# taz.de -- Heizungsgesetz der Ampel: Was von Habecks Plan geblieben ist
       
       > Lange haben die Ampel-Parteien um das Heizungsgesetz gestritten. Nun soll
       > es kommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu.
       
 (IMG) Bild: Läuft im Sparmodus: Das GEG soll in abgeschwächt in Kraft treten
       
       BERLIN taz | Lange hat sich die FDP gegen das Heizungsgesetz gewehrt, das
       Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin
       Klara Geywitz (SPD) im April vorgelegt hatten. Jetzt gibt es [1][bei den
       letzten strittigen Details eine Einigung]. Die beteiligten Ministerien
       sollen die beschlossenen Änderungen bis Freitag in den Gesetzentwurf
       einarbeiten. Kommende Woche schon sollen Bundestag und Bundesrat abstimmen.
       
       ## 1 Was bedeutet die Einigung, ist die Wärmewende nun aufgeschoben?
       
       Nein, das Gesetz tritt wie ursprünglich geplant am 1. Januar 2024 in Kraft.
       In Neubaugebieten dürfen dann keine Öl- und Gasheizungen mehr eingebaut
       werden. Ansonsten haben Bürger:innen etwas Zeit gewonnen, wenn ihre alte
       fossile Heizung einen Totalschaden hat – Reparaturen waren ohnehin immer
       als möglich vorgesehen. Jetzt gilt: Erst wenn die Kommunen einen Plan über
       das Wie beim künftigen Heizen in ihrem Einzugsbereich vorgelegt haben – die
       kommunale Wärmeplanung – tritt das sogenannte Gebäudeenergiegesetz für die
       Bürger:innen vor Ort in Kraft. So bekommen diese etwa Klarheit darüber,
       ob für sie die Möglichkeit besteht, künftig an ein Nah- oder Fernwärmenetz
       angeschlossen zu werden. In diesem Fall müssen sie sich keine eigene neue
       Heizung anschaffen.
       
       ## 2 Bis wann müssen die Kommunen die Wärmeplanung spätestens vorlegen?
       
       Große Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen ihre Pläne bis
       2026 vorlegen, kleinere Gemeinden haben bis 2028 Zeit.
       
       ## 3 Was, wenn Eigentümer eine klimaneutrale Heizung brauchen, weil es
       keine Fern- oder Nahwärme gibt? Gibt es dann eine Unterstützung vom Staat?
       
       Ja. Alle, die eine klimaneutrale Heizung anschaffen, bekommen einen
       Zuschuss von 30 Prozent der Anschaffungskosten – Villenbesitzer:innen
       genauso wie arme Rentner:innen. Eigentümer:innen mit bis zu sechs
       Wohnungen, die schneller als gefordert auf eine neue Heizung umstellen,
       bekommen bis 2028 einen Bonus von 20 Prozent, ebenfalls unabhängig vom
       Einkommen. Danach wird der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent gesenkt.
       
       ## 4 Und Leute mit wenig Geld?
       
       Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 40.000 Euro
       gibt es weitere 30 Prozent Zuschuss. Eine Härtefallklausel für sehr arme
       Haushalte ist bislang nicht vorgesehen.
       
       ## 5 Können die verschiedenen Förderungen addiert werden?
       
       Nur bis zu einer Grenze von 70 Prozent – mehr gibt es nicht.
       
       ## 6 Ursprünglich sollte das Heizungsgesetz für Leute ab 80 Jahren nicht
       gelten. Ist das noch so?
       
       Nein, diese Klausel kommt doch nicht. Ältere sollen aber günstige
       KfW-Kredite bekommen.
       
