# taz.de -- Rechtswidrige „Razzia“ im Wahlkampf: Beispielloser Justizskandal
       
       > Nun ist es amtlich: Die Union missbrauchte das Ansehen des Rechtsstaats,
       > um im Wahlkampf dem SPD-Kandidaten zu schaden. Das muss Konsequenzen
       > haben.
       
 (IMG) Bild: Die „Razzia“ sollte Olaf Scholz im Wahlkampf schaden – gewonnen hat die CDU trotzdem nicht
       
       Es ist ein beispielloser Justizskandal: Mitten im Wahlkampf hatte die
       Staatsanwaltschaft in Osnabrück eine „Razzia“ im Justiz- und im
       Finanzministerium veranstaltet und dabei den Eindruck erzeugt, „die
       Leitung“ würde Geldwäsche tolerieren. Damit war vor allem Olaf Scholz
       gemeint, Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat. Schon das war
       ungeheuerlich.
       
       Aber noch unglaublicher ist, [1][was jetzt herausgekommen ist]: Die
       Staatsanwaltschaft besaß die Akten längst, die sie bei der Durchsuchung in
       den Ministerien angeblich „sichern“ wollte. Die ganze „Razzia“ war also ein
       Fake, um politisch Stimmung zu machen. Dazu passt, dass die Staatsanwälte –
       anders als vorgeschrieben – auch darauf verzichteten, die Akten schriftlich
       anzufordern.
       
       Nun muss man wissen, dass der zuständige Staatsanwalt aktives CDU-Mitglied
       ist; Gleiches gilt für die Amtsrichterin in Osnabrück, die den
       Durchsuchungsbeschluss genehmigte. Den finalen Segen musste die
       Justizministerin in Niedersachsen erteilen, und auch sie gehört der CDU an.
       Im Wahlkampf war es nur ein Verdacht, dass die Union das Ansehen des
       Rechtsstaats missbraucht hat, um dem Hauptkonkurrenten zu schaden und ihren
       Kandidaten Armin Laschet ins Amt zu hieven. Aber jetzt ist es amtlich. Das
       Landgericht in Osnabrück, die nächsthöhere Instanz, hat am Mittwoch
       entschieden, dass die Durchsuchung des Justizministeriums rechtswidrig war.
       
       Der Rechtsstaat funktioniert also noch, wie der Spruch des Landgerichts
       zeigt. Trotzdem ist es alarmierend, dass es überhaupt zu diesem
       Justizskandal gekommen ist. In der Union scheint es Richter und
       Staatsanwälte zu geben, denen jedes Mittel recht ist, um anderen Parteien
       zu schaden. Dieses Vorgehen kennt man eigentlich nur aus Bananenrepubliken
       und von Autokraten.
       
       Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Staatsanwälte und
       Richter neutral agieren. Dieser Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit wurde in
       Osnabrück verletzt. Es wäre daher schwer erträglich, wenn der zuständige
       Staatsanwalt und die Amtsrichterin auf ihren Posten bleiben dürften.
       
       10 Feb 2022
       
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