zahlte die Bundesrepublik erstmals Entschädigungen an
       > Holocaust-Überlebende. Israel brauchte das Geld, Deutschland wollte sich
       > reinwaschen.
       
       Wie lässt sich ein millionenfacher Völkermord finanziell entschädigen? Die
       Frage bleibt bis heute kontrovers. Vor 70 Jahren wurde sie ganz konkret
       ausgehandelt. Am 10. September 1952 unterzeichneten Politiker_innen ein bis
       dahin in der Geschichte der Menschheit äußerst außergewöhnliches Abkommen
       in Luxemburg.
       
       Sechs Monate lang verhandelte die Bundesregierung unter Adenauer gemeinsam
       mit Israels Außenminister Moshe Sharett und der Jewish Claims Conference
       hinter verschlossenen Türen über Entschädigungszahlungen für
       Holocaust-Überlebende. Am Ende kam es zu einer Summe von 3,5 Milliarden
       D-Mark. Das Ende des NS-Regimes, das Millionen von Menschen systematisch
       ermordet hatte, lag da erst sieben Jahre zurück.
       
       Rimma Lerman hatte gerade erst die Schule in Moskau beendet, als die
       Verhandlungen für das Luxemburger Abkommen im Jahr 1952 begannen. Obwohl
       das Abkommen auch indirekt etwas mit ihr zu tun hatte, hat sie damals
       nichts davon gewusst. Die heute 87-Jährige erinnert sich vielmehr daran
       zurück, dass im Jahr 1952 der Antisemitismus in der Sowjetunion besonders
       schlimm entfacht ist. Stalin ließ damals in der sogenannten
       [1][„Ärzteverschwörung“ jüdische Ärzt_innen verfolgen und ermorden],
       nachdem er ihnen in seinem antisemitischen Verfolgungswahn vorgeworfen
       hatte, ein Komplott gegen ihn zu planen.
       
       Auch an den Tag, an dem Lermans Familie vor den Nazis fliehen musste,
       erinnert sich die Seniorin heute noch genau. „Ich weiß noch, wie wir an
       meinem sechsten Geburtstag, dem 17. August 1941, im Zug saßen, um vor den
       Nazis zu fliehen und ich mich damals gefragt habe, warum ich keine
       Geschenke kriege und wir nicht feiern.“ Gemeinsam mit ihrer Mutter und
       ihrem älteren Bruder überlebte Lerman den Holocaust unter schwierigsten
       Bedingungen im Osten Russlands. Ihr Vater fiel 1942 im Krieg, als er für
       die Rote Armee gegen die Deutschen kämpfte. Die Mutter zog die beiden
       Kinder nach dem Krieg in sehr armen Verhältnissen allein in Moskau groß.
       
       Knapp 2.500 Kilometer entfernt von Rimmas damaliger Heimatstadt Moskau
       lösten die Verhandlungen für das Luxemburger Abkommen von Anfang an heftige
       Kontroversen aus – sowohl auf deutscher als auch auf israelischer Seite. In
       Israel wurden die Entschädigungszahlungen unter den Gegner_innen als
       „Blutgeld“ bezeichnet. Viele Israelis konnten nicht fassen, dass sich ihre
       Regierung mit dem Land der Mörder an einen gemeinsamen Verhandlungstisch
       setzte. Der israelischen Regierung warfen sie vor, die Würde der Ermordeten
       zu verkaufen und Deutschland, sich von seiner Schuld freikaufen zu wollen.
       Es gab massive Proteste und sogar die Angst vor einem Bürgerkrieg in
       Israel. Im israelischen Parlament flogen Steine, Gegner_innen des Abkommens
       verschickten eine Briefbombe an Adenauer.
       
       Auch der Begriff „Wiedergutmachungsabkommen“, mit dem die deutsche
       Regierung einen Euphemismus für die Entschädigungszahlungen schaffte, wurde
       von jüdischer Seite abgelehnt und scharf kritisiert. Trotz Protesten von
       Betroffenenorganisationen bezeichnet die Bundesregierung die
       Entschädigungszahlungen bis heute als „Wiedergutmachung“. Der heutige
       [2][Repräsentant der Jewish Claims Conference, Rüdiger Mahlo], sagt dazu:
       „Die Shoah-Überlebenden haben den Begriff immer abgelehnt und akzeptieren
       ihn bis heute nicht. Die systematische Entrechtung und Verfolgung, das
       Leid, die barbarische Zerstörung des jüdischen Lebens in Europa, die
       Ermordung ganzer Familien, der Raub des Eigentums, das Leben von ermordeten
       Eltern, Großeltern, Kindern kann nicht wieder repariert, kann nicht ‚wieder
       gut‘ gemacht werden.“
       