       ## 7 Was kommt jetzt auf [2][Mieter:innen] zu?
       
       Sanieren Vermieter:innen Häuser, können sie grundsätzlich die
       Investitionskosten über eine sogenannte Modernisierungsumlage auf
       Mieter:innen abwälzen. Nehmen sie eine staatliche Förderung in Anspruch,
       muss die Fördersumme von den umlegbaren Kosten abgezogen werden. Nun soll
       neben der bestehenden Modernisierungsumlage eine neue eingeführt werden.
       Sie gilt nur für einen Heizungstausch und nur unter der Bedingung, dass
       Vermieter:innen eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Damit
       soll der Mietenanstieg abgemildert werden. Pro Jahr können
       Vermieter:innen dann zehn Prozent der Investitionskosten (abzüglich der
       Fördersumme) auf die Miete umlegen. Zusätzlich greift eine Kappungsgrenze
       von 50 Cent pro Quadratmeter. Heißt: Die Miete für eine Wohnung, die 60
       Quadratmeter groß ist, darf monatlich höchstens um 30 Euro steigen.
       
       ## 8 Müssen Vermieter:innen für einen Heizungstausch Fördermittel in
       Anspruch nehmen?
       
       Nein. Wenn sie sich dagegen entscheiden, dürfen Vermieter*innen pro
       Jahr acht Prozent der Investitionskosten auf die Miete umlegen. Auch hier
       darf die Monatsmiete pro Quadratmeter um nicht mehr als 50 Cent steigen.
       Achtung: Dies gilt nur für einen Heizungstausch. Dämmen Vermieter:innen
       zusätzlich die Wände ihres Hauses, gilt die bereits bestehende
       Modernisierungsumlage. Bei dieser dürfen acht Prozent der
       Investitionskosten pro Jahr auf die Miete umgelegt werden. Bei dieser
       Umlage darf eine Monatsmiete höchstens um drei Euro pro Quadratmeter
       steigen. Wenn die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter liegt, um nicht
       mehr als zwei Euro.
       
       ## 9 Können Modernisierungsumlagen addiert werden?
       
       Nein. Wird ein Heizungstausch und eine weitere Modernisierungsmaßnahme
       durchgeführt, dann gilt die Kappungsgrenze von drei bzw. zwei Euro pro
       Quadratmeter.
       
       ## 10 Was passiert, wenn Mieter:innen trotzdem finanziell überfordert
       sind?
       
       Es ist vereinbart, dass Mieter:innen bei finanzieller Überforderung
       Härtefälle geltend machen können – zum Beispiel, wenn diese durch eine
       Modernisierung mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Miete
       ausgeben müssen. Laut Fraktionskreisen soll es dann nur eine beschränkte
       Umlagefähigkeit geben. Die mietenpolitische Sprecherin der Linken, Caren
       Lay, fürchtet jedoch, dass die Härtefallregelung nicht funktionieren wird,
       „da die Mieterinnen und Mieter den Nachweis über die Kostenbelastung selbst
       erbringen“ müssten. Ihre Partei fordert, dass die Modernisierungsumlage
       ersatzlos gestrichen wird.
       
       ## 11 Die Einigung kommt kurz vor der parlamentarischen Sommerpause, sodass
       wenig Zeit für Beratungen bleibt. Werden damit die Rechte der Abgeordneten
       nicht eingeschränkt?
       
       Das findet die Ampel nicht, die oppositionelle Union aber schon. „Die
       Bundesregierung streitet über Monate, und dem Parlament soll ein Wochenende
       für die Bewertung genügen“, kritisiert der CDU-Parlamentarier Andreas Jung.
       Das untergrabe die parlamentarische Beratung. Am Freitag soll der
       überarbeitete Gesetzentwurf an die Abgeordneten und an die Expert:innen
       für eine am Montag angesetzte Anhörung geschickt werden. Für CDU/CSU ist
       das viel zu kurzfristig.
       
       29 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gebaeudeenergiegesetz-der-Ampel-Koalition/!5943009
 (DIR) [2] /Expertenanhoerung-zum-Heizungsgesetz/!5939062
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
 (DIR) Anja Krüger
       
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