# taz.de -- Mehr Transparenz bei Lobbyisten: Lobbyregister kommt
       
       > Die große Koalition einigt sich doch noch auf ein Lobbyregister.
       > Allerdings kommt es wegen der Union nur in abgespeckter Form.
       
 (IMG) Bild: Ein Lobbyregister soll mehr Transparenz schaffen, welche Lobbyisten im Bundestag verkehren
       
       BERLIN taz/afp | Es dürften die Vorwürfe gegen den Fraktionsvizechef der
       Union, den CSU-Abgeordneten Georg Nüßlein, gewesen sein, die der Sache
       zuletzt noch einmal einen Schub verliehen haben. Nach monatelangem Ringen
       haben sich die [1][Fraktionen von CDU/CSU und SPD auf die Einführung eines
       Lobbyregisters] geeinigt. Die Pflicht zur Registrierung soll für
       Lobbyarbeit bei Bundestagsabgeordneten, Fraktionen und Bundesregierung
       gelten, wie beide Seiten bestätigten. Das Ziel: Die Arbeit von Lobbyisten
       transparenter zu machen.
       
       Diese müssen sich demnach vor Kontaktaufnahme künftig in ein Register
       eintragen und Angaben zu ihrem Arbeit- oder Auftraggeber, zur Anzahl der
       Beschäftigten und zu finanziellen Aufwendungen machen. In Ministerien
       sollen Treffen bis hinunter zum Unterabteilungsleiter einen Eintrag in das
       Register nötig machen. Das Lobbyregister soll digital beim Bundestag
       geführt werden und öffentlich einsehbar sein. Bei Verstößen droht demnach
       ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
       
       Ein sogenannter „exekutiver Fußabdruck“, also eine Nachverfolgung, wie und
       wo Lobbyisten versuchen, auf die Erarbeitung einzelner Gesetze Einfluss zu
       nehmen, ist in der Einigung nicht vorgesehen. Dieser Punkt war zwischen
       Union und SPD umstritten, die Union hatte blockiert. Das Lobbyregister, das
       nun noch im März vom Bundestag verabschiedet werden könnte, ist demnach ein
       klassischer Kompromiss. Die Union wollte ursprünglich in den Ministerien
       nur Kontakte zu Ministern und Staatssekretären durch das Register abdecken.
       
       Obwohl sich die SPD beim exekutiven Fußabdruck nicht durchsetzen konnte,
       zeigt sie sich mit der Koalitionseinigung zur Einführung eines
       Lobbyregisters zufrieden. „Wir sind hartnäckig geblieben, das hat sich
       ausgezahlt“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Es sei ein „guter Tag für
       mehr Transparenz“.
       
       ## Deutlich mehr gewünscht
       
       „Mit der Einigung machen wir einen riesigen Schritt hin zu mehr
       Transparenz, dabei wird die Gesetzgebungsarbeit nicht mit unnötiger
       Bürokratie belastet“, so Patrick Schnieder, Parlamentarischer
       Geschäftsführer der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag.
       
       „Ob nach dem Fall Amthor oder jetzt mitten in der Masken-Affäre: Wenn es
       Druck und Kritik gibt in Sachen dubioser Einflussnahme, Lobbyismus und
       mangelnder Transparenz, ist die Koalition schnell dabei, Veränderungen
       anzukündigen“, kritisierte dagegen Britta Haßelmann, Parlamentarische
       Geschäftsführerin der Grünen. „Dass die SPD jetzt inmitten eines Skandals
       innerhalb der Union beim legislativen Fußabdruck einknickt, ist
       unverständlich. Damit unterhöhlt man doch die eigentliche Intention eines
       Lobbyregisters“, sagte Haßelmann der taz.
       
       „Es ist gut, dass sich nach den zähen Verhandlungen und zahlreichen
       Lobbyskandalen nun endlich eine Einigung beim Lobbyregister abzeichnet, das
       ist lange überfällig und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz“,
       sagte Timo Lange vom Verein Lobbycontrol der taz. Er betont aber auch, dass
       sein Verein sich „deutlich mehr gewünscht“ hätte. „Insbesondere, dass der
       exekutive Fußabdruck nun auf die lange Bank geschoben wird, ist
       enttäuschend.“
       
       Auch die Organisataion abgeordnetenwatch.de ist alles andere als zufrieden.
       Der zuständige Mitarbeiter Roman Ebener sprach von einem „mehr als
       enttäuschenden Kompromiss“, nur um das Thema vor der Wahl aus der Welt zu
       schaffen. „So werden wir schon beim nächsten Lobbyskandal die gleichen
       Debatten führen.“
       
       [2][Am Fall Nüßlein] hätte ein Lobbyregister allerdings wenig geändert.
       Gegen ihn wird wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und
       Bestechung von Mandatsträgern im Zusammenhang mit dem Ankauf von
       Corona-Atemschutzmasken ermittelt. Laut Nüßleins Anwalt hält sein Mandant
       die Vorwürfe für nicht begründet.
       
       3 Mar 2021
       
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