       Doch die israelische Regierung hatte 1952, trotz massiver ideologischer
       Zweifel, keine andere Wahl, als mit dem Land der Mörder zu verhandeln. Der
       junge Staat stand kurz vor einem Bankrott und brauchte dringend Geld für
       den Aufbau. Das Land hatte seine knappen finanziellen Ressourcen für die
       Aufnahme von Millionen Überlebender der Shoah aufgebraucht und sah sich
       gezwungen, die deutschen Entschädigungszahlungen anzunehmen. Deutschland
       war damals der einzige Geldgeber.
       
       Als das Abkommen mit einer knappen Mehrheit beschlossen wurde,
       verpflichtete sich Deutschland dazu, die Entschädigungen in Höhe von drei
       Milliarden D-Mark innerhalb von 14 Jahren zu zahlen. Dabei sollte der
       größte Teil in Form von Waren und Rohstoffen an Israel geliefert werden.
       Die [3][Jewish Claims Conference], die Organisation, die die
       Entschädigungsansprüche von Shoah-Überlebenden vertritt, sollte weitere 450
       Millionen D-Mark erhalten.
       
       Die Bundesregierung unter Adenauer hatte großes Interesse daran, das
       Abkommen so schnell wie möglich unterzeichnen zu lassen. Es war eine der
       Vorbedingungen der Alliierten, um den Besatzungsstatus der Bundesrepublik
       aufzuheben und das internationale Ansehen in der Welt wiederherzustellen.
       Doch auch in der Bundesrepublik regte sich vehement Protest gegen das
       Abkommen. Eine Mehrheit der Bevölkerung lehnte die Entschädigungszahlungen
       ab. Umfragen zufolge fanden sie die Zahlungen zu hoch oder bezeichneten sie
       als „unnötig“. Nur elf Prozent der Deutschen befürwortete die Verhandlungen
       mit Israel. Selbst im Bundestag gab es 1952 Proteste dagegen. 238 der 358
       anwesenden Abgeordneten stimmten dem Vertrag am 18. März 1953 zu, 44
       Volksvertreter_innen blieben der Sitzung fern. Während die SPD damals
       geschlossen hinter dem Abkommen stand, enthielten sich zahlreiche
       CDU-Abgeordnete der Abstimmung.
       
       Sieben Jahre nach den Nürnberger Prozessen war die deutsche Gesellschaft
       von einer tatsächlichen Entnazifizierung weit entfernt. In vielen Behörden,
       in den Gerichten, bei der Polizei und in der Politik saßen weiterhin die
       gleichen Menschen, die bereits während des Nationalsozialismus Karriere
       gemacht hatten, wie beispielsweise [4][Hans Globke], der unter Adenauer zum
       Chef des Bundeskanzleramtes ernannt wurde. Auch der seit Jahrhunderten in
       der weiß-christlichen Gesellschaft fest verankerte Antijudaismus und
       Antisemitismus verschwanden nach 1945 nicht einfach über Nacht. So
       herrschte kurz nach dem verübten Völkermord weitgehend Konsens darüber,
       dass die Bundesregierung, die als offizieller Rechtsnachfolger des
       nationalsozialistischen Regimes galt, den NS-Überlebenden gar nichts
       schuldig sei.
       
       „Das wundert mich nicht“ sagt Svetlana Antonova. „Was kann man von einer
       Gesellschaft erwarten, die erst vor sieben Jahren den Krieg verloren hatte
       und zehn Jahre zuvor noch begeistert von allem war?“ Antonova arbeitet bei
       der ZWST, der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Sie
       unterstützt seit 2006 Holocaust-Überlebende dabei, ihre Anträge für
       Entschädigungszahlungen zu stellen. Antonova gehört zur zweiten Generation
       Holocaust-Überlebender. Ihre Eltern stammen aus Kiew und konnten
       rechtzeitig vor den Nazis in den Osten Russlands fliehen. Der Teil ihrer
       Familie, der es nicht geschafft hat, wurde im größten Massaker an
       Jüdinnen_Juden im Zweiten Weltkrieg ermordet. Bei der [5][Massenerschießung
       im ukrainischen Babyn Jar] wurden innerhalb von 48 Stunden mehr als 33.000
       jüdische Frauen, Männer und Kinder grausam von den Nazis hingerichtet.
       Heute unterstützt Antonova Überlebende in ihrem Alltag.
       
