# taz.de -- Europäisch-kanadisches Abkommen: Richter halten Ceta für rechtswidrig
       
       > Der Deutsche Richterbund kritisiert am europäisch-kanadischen
       > Handelsabkommen Ceta die speziellen Klagemöglichkeiten für Unternehmen.
       
 (IMG) Bild: Proteste gegen Ceta und TTip in München.
       
       BERLIN taz | Nach Auffassung des Deutschen Richterbundes verstoßen die in
       dem europäisch-kanadischen Handelsabkommen Ceta vorgesehenen Gerichte für
       Schadenersatzklagen von Unternehmen gegen EU-Recht. Die EU habe nicht die
       Kompetenz, solche Gerichte einzusetzen, sagte Peter Schneiderhan vom
       Präsidium des Richterbunds der taz. „Die Regelungen verstoßen gegen den
       Lissabon-Vertrag“, sagte er. Der EU-Grundlagenvertrag definiert, welche
       Kompetenzen die Union hat.
       
       Der Wirtschaftspakt Ceta soll 2017 in Kraft treten. Ursprünglich sah er die
       Einrichtung privater Schiedsgerichte vor. Diese sollten mit Anwälten
       besetzt sein und ohne Berufungsinstanz über Schadenersatzansprüche von
       Unternehmen gegen Staaten entscheiden können, etwa wenn Firmen ihre
       Gewinnerwartungen durch neue Gesetze beeinträchtigt sehen. Dabei kann es um
       Milliarden Euro gehen.
       
       Nach starken Protesten haben sich die EU-Kommission und Kanada auf
       Vorschlag von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf eine Änderung
       dieses sogenannten Investitionsschutzes geeinigt. Statt privater
       Schiedsrichter soll es jetzt einen ständigen Gerichtshof mit
       Berufungsinstanz geben.
       
       Nach Auffassung des Richterbundes kann die Union eine solche
       Gerichtsbarkeit aber nicht einfach im Rahmen eines Handelsabkommens
       einführen. „Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür“, sagte Schneiderhan. Die
       Entscheidungen des geplanten Gerichts sollen bindend sein, die
       EU-Mitgliedsstaaten müssten sich ihnen also unterwerfen. Gleichzeitig sind
       diese Gerichte aber nicht in das europäische Rechtssystem eingebunden.
       
       Eine solche Konstruktion habe der Europäische Gerichtshof bereits in einem
       Gutachten über das geplante Europäische Patentgericht als rechtswidrig
       bezeichnet. Es wäre sinnvoll, so Schneiderhan, ein Gutachten beim
       Europäischen Gerichtshof einzuholen, um Rechtssicherheit zu schaffen.
       
       Darüber hinaus sei die Einrichtung eines solchen Gerichts nicht notwendig.
       „Die Mitgliedstaaten der EU sind Rechtsstaaten“, sagte Schneiderhan.
       Kritisch sieht er auch den Status der Richter. Diese sollen aus einem
       kleinen Pool ausgewählt werden und nebenberuflich tätig sein. „Das
       entspricht nicht unseren Standards von richterlicher Unabhängigkeit“, sagte
       er.
       
       Das Bundeswirtschaftsministerium ist hingegen der Auffassung, dass die
       Gerichte mit EU-Recht vereinbar sind. Der Europäische Gerichtshof habe in
       zwei Gutachten klargestellt, dass sich die EU an internationalen Gerichten
       beteiligen könne und unter welchen Bedingungen sie welche errichten könne,
       hieß es. Daran habe sich die EU-Kommission orientiert.
       
       2 Mar 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Krüger
       
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