# taz.de -- Gesetzentwurf von Innenministerin Faeser: Fünf Prozent mehr Abschiebungen
       
       > Von ihrem Gesetzentwurf erhofft sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser
       > mehr Abschiebungen. Ob das klappt, scheint fraglich.
       
 (IMG) Bild: Mehr abgelehnte Asylbewerber:innen sollen abgeschoben werden (Archivbild)
       
       BERLIN taz | Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will die Zahl der
       Abschiebungen pro Jahr um fünf Prozent erhöhen. Das geht aus dem
       71-seitigen Gesetzentwurf für ein „Rückführungsverbesserungsgesetz“ hervor,
       den Faeser [1][am Mittwoch veröffentlichte.]
       
       Der Gesetzentwurf ist keine Reaktion auf die Landtagswahlen in Hessen und
       Bayern, bei denen die AfD am Wochenende stark zulegte und [2][die SPD
       deutlich verlor.] Vielmehr hatte die Innenministerin bereits im August
       einen „Diskussionsentwurf“ zu diesem Thema vorgelegt.
       
       Dass abgelehnte Asylantragsteller:innen zu großen Teilen in
       Deutschland bleiben, weil sie nicht abgeschoben werden können, führt schon
       seit Jahren zu Akzeptanzproblemen. In den Jahren 2021 und 2022 wurden
       jeweils „nur“ rund 12.000 Personen aus Deutschland abgeschoben.
       Ausreisepflichtig waren Ende Juni aber rund 280.000 Ausländer:innen, etwa
       die Hälfte sind abgelehnte Asylbewerber:innen. Rund 80 Prozent der
       Ausreisepflichtigen haben allerdings eine Duldung, weil die Abschiebung aus
       rechtlichen oder praktischen Gründen nicht möglich ist.
       
       Faeser schlägt nun eine Vielzahl von Maßnahmen vor, von denen sie aber
       selbst wohl keinen großen Effekt erwartet. Laut ihrem Gesetzentwurf soll
       die Zahl der Abschiebungen damit lediglich um 600 pro Jahr gesteigert
       werden, das heißt um fünf Prozent gegenüber den beiden Vorjahren.
       
       ## Ausländerbehörden entlastet
       
       Da viele Abschiebungen an einer unklaren Identität der Ausreisepflichtigen
       scheitern, will Faeser nun auch Wohnraumdurchsuchungen zulassen, die nur
       der Identitätsfeststellung dienen. So soll etwa ein versteckter Reisepass
       gefunden werden. Wenn der Ausreisepflichtige selbst gesucht wird, sollen
       neben seinem Zimmer auch andere Räume der Unterkunft durchsucht werden
       dürfen.
       
       Abschiebungen sollen künftig in der Regel ohne vorherige Ankündigung
       möglich sein. Bisher musste ab einer Duldungszeit von einem Jahr die
       Abschiebung einen Monat vorab angekündigt werden. Künftig soll das nur noch
       für Familien mit Kindern gelten. Zur Vorbereitung einer Abschiebung soll
       jeder Ausreisepflichtige künftig 28 Tage (statt bisher 10 Tage) in
       Gewahrsam genommen werden können. Eine Fluchtgefahr wie bei der
       Abschiebehaft ist hier nicht erforderlich.
       
       Hauptstreitpunkt beim Diskussionsentwurf im August war die erleichterte
       Ausweisung von Mitgliedern krimineller Vereinigungen ohne gerichtliche
       Verurteilung. Manche Medien schürten die Angst, dass nun Clan-Angehörige
       wegen bloßer Verwandtschaft oder gar [3][wegen ihres Nachnamens Deutschland
       verlassen müssen]. Dies hat das Ministerium schon damals als
       Missverständnis bezeichnet.Jetzt steht das auch ausdrücklich in der
       Begründung des Gesetzentwurfs.
       
       Eine Ausweisung bedeutet zunächst nur den Verlust des Aufenthaltsrechts.
       Die Abschiebung ist der nächste Schritt und bei den Mitgliedern sogenannter
       „Clans“ oft besonders schwierig. Wenn sie nicht ohnehin längst Deutsche
       sind, sind sie oft staatenlos oder die mutmaßlichen Herkunftsstaaten wollen
       mit ihnen nichts zu tun haben. Mehr Ausweisungen führen dann oft nur zu
       mehr Ausreisepflichtigen, die aber nicht abgeschoben werden.
       
       Positiv sind im Gesetzentwurf Maßnahmen, die die überlasteten
       Ausländerbehörden entlasten sollen. So soll die Aufenthaltsgestattung für
       Asylbewerber künftig sechs Monate (statt drei Monate) gelten. Dies spare
       170.000 Behördenbesuche pro Jahr, heißt es im Gesetzentwurf. Die
       Aufenthaltserlaubnis von subsidiär Geschützten soll von einem Jahr auf drei
       Jahre verlängert werden. Das vermeide weitere 8.000 Termine auf den
       Ausländerämtern.
       
       12 Oct 2023
       
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