# taz.de -- Gesetz gegen Mietwucher: Die FDP bremst
       
       > Mehrere Bundesländer wollen das Gesetz gegen Mietwucher verschärfen. Die
       > Bundesregierung, vor allem die FDP, äußert rechtliche Bedenken.
       
 (IMG) Bild: Auch weiterhin keine Konsequenzen für Miethaie?
       
       FREIBURG taz | Die Bundesregierung hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen
       einen Gesetzentwurf des Bundesrats, mit dem dieser Mietwucher besser
       bekämpfen will. Die Stellungnahme der Bundesregierung, die der taz
       vorliegt, wurde von [1][Justizminister Marco Buschmann (FDP)] vorbereitet.
       
       Mietwucher wird im deutschen Recht in zwei Gesetzen geahndet. Wenn die
       Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und
       der Vermieter dabei den örtlichen Mangel an Wohnraum ausnutzt, ist dies
       eine Ordnungswidrigkeit. Diese „Mietpreisüberhöhung“ kann laut
       Wirtschaftsstrafgesetz mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro
       sanktioniert werden. Wenn die Miete sogar mehr als 50 Prozent über der
       ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und der Vermieter dabei eine persönliche
       Zwangslage ausnutzt, ist dies sogar eine Straftat. Laut Strafgesetzbuch
       kann „Wucher“ mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft bestraft werden.
       
       Der Gesetzentwurf des Bundesrats will ausschließlich die Vorschrift zur
       „Mietpreisüberhöhung“ verschärfen. Zum einen soll die maximale Geldbuße auf
       100.000 Euro verdoppelt werden. Zum anderen soll es nicht mehr darauf
       ankommen, dass der Vermieter den Mangel an Wohnungen „ausnutzt“. Es soll
       künftig genügen, dass ein Mangel „vorliegt“.
       
       Anlass des Bundesratsvorschlags sind Urteile des Bundesgerichtshofs, die
       die Anforderungen so hoch schraubten, dass die Vorschrift praktisch ins
       Leere läuft. Mieter:innen müssen derzeit nachweisen, dass sie sich
       bisher erfolglos um Wohnungen bemühten und diese Zwangslage „ausgenutzt“
       wurde. Außerdem muss dem Vermieter ein entsprechender Vorsatz nachgewiesen
       werden.
       
       ## Kritik vorallem von Unions-Minister:innen
       
       Der Gesetzentwurf war im Bundesrat von fünf Ländern mit unterschiedlicher
       parteipolitischer Ausrichtung eingebracht worden. Bayern und
       Nordrhein-Westfalen sind unionsregiert. In Berlin, Hamburg und Brandenburg
       stellt die SPD den oder die Regierungschef:in. Der Gesetzentwurf wurde 2019
       vom Bundesrat schon einmal eingebracht, vom Bundestag dann aber nicht vor
       Ende der Wahlperiode verabschiedet.
       
       Die Bundesregierung sieht in ihrer Stellungnahme von Ende März Probleme mit
       dem verfassungsrechtlichen Schuldprinzip. Wenn auf das „Ausnutzen“ einer
       Mangellage verzichtet würde, fehle möglicherweise ein ahndungswürdiges
       Unrecht und damit auch eine Schuld des Vermieters. Die Bundesregierung hat
       wohl den häufigen Fall vor Augen, dass die überhöhten Mieten von gut
       situierten Mietern bezahlt werden, die sich gar nicht in einer Notlage
       sehen.
       
       Federführend für die Stellungnahme der Regierung war Justizminister Marco
       Buschmann (FDP). Laut Medienberichten haben Wirtschaftsminister Robert
       Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) zugestimmt. Letzteres
       erstaunt nicht, da 2019 die damalige Justizministerin Christine Lambrecht
       (SPD) beim ersten Anlauf des Bundesrats eine fast identische Stellungnahme
       vorlegte.
       
       Kritik kommt nun vor allem von Unions-Minister:innen.
       NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) erklärte die Stellungnahme der
       Bundesregierung für „nicht nachvollziehbar“. Seine Stuttgarter Kollegin
       Marion Gentges (CDU) bezeichnete die derzeitige Rechtslage als „stumpfes
       Schwert“.
       
       Wichtigstes Instrument gegen steigende Mieten ist derzeit [2][die 2015
       eingeführte zivilrechtliche Mietpreisbremse.] Sie sieht vor, dass die Miete
       in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt bei Neuvermietung nicht mehr als
       10 Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen darf. Inzwischen
       können Mieter:innen die überhöhte Miete auch nachträglich zurückfordern.
       
       12 Apr 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Ueber-Marco-Buschmann-alias-MB-Sounds/!5830669
 (DIR) [2] /Wohnungsnot-und-Mieterrecht/!5663751
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Mietenwahnsinn
 (DIR) Mietenpolitik
 (DIR) Marco Buschmann
 (DIR) Ampel-Koalition
 (DIR) Wohnungspolitik
 (DIR) Deutscher Mieterbund
 (DIR) FDP
 (DIR) Mietenwahnsinn
 (DIR) Klara Geywitz
 (DIR) Bauen
 (DIR) Ampel-Koalition
 (DIR) Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Gutachten zu überhöhten Mieten: Mietwucher den Kampf ansagen
       
       Ein neues Gutachten kommt zum Ergebnis: Mietwucher ließe sich durch eine
       Reform besser bekämpfen. Die Bundesregierung bleibt skeptisch.
       
 (DIR) Übergewinnsteuer und die FDP: Hermetisch abgeriegelte Sekte
       
       Die Kriegsfolgen verschärfen die soziale Ungleichheit im Land. Aber eine
       Verteilungsdebatte wird mit der Ampel nicht zu machen sein – wegen der FDP.
       
 (DIR) Vonovia erhöht Mieten: Steigende Wohnkosten für Millionen
       
       Vonovia, Deutschlands größte Immobilienfirma, kündigt wegen der hohen
       Inflation Mieterhöhungen an. Betroffen sind wohl Millionen Mieter:innen.
       
 (DIR) Klara Geywitz zur Wohnungsnot: „Wer billig baut, baut zweimal“
       
       400.000 Wohnungen sollen pro Jahr gebaut werden, sozial und ökologisch.
       Bauministerin Geywitz über hohe Mieten und ihr Haus aus Holz und Lehm.
       
 (DIR) Explodierende Baukosten: Baustopp für Sozialwohnungen
       
       „Bauen, bauen, bauen“ hieß Hamburgs Antwort auf steigende Mieten. Wegen
       höherer Kosten müssen Wohnungsunternehmen nun Neubauprojekte verschieben.
       
 (DIR) CO2-Preis-Regelung bei Wohngebäuden: Besser, aber nicht gut
       
       Die Kosten für ungedämmte Wohnungen müssen erstmals auch die
       Vermieter:innen mittragen. Das ist eine Besserung, doch sie geht nicht
       weit genug.
       
 (DIR) Mietenwahnsinn in Berlin: Das Wohnungssyndikat
       
       Der Verein „Wohnraum für alle“ kauft Wohnungen auf. Sie sollen denen zugute
       kommen, die auf dem Mietmarkt sonst keine Chance haben.