# taz.de -- Karlsruhe prüft Parteienfinanzierung: NPD boykottiert Verfassungsgericht
       
       > Die rechtsextreme Partei blieb der Verhandlung über ihren Ausschluss von
       > der Parteienfinanzierung fern. Ein Urteil wird in ein paar Monaten
       > erwartet.
       
 (IMG) Bild: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts tagte ohne die „NPD“, die jetzt „Die Heimat“ heißt
       
       KARLSRUHE taz | Morgens um 7.59 Uhr kam das Fax. Die rechtsextreme NPD –
       [1][die seit Juni „Die Heimat“ heißt] – sagte ihre Teilnahme an der
       mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts ab. In einer Erklärung
       erklärte der Vorsitzende Frank Franz, man werde nicht an einer
       „Justiz-Simulation“ teilnehmen, bei der das Urteil schon geschrieben sei.
       
       „Ein bisher einmaliger Vorgang“, sagte Vizepräsidentin Doris König, die die
       Verhandlung leitete. Die Verhandlung fand aber trotzdem statt, es gibt beim
       Bundesverfassungsgericht keine Anwesenheitspflicht. Die Plätze der NPD
       blieben eben leer.
       
       Verhandelt wurde über den gemeinsamen Antrag von Bundestag, Bundesrat und
       Bundesregierung, der NPD/Heimat die staatliche [2][Parteifinanzierung zu
       streichen]. Es ist der erste derartige Antrag, der je gestellt wurde. Denn
       möglich ist dies erst seit 2017. Damals wurde das Grundgesetz geändert,
       nachdem ein Antrag, die NPD zu verbieten, daran scheiterte, dass die Partei
       nicht mehr relevant genug ist. Auch über die Streichung der Parteizuschüsse
       muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
       
       Trotz der zunehmenden Irrelevanz der NPD war viel Politprominenz nach
       Karlsruhe gekommen. „Unsere Verfassung ist wehrhaft“, sagte Innenministerin
       Nancy Faeser (SPD), „wir haben aus den Fehlern von Weimar gelernt“.
       Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (ebenfalls SPD) betonte: „Es war der
       Bevölkerung noch nie zu vermitteln, dass Steuergelder an Verfassungsfeinde
       gehen.“ Über die AfD sprachen die Politiker:innen nicht.
       
       Als die NPD noch am Verfahren teilnahm, hatte sie argumentiert, dass der
       Antrag, ihr die Staatszuschüsse zu streichen, schon deshalb unzulässig sei,
       weil sie seit 2021 gar keine staatliche Parteifinanzierung mehr bekommt. Zu
       schlecht waren ihre Wahlergebnisse.
       
       ## Ethnisch homogenen Volksbegriff
       
       Doch Rechtsprofessor Christian Waldhoff, der die antragstellenden
       Staatsorgane vertrat, ließ das nicht gelten. Bei der letzten Landtagswahl
       in Mecklenburg-Vorpommern habe die NPD 0,8 Prozent der Stimmen erhalten,
       die Zuschussgrenze liegt bei 1,0 Prozent, „da fehlte nicht viel“, sagte
       Waldhoff. Aber vor allem gehe es auch um steuerliche Vorteile. Wenn
       Karlsruhe dem Antrag der Staatsorgane stattgibt, sind Spenden an die
       NPD/Heimat nicht mehr steuerbegünstigt. Außerdem wäre die NPD/Heimat nicht
       mehr von Erbschaft-, Schenkung- und Körperschaftsteuer befreit. „Allein
       seit 2020 hat die NPD rund 200.000 Euro Erbschaftsteuer gespart“, schätzte
       Waldhoff.
       
       Diskutiert wurde auch das Argument der NPD, die neue Verfassungsnorm sei
       „verfassungswidriges Verfassungsrecht“, denn sie hebele das
       Demokratieprinzip aus. Rechtsprofessor Christoph Möllers, der zweite
       Vertreter der Staatsorgane, argumentierte dagegen: Da das Grundgesetz
       Parteiverbote erlaube, könne die Streichung von Staatszuschüssen „als
       milderes Mittel“ nicht verboten sein. Immerhin könnte die NPD weiter bei
       Wahlen kandidieren, hätte Anspruch auf Wahlwerbung im Rundfunk und auf die
       Vermietung von Stadthallen. Zudem werden die Mittel nur für sechs Jahre
       gestrichen.
       
       Wie schon im Verbotsverfahren wurde der NPD vor allem vorgeworfen, dass sie
       einen ethnisch homogenen Volksbegriff vertritt. Deutsche mit
       Migrationshintergrund gehörten für die NPD nicht zum deutschen Volk. Daran
       habe sich seit 2017 nichts geändert. Der Verfassungsschutz habe 2.253
       Belege hierfür gesammelt, so Rechtsprofessor Waldhoff.
       
       Eigentlich wollte das Verfassungsgericht zwei Tage verhandeln. Doch ohne
       NPD lief das mündliche Verfahren schneller als gedacht. Das Urteil wird
       aber erst in einigen Monaten verkündet.
       
       4 Jul 2023
       
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