# taz.de -- Nicaraguas Klage vor dem IGH: Eilantrag abgewiesen
       
       > Der Internationale Gerichtshof lehnt Nicaraguas Antrag gegen Deutschlands
       > Hilfe für Israel ab – und den deutschen Antrag, die Klage nicht
       > zuzulassen.
       
 (IMG) Bild: Tania von Uslar-Gleichen (l), Generaldirektorin für Rechtsangelegenheiten von Deutschland, im Internationalen Gerichtshof
       
       FREIBURG taz | Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat im Zusammenhang mit
       dem Gazakrieg keine einstweiligen Maßnahmen gegen Deutschland verhängt und
       einen entsprechenden Antrag Nicaraguas fast einstimmig abgelehnt.
       Deutschland muss damit seine Rüstungsexporte an Israel nicht stoppen.
       
       Nicaragua hatte Deutschland am 1. März [1][vor dem Gericht der Vereinten
       Nationen verklagt]. Das autoritär regierte Land warf Deutschland vor, es
       unterstütze Völkermord und Kriegsverbrechen Israels an der
       palästinensischen Bevölkerung in Gaza. Damit verletze Deutschland seine
       völkerrechtlichen Pflichten aus der Genozid-Konvention und den Genfer
       Konventionen zum humanitären Völkerrecht. Konkret verwies Nicaragua
       insbesondere auf deutsche Waffenlieferungen an Israel sowie auf die
       Einstellung von deutschen Zahlungen an das UN-Palästinenser-Hilfswerk
       UNRWA.
       
       Zugleich stellte Nicaragua einen Eilantrag. Der IGH solle Deutschland per
       einstweiliger Maßnahme verpflichten, seine Waffenlieferungen an Israel
       sofort zu stoppen und die Finanzierung des UNRWA sofort wiederaufzunehmen.
       
       Der IGH unter Leitung seines libanesischen Präsidenten Nawaf Salam hat den
       Eilantrag am Dienstag mit 15 zu 1 Stimmen abgelehnt. [2][Die Umstände im
       konkreten Fall erforderten keine einstweiligen Maßnahmen des IGH.] Nur der
       von Nicaragua benannte Ad-hoc-Richter Awn Shawkat al-Khasawneh, ein
       ehemaliger jordanischer Ministerpräsident, stimmte für den Eilantrag.
       
       In dem elfseitigen Beschluss des IGH, der der taz vorliegt, folgen die
       Richter der deutschen Argumentation, dass die militärische Unterstützung
       Israels seit Beginn des Gazakriegs stark zurückgegangen ist.
       
       Während Deutschland im Oktober 2023 noch [3][Rüstungsexporte nach Israel im
       Wert von 200 Millionen Euro genehmigt hatte], sank der Wert im November auf
       24 Millionen und im März 2024 auf 1 Million Euro. Zudem hätten 98 Prozent
       der militärischen Exportgenehmigungen seit Oktober 2023 keine Kriegswaffen
       betroffen, sondern sonstige militärische Ausrüstung wie Helme und
       Kommunikationsgeräte.
       
       Der IGH sah auch keinen Grund, Deutschland zur Wiederaufnahme der Zahlungen
       an das Palästinenser-Hilfswerk zu verpflichten. Zum einen seien solche
       Zahlungen freiwillig, zum anderen hätten in den Wochen nach der deutschen
       Ankündigung eines Zahlungsstopps Ende Januar gar keine deutschen Zahlungen
       an UNRWA angestanden.
       
       Deutschland hatte die Zahlungen an das Hilfswerk ausgesetzt, nachdem
       bekannt geworden war, dass mehrere seiner Mitarbeiter am
       Hamas-Terrorangriff vom 7. Oktober beteiligt gewesen sein sollen. Die
       Bundesregierung kündigte vorige Woche an, sie werde ihre Zahlungen wieder
       aufnehmen. Das UNRWA hatte eine Verbesserung seiner internen Kontrollen
       zugesagt.
       
       Zugleich lehnte der IGH den deutschen Antrag ab, die Klage Nicaraguas wegen
       offensichtlicher Unzulässigkeit aus der Liste der anhängigen Fälle zu
       streichen. Deutschland hatte argumentiert, die Vorwürfe Nicaraguas
       richteten sich in erster Linie an Israel, obwohl Israel nicht verklagt
       worden sei. Möglicherweise wird die Unzulässigkeit der Klage Nicaraguas
       erst im Hauptsache-Verfahren festgestellt. Der IGH machte in seinem
       Eilbeschluss keine Ausführungen zum israelischen Vorgehen in Gaza. In einem
       von Südafrika beantragten Eilbeschluss vom Januar hatte der IGH erklärt, es
       gebe plausible Indizien für eine Verletzung der Genozid-Konvention in Gaza.
       
       1 May 2024
       
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