       Für die individuellen Entschädigungszahlungen ist sowohl die
       Zentralwohlfahrtsstelle als auch die Jewish Claims Conference zuständig.
       Denn zunächst lieferte die Bundesrepublik dem israelischen Staat, wie im
       Luxemburger Abkommen vereinbart, vor allem Exportgüter. So wurde Israel der
       größte Abnehmer deutscher Produkte. Die Zahlungen halfen nicht nur beim
       Aufbau der israelischen Infrastruktur, sondern befeuerten auch das
       sogenannte „deutsche Wirtschaftswunder“. Während Deutschland paradoxerweise
       von den Entschädigungen profitieren konnte, lebten viele NS-Verfolgte
       weiterhin in bitterer Armut, da sie von den Entschädigungszahlungen
       ausgeschlossen wurden.
       
       So ging es auch Rimma Lerman, deren Familie laut dem Abkommen zunächst
       keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen hatte. Denn darin wurden nur
       wenige Holocaust-Überlebende als Betroffene des Nationalsozialismus
       anerkannt. Berechtigt waren zunächst keine NS-Überlebenden, die im
       sowjetischen Raum, dem sogenannten „Eisernen Vorhangs“ verfolgt wurden.
       
       Erst in den 1990er Jahren wurden die Ghettos und Konzentrationslager in
       Teilen der ehemaligen Sowjetunion, wie der heutigen Ukraine, von der
       Bundesregierung in die Liste der Orte aufgenommen, die ebenfalls einen
       Anspruch auf Entschädigungszahlungen stellen konnten. „Zu verdanken war das
       Historiker_innen der Jewish Claims Conference, die nachweisen konnten, dass
       es viele weitere kleine Ghettos in Osteuropa gab, die von der
       Bundesregierung als solche zunächst nicht anerkannt wurden“, erzählt
       Antonova.
       
       Dass die Überlebenden der ehemaligen Sowjetunion nicht als direkte
       Betroffene des Nationalsozialismus anerkannt und somit von den Zahlungen
       lange ausgeschlossen waren, führte auch dazu, dass eine große Anzahl bis
       heute in Armut lebt, sagt Mahlo. „Das betrifft gerade Überlebende aus
       Osteuropa, die in ihrem heutigen hohen Alter häufig eine ungesicherte
       Existenz führen“, weiß er. „Die späteren Entschädigungszahlungen nach dem
       Fall des Eisernen Vorhangs sind für die Überlebenden in Mittel- und
       Osteuropa eine Erleichterung. Trotzdem bleiben viele von Ihnen auf
       kontinuierliche Hilfe angewiesen. Armut, Vereinsamung und
       Pflegebedürftigkeit prägen das Bild.“
       
       Lerman sagt, sie hatte Glück. Denn Anfang der 2000er entschied sie sich
       gemeinsam mit ihrer Familie als [6][sogenannte jüdische
       Kontingentgeflüchtete nach Deutschland zu kommen]. Wenn sie in Moskau
       geblieben wäre, hätte ihre kleine Rente trotz der Entschädigungszahlungen
       niemals ausgereicht, um vor Ort ein Leben in Würde zu führen.
       
       Als das Luxemburger Abkommen Ende der 1960er ausgelaufen war, wurden
       weitere Entschädigungsabkommen ausgehandelt. In den 2000er Jahren kamen
       beispielsweise noch Entschädigungsabkommen für Zwangsarbeiter_innen dazu.
       Diese mussten durch die Betroffene selbst erkämpft werden, die vor
       US-amerikanischen Gerichten geklagt haben, ergänzt der Leiter des
       Bundesverbandes für NS-Verfolgte, Dr. Jost Rebentisch.
       
