# taz.de -- Textilfabrik-Brände in Bangladesch: Hoffnung auf freiwillige Einsicht
       
       > UN-Richtlinien sollen wirtschaftliche Ausbeutung verhindern, eine
       > Kontrolle gibt es aber nicht. Die Brände in Bangladesch hätten sie wohl
       > verhindern können.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen Fabrikbedingungen in Bangladesch.
       
       GENF taz | Zu den verheerenden Bränden in Bangladesch, bei denen es über
       150 Tote gab, „wäre es wahrscheinlich nicht gekommen, wenn die Unternehmen
       die vor 18 Monaten vom UNO-Menschenrechtsrat verabschiedeten ’Richtlinien
       für Wirtschaft und Menschenrechte‘ umgesetzt hätten.“ Davon ist Debbie
       Stothard, Menschenrechtsaktivistin aus Malaysia und Sprecherin des
       alternativen Asean-Netzwerkes Altsea, fest überzeugt.
       
       Die betroffenen Textilfabriken fertigten auch Kleidung für deutsche
       Konzerne wie C & A und KiK. Die UN-Richtlinien müssten „endlich auch von
       den multinationalen Unternehmen beachtet werden, die bislang in Burma
       Landflächen in Besitz nehmen – willkürlich, oft mit Gewalt und ohne die
       enteigneten Bauern zu entschädigen“, forderte sie.
       
       Auf einem Globalen Forum in Genf diskutieren 1.000 Vertreter von
       Regierungen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen aus 85 Staaten
       über die Umsetzung der „UN-Richtlinien zu Wirtschaft und Menschenrechten“.
       Stothards Rede machte das Dilemma dieses neuen UN-Regelwerks deutlich: Zwar
       verlangen die Richtlinien, dass alle national oder im Ausland tätigen
       Unternehmen die international vereinbarten Menschenrechtsnormen – und
       konkret die acht Kernabkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
       zu sicheren und menschenwürdigen Arbeitsbedingungen – „respektieren“ und
       umsetzen sollen.
       
       Unter anderem sollen die Unternehmen Sklaverei, Kinderarbeit und alle
       anderen Formen wirtschaftlicher Ausbeutung verhindern. Auch beim Bau von
       Industrieanlagen oder von Pipelines, beim Kauf von Land oder beim Abbau von
       Energieressourcen und anderen Rohstoffen im Ausland sollen die Unternehmen
       die Menschenrechte der lokalen Bevölkerung respektieren. Kommt es zu
       Menschenrechtsverletzungen, ist es die gemeinsame Verantwortung von
       Unternehmen und Regierungen, für Wiedergutmachung zu sorgen.
       
       ## Richtlinien sind „überflüssig“
       
       Doch die Richtlinien enthalten keine Mechanismen zu ihrer Überwachung- und
       Durchsetzung – und sehen keinerlei Sanktionen bei Verstößen vor. Ihre
       Umsetzung ist abhängig von der freiwilligen Einsicht von Unternehmen, dass
       dies in ihrem eigenen Interesse liegt. Welche konkreten Maßnahmen zur
       Umsetzung haben Unternehmen und Regierungen in den letzten 18 Monaten
       ergriffen? Auf diese Frage der taz gab es beim Globalen Forum in Genf nur
       sehr dürftige, zum Teil überraschende Antworten.
       
       Andrei Galaev, Vorstandsvorsitzender des russischen Energiekonzerns
       Sakhalin, erklärte, die UN-Richtlinien seien „eigentlich überflüssig“, denn
       die Forderungen dieser Richtlinien würden in seinem Unternehmen „bereits
       seit der Gründung im Jahr 2000 vollständig umgesetzt“. Daniel Beal,
       Menschenrechtsreferent im US State Department, fand auch auf Nachfrage
       überhaupt keine Antwort.
       
       Der Menschenrechtsbeauftragte der Europäischen Union, Stavros Lambrinidis,
       gab in Genf bekannt, dass die EU soeben einen Menschenrechtswegweiser für
       kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht habe. Im April nächsten
       Jahres sollen spezielle EU-Richtlinien für Unternehmen der Öl- und
       Gasindustrie, der Informations- und Telekommunikationsbranche sowie für
       Arbeitsvermittlungsfirmen folgen.
       
       7 Dec 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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