# taz.de -- Umbenennung juristischer Fachliteratur: Keine Ehrung von NS-Juristen
       
       > Der Verlag C.H. Beck hat sich zur Umbenennung von Justiz-Standardwerken
       > entschlossen, deren Namensgeber in den Nationalsozialismus verstrickt
       > waren.
       
 (IMG) Bild: Leipzig 1933, Teilnehmer des Nationalsozialistischen Deutschen Juristenbunds salutieren
       
       Das nach dem [1][NS-Juristen Otto Palandt] benannte Justiz-Standardwerk
       „Palandt“ wird umbenannt. Das teilte der Münchner Verlag C.H. Beck am
       Dienstag mit. „Bereits auf der nächsten, im November 2021 erscheinenden
       Auflage wird auf dem Umschlag der Name des aktuellen Koordinators der
       Autorinnen und Autoren, des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Christian
       Grüneberg, genannt werden.“
       
       Auch alle anderen Werke, bei denen in der NS-Diktatur aktive Juristen als
       Autoren oder Herausgeber genannt sind, werden andere Namen erhalten. So
       soll der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig künftig den
       Namen Dürig/Herzog/Scholz tragen und die Gesetzessammlung Schönfelder vom
       Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Mathias
       Habersack herausgegeben werden. Zuvor hatte das [2][Münchner Institut für
       Zeitgeschichte] im Auftrag des Bayerischen Justizministeriums eine
       entsprechende Studie durchgeführt.
       
       Der „Palandt“, vielleicht das prominenteste Beispiel, ist ein Kommentar zum
       Bürgerlichen Gesetzbuch. 2017 hatte sich eine Initiative „Palandt
       umbenennen“ gegründet. Er war seit 1934 Präsident des
       Reichsjustizprüfungsamts und eine seiner ersten Maßnahmen war die
       Entfernung von Frauen aus dem Justizdienst und den rechtswissenschaftlichen
       Fakultäten, um die „Manneskraft“ im Rechtswesen zu sichern.
       
       ## „Bedeutsame Entscheidung“
       
       Otto Palandt selbst hat nicht viel für das Werk geschrieben. Er leitete die
       Abteilung „Ausbildung“ im Reichsjustizministerium. Heinrich Schönfelder war
       seit 1943 Kriegsgerichtsrat bei verschiedenen deutschen Kriegsgerichten in
       Italien und wurde von Partisanen erschossen.
       
       „Das ist eine bedeutsame Entscheidung“, kommentierte Bayerns Justizminister
       Georg Eisenreich (CSU). „Die Umbenennung ist notwendig: Namensgeber für
       Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein.
       Keine Nationalsozialisten.“
       
       Da man Geschichte nicht ungeschehen machen könne, habe man zunächst die
       historischen Namen beibehalten, sagte Verleger Hans Dieter Beck laut
       Mitteilung. „Um Missverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu
       entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle
       gespielt haben, umzubenennen.“
       
       27 Jul 2021
       
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