# taz.de -- Vorentscheid für Abkommen mit Kanada: Weichenstellung für Ceta
       
       > Eine EU-Generalanwältin plädiert für die Mitbestimmung nationaler
       > Parlamente bei EU-Handelsverträgen. Es geht um „gemischte Abkommen“.
       
 (IMG) Bild: Wenn schon, dann wenigstens mit nationalen Parlamenten: Demo gegen TTIP/Ceta in Stuttgart
       
       FREIBURG taz | Die aktuellen Freihandelsabkommen der EU sind in der Regel
       „gemischte Abkommen“, benötigen also auch die Zustimmung der nationalen
       Parlamente. Diese Auffassung vertrat Generalanwältin Eleanor Sharpston in
       einem Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zum EU-Abkommen mit
       Singapur. Es geht auch um eine Weichenstellung für das umstrittene
       CETA-Abkommen mit Kanada.
       
       Das Abkommen mit Singapur (EUSFTA) wurde im September 2013 als „gemischtes
       Abkommen“ aufgelegt. Das heißt, EU-Ministerrat und Europäisches Parlament
       haben es beschlossen, nun muss es von allen nationalen Parlamenten in den
       28 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die EU-Kommission hält jedoch die
       EU allein für zuständig und forderte beim EuGH ein Gutachten an.
       
       Die unabhängige Generalanwältin Sharpston unterstützte in ihrem
       Schlussantrag am Mittwoch aber die Argumentation der Mitgliedstaaten, die
       von einem „gemischten Abkommen“ sprechen. Zwar sei die EU für viele Themen
       des Vertrags ausschließlich zuständig, aber nicht für alle.
       
       So seien Abkommen, die Portfolio-Investitionen betreffen, Sache der
       Mitgliedsstaaten. Das sind Investitionen, die nur auf Rendite zielen und
       nicht darauf, ein Unternehmen strategisch zu kontrollieren. Auch
       grundlegende Arbeits- und Umweltnormen seien weiter nationale
       Angelegenheiten, ebenso Dienstleistungen im Luft- und Seeverkehr.
       
       Sharpston räumte ein, dass die Einbeziehung der nationalen Parlamente den
       Abschluss solcher Verträge erschwere. Doch das dürfe bei der Feststellung
       der korrekten Kompetenzverteilung keine Rolle spielen.
       
       ## Nur ein vager Anhaltspunkt
       
       Nach Informationen der taz wird der EuGH sein Urteil erst im April oder Mai
       verkünden. Folgt er der Generalanwältin, könnte das Abkommen also
       unverändert in Kraft treten. In hochpolitischen Angelegenheiten wie hier
       ist die Position der Generalanwälte allerdings nur ein vager Anhaltspunkt.
       
       Sollten EU-Freihandelsabkommen als „gemischte Abkommen“ eingestuft werden,
       würde dies auch den bisherigen Weg bei CETA bestätigen. Die EU-Kommission
       hatte versucht, CETA als „Eu-only“-Vertrag einzustufen, war aber auf den
       Widerstand der nationalen Regierungen gestoßen. Die Kommission gab
       zähneknirschend nach, behielt sich aber vor, die Frage nach dem
       Singapur-Gutachten neu zu bewerten.
       
       CETA war im Oktober im EU-Ministerrat beschlossen worden. Die Abstimmung im
       Europäischen Parlament soll Anfang Februar stattfinden. Die Ratifikation in
       den Mitgliedstaaten kann sich über Jahre hinziehen. Teilweise, etwa im
       belgischen Gliedstaat Wallonien oder im deutschen Bundesrat, dürfte eine
       Zustimmung fraglich sein, weil das Abkommen als zu investorenfreundlich
       gilt. Deshalb hoffen CETA-Befürworter immer noch, dass der EuGH die
       Freihandelsabkommen am Ende als reine EU-Abkommen einstuft.
       
       Doch auch als gemischtes Abkommen soll CETA schon nach der Zustimmung des
       Europäischen Parlaments vorläufig in Kraft treten – allerdings nur mit den
       Teilen, die eindeutig in die EU-Kompetenz fallen. Welche das sind, wird
       sich auch nach dem EuGH-Gutachten zum Singapur-Abkommen bemessen. (Az.:
       Avis 2/15).
       
       22 Dec 2016
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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