# taz.de -- Bußgelder gegen Messengerdienst: Telegram muss blechen
       
       > Das Bundesjustizministerium verhängt Bußgelder gegen den Messengerdienst.
       > Grund sind fehlende Meldewege zu Hassbotschaften.
       
 (IMG) Bild: Zuletzt kooperierte Telegram mit dem Bundeskriminalamt
       
       BERLIN taz | Es ist ein seit Längerem währender Kampf. Schon im Frühjahr
       2021 hatte das Bundesamt für Justiz Telegram [1][Bußgelder in Millionenhöhe
       angedroht] – wenn der Messengerdienst nicht endlich im Kampf gegen
       Hassbotschaften kooperiere. Nun meldet das Amt Vollzug und verhängte
       Bußgelder von insgesamt 5 Millionen Euro gegen den Anbieter, wegen
       Verstößen gegen das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
       
       Bundesinnenminister Nancy Faeser (SPD) lobte am Dienstag den Schritt. „Das
       Ministerium begrüßt die Durchsetzung der geltenden Rechtslage durch das
       Bundesamt für Justiz gegenüber Telegram“, sagte ihre Sprecherin der taz.
       
       Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellte sich hinter das
       Vorgehen. „Unsere Gesetze gelten für alle“, hatte er schon zuvor erklärt.
       Die Anbieter von Messengerdiensten und Sozialen Netzwerken hätten eine
       besondere Verantwortung, gegen Hetze und Gewaltaufrufe auf ihren
       Plattformen vorzugehen. Dem könne man sich nicht durch „den Versuch der
       Nichterreichbarkeit entziehen“.
       
       Das Bundesamt für Justiz hatte zuvor ein Bußgeld von 4,25 Millionen Euro
       gegen Telegram wegen verhängt, weil es bis heute keine „gesetzeskonformen
       Meldewege“ für Nutzer:innen anbiete, um strafbare Postings zu melden.
       Dazu kamen 875.000 Euro, weil das Unternehmen keinen
       Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland für Behördenkorrespondenzen
       ernannt hat.
       
       ## Briefe an den Firmensitz in Dubai nicht zustellbar
       
       Telegram hat seinen [2][Firmensitz in Dubai]. Das Bundesamt versuchte nach
       eigener Auskunft seit April 2021 mehrfach, dorthin Anhörungsschreiben
       zuzustellen. Dies sei trotz Unterstützung von Behörden in den Vereinigten
       Arabischen Emiraten nicht gelungen. Erst als man im März 2022 die
       Anhörungsschreiben im Bundesanzeiger veröffentlicht habe, habe sich eine
       deutsche Anwaltskanzlei als Interessenvertreterin von Telegram gemeldet.
       Auch danach seien die Vorwürfe aber „nicht entkräftet“ worden. Deshalb
       erfolgte am 10. Oktober die Zustellung der Bußgeldbescheide.
       
       Telegram steht seit Langem in der Kritik, Hassbotschaften in seinem
       Messengerdienst [3][zu spät oder gar nicht zu löschen]. Faeser und
       Buschmann hatten hier schon [4][zu Amtsbeginn mehr Druck angekündigt].
       
       Zuletzt hatte sich Telegram indes etwas bewegt. Laut Bundeskriminalamt
       wurden in diesem Jahr bisher 392 Löschersuche zu strafbaren Inhalten an den
       Anbieter übermittelt – 370 Inhalte seien danach nicht mehr aufrufbar
       gewesen. Schlechter war die Rückmeldungen bei Bestandsdatenanfragen. Von
       203 hierzu gestellten Anfragen durch das BKA kamen nur in 64 Fällen
       Antworten.
       
       18 Oct 2022
       
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