       Um negative Schlagzeilen zu vermeiden, richtete die Bundesregierung
       daraufhin die Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft ein (EVZ), die
       symbolische Zahlungen an etwa 1,6 Millionen noch lebende ehemalige Zwangs-
       und Sklavenarbeiter_innen, von insgesamt 26 Millionen Zwangsarbeitenden,
       leistete. „Freilich nur dann, wenn im Gegenzug auf alle weiteren Ansprüche
       gegen Deutschland oder deutsche Unternehmen verzichtet wurde“ führt
       Rebentisch weiter aus.
       
       Auch Jahrzehnte später regt sich weiter vehementer Protest in der deutschen
       Nachkriegsgesellschaft gegen die Entschädigungszahlungen. Organisationen
       wie die Jewish Claims Conference erhalten massive holocaustrelativierende
       Drohbriefe, erzählt uns Antonova, die bis 2006 auch bei der Claims
       gearbeitet hat.
       
       Und auch die Auflagen für die Zahlungen bleiben unübersichtlich. Für
       Menschen, die den Schrecken des Holocaust überlebt haben, die schwer
       traumatisiert sowie emotional, familiär und wirtschaftlich gebrochen sind,
       war es bereits in den 1960er Jahren unvorstellbar, seitenlange Formulare
       auf Deutsch auszufüllen und einen Beweis vorlegen zu müssen, dass sie unter
       dem Nationalsozialismus gelitten haben. „Die Anträge sind so kompliziert,
       dass sich selbst Sachbearbeiter_innen schwertun, die Anträge auszufüllen,“
       erklärt Antonova. Für viele Betroffene stellt die Antragstellung auf
       Entschädigungszahlungen auch heute eine Tortur dar. Die Antragstellenden
       müssen Fragen beantworten, die grausame Erinnerungen und Traumata wecken:
       „Wo waren Sie? Mit wem waren Sie? Wo war Ihr Vater? Wo war Ihre Mutter?
       Haben Sie Geschwister? Waren sie dabei?“, zählt Antonova auf.
       
       Wenn ein Antrag einmal ausgefüllt ist, heißt das noch lange nicht, dass er
       bewilligt wird. Immer wieder erhalten Überlebende Ablehnungen vom Amt,
       erzählt Antonova weiter. Eine Holocaust-Überlebende, die mit zwölf Jahren
       ins Ghetto deportiert wurde und dort unter menschenunwürdigsten
       Verhältnissen schuften musste, stellt Jahrzehnte später einen Antrag für
       Entschädigungszahlungen. Vom Amt erhält sie eine Ablehnung. Die Begründung:
       Es sei gar nicht möglich, dass sie als 12-jährige Zwangsarbeit verrichten
       musste, denn die Arbeit für Minderjährige sei in Deutschland verboten. Für
       viele Betroffene stellt der Kontakt mit den deutschen Behörden eine
       Retraumatisierung dar. „Es fühlt sich an, als würden die Behörden ihnen
       erneut ins Gesicht spucken“, sagt Antonova.
       
       Doch selbst diejenigen, die alle formalen Kriterien für die
       Entschädigungszahlungen erfüllen, erhalten Ablehnungen vom Amt, erzählt sie
       weiter. Auch Lerman stellt erst Jahrzehnte später einen Antrag auf
       Entschädigungen. Erst, als sie nach Deutschland migriert, erfährt sie
       davon, dass sie als Holocaust-Überlebende überhaupt einen Anspruch auf eine
       Entschädigung haben könnte. Beim Ausfüllen der Anträge erhält sie unter
       anderem Hilfe durch die jüdische Gemeinde in Köln. Allein hätte sie das
       nicht geschafft. Die heute 87-Jährige ist dankbar für die finanzielle
       Unterstützung. Auch wenn sie heute in sehr bescheidenen Verhältnissen lebt,
       reicht es aus für sie.
       
       Das geht nicht allen Holocaust-Überlebenden so, meint Mahlo: „Aufgrund
       unserer Erfahrungen wissen wir, dass viele [7][Überlebende in großer Armut
       leben]. Das hat in verschiedenen Ländern unterschiedliche Gründe. Zum einen
       sind es gesundheitliche Probleme, die auch auf den Holocaust zurückzuführen
       sind. Zum anderen berufliche Einschränkungen, auch aufgrund von fehlenden
       Ausbildungschancen in den entscheidenden Lebensjahren. Allem übergeordnet
       mussten sie ein Leben bestreiten, welches bereits am Beginn mit der
       schweren Bürde des Holocaust belastet wurde.“
       
       9 Sep 2022
       
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