# taz.de -- Rechtes Netzwerk in Sicherheitsbehörden: „Hannibal“ muss vor Gericht
       
       > Der Ex-KSK-Soldat André S. soll 120 Tagessätze Geldstrafe bezahlen. Es
       > geht um Verstöße gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz.
       
 (IMG) Bild: KSK-Soldaten bei einer Übung im Häuserkampf (Archivbild)
       
       BERLIN taz | Als Ermittler des Bundeskriminalamts vor zwei Jahren André S.'
       Wohnhaus und Elternhaus sowie seine Stube in der KSK-Kaserne in Calw
       durchsuchten, fanden sie nicht viel. Der Bundeswehrsoldat hatte einen
       [1][Laptop rechtzeitig versteckt] – das gaben später Kameraden und
       Vorgesetzte seiner Einheit vor Gericht an. André S. hatte es ihnen selbst
       erzählt. Was die Ermittler laut Staatsanwaltschaft Stuttgart sicherstellen
       konnten: Zwei Handvoll Patronen, Nebel- und Signalgranaten sowie eine
       Kiste, in der sich Zünder von Handgranaten befanden. Alles illegal in André
       S.' Besitz.
       
       André S. soll nach taz-Informationen deswegen nun 120 Tagessätze Geldstrafe
       zahlen. Das Amtsgericht Böblingen hat gegen den 34-Jährigen einen
       Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das
       Sprengstoffgesetz verhängt, wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft
       Stuttgart der taz bestätigte. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag
       mitteilte, hat er dagegen Einspruch eingelegt, deswegen kommt es zum
       Prozes. André S. ist damit angeklagt.
       
       Es gehe um den „vorsätzlichen unerlaubten Besitz von Munition in Tateinheit
       mit vorsätzlichem unerlaubten Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen in
       zwei tateinheitlichen Fällen“, so die Staatsanwaltschaft. Die Höhe der
       Tagessätze wollte die Sprecherin auf Anfrage nicht nennen. Die Munition und
       die Gegenstände wurden den Angaben zufolge in den Privathäusern gefunden,
       nicht in der Kaserne.
       
       Große Überschneidungen 
       
       André S. wurde inzwischen von der Bundeswehr-Eliteeinheit Kommando
       Spezialkräfte wegversetzt, ist aber bis heute Angehöriger der deutschen
       Streitkräfte. Aufgefallen ist er in erster Linie mit außerdienstlichen
       Aktivitäten. Er war Gründer mehrerer Gruppen, deren Mitglieder sich als
       sogenannte Prepper auf einen „Tag X“ vorbereiteten. Gegen mehrere Männer
       aus diesen Gruppen, die sich in Telegram-Chats und bei realen Treffen
       austauschten, laufen Ermittlungen.
       
       Unter anderem wirft der Generalbundesanwalt zwei Mitgliedern der
       „Nordkreuz“-Gruppe aus Mecklenburg-Vorpommen vor, [2][Feindeslisten
       angelegt und die Tötung politischer Gegner] geplant zu haben. Der
       [3][„Nordkreuz“-Administrator wurde vergangene Woche in Schwerin
       angeklagt], weil er mit Hilfe weiterer Polizisten zehntausende Schuss
       Munition gehortet haben soll. Auch der Bundeswehrsoldat Franco A., der laut
       Generalbundesanwalt als Syrer getarnt Terroranschläge plante, war Teil des
       Netzwerks, in Süddeutschland. Vor einer Woche wurde ein Mann, der für
       Franco A. Munition und Sprengsatzteile aufbewahrte, [4][zu einem Jahr Haft
       auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt].
       
       André S. war auch Gründer und Vorstandsmitglied des gemeinnützigen Vereins
       Uniter e.V. mit Sitz in Stuttgart. Die taz hatte große Überschneidungen
       zwischen den Prepper-Gruppen und dem Verein aufgezeigt und aufgedeckt, dass
       der Verein [5][paramilitärische Trainings durchführte und dem
       philippinischen Autokraten Rodrigo Duterte] seine Dienste anbot.
       
       Auf seiner Webseite hat der Verein Uniter behauptet, es gebe „keine
       laufenden Ermittlungen oder Strafverfahren gegen den Verein selbst oder
       gegen Mitglieder des Uniter e.V.“ Ebenso betont der Verein: „Uniter ist
       kein rechtsextremistischer Verein und erst recht auch keine
       rechtsterroristische Vereinigung!“ Der Generalbundesanwalt hat zu Uniter
       einen Beobachtungsvorgang angelegt, das ist eine Vorstufe zu einem
       möglichen Ermittlungsverfahren.
       
       Sollte André S. zu mindestens 60 Tagessätzen verurteilt werden, dürfte er
       wegen fehlender „Zuverlässigkeit“ über keinen Waffenschein und keine
       Waffenbesitzkarte verfügen und kein Sicherheitsgewerbe anmelden. Auch auf
       sein Disziplinarverfahren dürfte sich die Verurteilung auswirken.
       
       Der Text wurde am 23. September um 16.35 Uhr aktualisiert, da André S.
       inzwischen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hat.
       
       23 Sep 2019
       
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