# taz.de -- Verfassungsschutz stuft AfD Sachsen ein: Erwiesen rechtsextrem
       
       > Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt stuft der Verfassungsschutz den dritten
       > Landesverband der AfD als „unzweifelhaft“ verfassungsfeindlich ein.
       
 (IMG) Bild: Der sächsische Landesverband der AFD wurde als „unzweifelhaft“ verfassungsfeindlich eingestuft
       
       BERLIN taz | Der sächsische Landesverband der AfD ist erwiesen
       rechtsextrem. Zu diesem Ergebnis kommt das zuständige Landesamt für
       Verfassungsschutz (LfV), das die AfD zuvor vier Jahre lang beobachtet und
       ein 134-seitiges Gutachten erstellt hat. Die AfD sei „mit sofortiger
       Wirkung als erwiesene rechtsextremistische Bestrebung einzustufen“, heißt
       es.
       
       Äußerungen von Parteifunktionären und politische Forderungen belegten „in
       der Summe unzweifelhaft, dass der hiesige AfD-Landesverband
       verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, so Dirk-Martin Christian, Präsident
       des LfV. Und weiter: „An der rechtsextremistischen Ausrichtung der AfD
       Sachsen bestehen keine Zweifel mehr.“
       
       Der Verfassungsschutz hat die sächsische AfD zunächst als Prüffall, seit
       Februar 2021 als sogenannten Verdachtsfall beobachtet. Bereits im April
       wurde die [1][Jugendorganisation der AfD], der sächsische Landesverband der
       Jungen Alternative, als erwiesen rechtsextremistische Bestrebung
       eingestuft. Der Landesverband ist [2][nach Thüringen] und
       [3][Sachsen-Anhalt] nun der Dritte, dem der Verfassungsschutz eindeutig
       verfassungsfeindliche Ziele bescheinigt. Mit der Einstufung stehen diese
       auf einer Ebene mit der NPD. Im kommenden Jahr wird in Sachsen der Landtag
       neu gewählt, nach Umfragen könnte die AfD dabei stärkste Kraft werden.
       
       „Der Landesverband der AfD mag zwar personell heterogen zusammengesetzt
       sein, inhaltlich-programmatisch überwiegt jedoch das aus dem früheren
       ‚Flügel‘ hervorgegangene sogenannte solidarisch-patriotische Lager, dessen
       geistiger Vater und Anführer der [4][Rechtsextremist Björn Höcke] ist und
       das inzwischen den Charakter des gesamten Landesverbandes prägt und
       dominiert“, so LfV-Präsident Christian weiter. Von rechtsextremen
       Äußerungen führender AfD-Politiker*innen gebe es keine öffentlichen
       Distanzierungen. Die Partei erscheine nach außen wie ein „monolithischer
       Block“.
       
       ## Landespartei verfolgt Ethnopluralismus
       
       Dem Gutachten zufolge richten sich zahlreiche inhaltliche Positionen des
       AfD-Landesverbands gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen
       demokratischen Grundordnung, zum Beispiel in der Migrationsfrage gegen die
       im Grundgesetz verankerte Garantie der Menschenwürde. „Die Landespartei
       verfolgt im Hinblick auf die Zuwanderung eine Politik des sogenannten
       Ethnopluralismus, einem Markenkern des politischen Rechtsextremismus“,
       heißt es.
       
       Danach würde sich der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
       ausschließlich nach ethnisch-biologischen beziehungsweise kulturellen
       Kriterien richten. „Ein solches Volksverständnis ist jedoch mit dem
       Grundgesetz unvereinbar“, heißt es in dem Gutachten.
       
       Mit dem Ethnopluralismus würde zwangsläufig die Herabsetzung, Ausgrenzung
       und Benachteiligung fremder Völker, also von Migrant*innen und
       ethnischen Minderheiten, einhergehen. Sie würden als Menschen zweiter
       Klasse angesehen und pauschal verächtlich gemacht. „Eine derart
       rassistische Ausprägung des Volksbegriffs, wie ihn die AfD Sachsen
       öffentlich vertritt, hat seine Wurzeln im historischen
       Nationalsozialismus“, urteilt LfV-Chef Christian.
       
       Führende Vertreter der Landespartei, so heißt es in dem Gutachten,
       verwendeten in diesem Kontext im öffentlichen Diskurs regelmäßig
       ideologische Kampfbegriffe der rechtsextremen Szene, wie „Der Große
       Austausch“, „Umvolkung“ oder die Forderung nach „Remigration“. Der
       AfD-Landesverband vertritt laut Gutachten zudem „typische
       völkisch-nationalistische Positionen“ und bedient sich zudem gängiger
       antisemitischer, zumeist verschwörungsideologischer Positionen.
       
       ## Gesamt-AfD ist rechtsextremistischer Verdachtsfall
       
       „Die sächsische AfD hat während der Verdachtsfallprüfung die Anzahl ihrer
       Kooperationspartner aus dem rechtsextremistischen Spektrum weiter
       ausgedehnt und ist inzwischen fast mit sämtlichen relevanten
       rechtsextremistischen Akteuren eng vernetzt“, so Christian weiter. „Auch
       insoweit kann es als gesichert gelten, dass die Partei Bestrebungen gegen
       die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt.“
       
       Viel spricht dafür, dass die Sachsen-AfD juristisch gegen die Einstufung
       vorgehen wird. „Ich gehe fest davon aus, dass wir dagegen klagen werden“,
       sagte Landesvorstandsmitglied Sebastian Wippel der taz. Formal brauche es
       dafür aber einen Beschluss des Landesvorstands.
       
       Anders als die drei Landesverbände ist die AfD als [5][Gesamtpartei als
       rechtsextremistischer Verdachtsfall] eingestuft, das ist eine Stufe
       darunter. Gegen diese Einstufung hat die Partei geklagt, ist damit vor dem
       Verwaltungsgericht in Köln aber weitgehend gescheitert. Nun liegt der Fall
       beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Das wird am 27. Februar 2024 über
       dieses und zwei weitere Berufungsverfahren der AfD mündlich verhandeln. In
       den beiden anderen Fällen geht es um den offiziell aufgelösten „Flügel“ um
       Björn Höcke und die Nachwuchsorganisation „Junge Alternative“.
       
       8 Dec 2023
       
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