# taz.de -- Bamf-Krampf in Bremen: Skandal verpufft
       
       > Das Bremer Landgericht weist die Anklage im Bamf-Skandal fast ganz
       > zurück. Asylrechtlich ist der Bremer Außenstellenleiterin nichts
       > vorzuwerfen.
       
 (IMG) Bild: Das Bamf: Skandalöse Asylrechtsverstöße hat es in Bremen laut Landgericht nicht gegeben
       
       BREMEN taz | Nicht zur Verhandlung zugelassen wird der größte Teil der
       Anklage im sogenannten Bamf-Skandal. Das hat das Landgericht Bremen am
       Freitag mitgeteilt. Die 250-seitige Anklageschrift beruhte auf im Jahr 2018
       [1][mit großem medialen Getöse] erhobenen Vorwürfen gegen die derzeit
       beurlaubte Leiterin der Außenstelle des Bundesamts für Migration und
       Flüchtlinge (Bamf), Ulrike B.: Sie wurde bezichtigt, massenhaft Menschen
       ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt zu haben.
       
       Die gebildete Ermittlungsgruppe aus Staatsanwaltschaft, Polizei und
       Mitarbeiter*innen der Bamf-Zentrale in Nürnberg war mit bis zu 44 Personen
       die größte, die es in Bremen seit Menschengedenken gegeben hatte. Im Laufe
       von mehr als einem Jahr hatte sie 121 vermeintliche Straftaten Ulrike B.s
       zu erkennen geglaubt.
       
       Allerdings: Mehrere der dort als Straftaten gewerteten Bescheide waren
       [2][inzwischen von den Verwaltungsgerichten bestätigt worden] –
       rechtskräftig. Dabei ging es meist um Dublin-Verfahren. Laut
       Dublin-Abkommen sollen Geflüchtete in das EU-Land abgeschoben werden, in
       dem sie zuerst einen Asylantrag gestellt haben.
       
       Eine solche Praxis jedoch ist illegal, wenn den Betroffenen dort eine
       menschenrechtswidrige Behandlung droht. Laut Europäischem Gerichtshof und
       Bundesverwaltungsgericht ist das in Bulgarien oft der Fall. Von Ulrike B.
       ausgestellte Aufenthaltstitel, die solche Abschiebungen verhinderten, hatte
       das Bamf offenbar zurückgenommen – war aber damit vor Gericht gescheitert.
       
       ## Nur noch wenig substanzielle Vorwürfe sind übrig
       
       Diese Entscheide hatten die Ankläger nicht näher berücksichtigt – und die
       Erteilung legaler Aufenthaltstitel einfach weiter als kriminelles Handeln
       eingestuft. Nach über einem Jahr der Prüfung hält das Landgericht nun die
       Vorwürfe gegen Ulrike B. und vermeintliche Mittäter nur in einer Handvoll
       Fälle für so substanziell, dass verhandelt werden muss.
       
       So wird der Hildesheimer Anwalt Irfan C. weiter verdächtigt, vier Ausländer
       eingeschleust und zwei zur missbräuchlichen Asylantragstellung verleitet zu
       haben. Bei Ulrike B. ist von möglicher Vorteilsnahme die Rede: So sind zwei
       Hotelübernachtungen im Gegenwert von 65 Euro offenbar nicht ordnungsgemäß
       quittiert oder die Belege nicht regelkonform abgeheftet worden. Noch ist
       der Beschluss des Gerichts, die Anklage nicht anzunehmen, nicht
       rechtskräftig.
       
       6 Nov 2020
       
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 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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