# taz.de -- NPD ändert Parteinamen: Neuer Name, alte Gesinnung
       
       > Auf einem Parteitag beschließen die Rechtsextremen, die NPD strategisch
       > neu aufzustellen und umzubenennen. Wie gehabt geht es gegen alles
       > Nicht-Deutsche.
       
 (IMG) Bild: Rechtsextreme Demo, zu der die NPD aufgerufen hat (und ein Symbolbild)
       
       BERLIN/KARLSRUHE dpa/afp | Die rechtsextreme NPD hat sich umbenannt und
       heißt nun Die Heimat. Das beschloss ein Parteitag am Samstag im sächsischen
       Riesa mit einer Mehrheit von 77 Prozent, wie die Partei mitteilte. Mit dem
       Namen bezieht sie sich auf einen Heimatbegriff, der nicht-ethnische
       Deutsche und in Deutschland lebende Zuwanderer oder Ausländer ausschließt.
       Die Heimat-Partei soll den „Widerstand“ gegen die Politik der
       „Etablierten“, wie es hieß, besser vernetzen.
       
       Das Konzept war den Angaben zufolge [1][vom Bundesvorstand eingebracht
       worden]. Die Heimat-Partei verstehe sich von nun an als
       „Anti-Parteien-Bewegung und patriotischer Dienstleister“, hieß es. Als
       solcher wolle sie am Aufbau „starker patriotische Netzwerke, wirksamer
       Bündnisse auf der Straße, in den Parlamenten und im vorpolitischen Raum“
       mitwirken und sich so als „Gegenmodell“ zu den „etablierten“ Parteien
       positionieren.
       
       Nach Zahlen des Verfassungsschutzes für das Jahr 2021 ist sie mit etwa 3150
       Mitgliedern zwar zahlenmäßig die stärkste rechtsextreme Partei in
       Deutschland, allerdings [2][mit deutlich sinkender Tendenz] – so wie seit
       Jahren [3][schon bei den Wählerzahlen]. Angesichts auch interner Konflikte
       sei ein „Ende des personellen, finanziellen und strukturellen
       Erosionsprozesses“ nicht abzusehen, hieß es im Verfassungsschutzbericht von
       vor einem Jahr.
       
       ## Verhandlung zu NPD-Ausschluss von Staatsgeldern
       
       Das Bundesverfassungsgericht will am 4. und 5. Juli über den Ausschluss der
       rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verhandeln.
       Dies teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Es ist das erste
       Verfahren dieser Art. Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden 2017
       geschaffen, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Verbot der NPD
       abgelehnt hatte. (Az: 2 BvB 1/19)
       
       In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 bescheinigte das
       Bundesverfassungsgericht der NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele und „eine
       Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus“. Mit geringen
       Wahlerfolgen und nur weniger als 6000 Mitgliedern sei sie aber zu
       unbedeutend, um diese Ziele durchzusetzen und die Demokratie zu gefährden.
       Bei der Urteilsverkündung regte der damalige Präsident des
       Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, an, der „verfassungsändernde
       Gesetzgeber“ könne über einen Ausschluss der NPD von der staatlichen
       Parteienfinanzierung nachdenken.
       
       Als Reaktion darauf fügte der Bundestag bereits im Juni 2017 die
       Möglichkeit hierfür in den Parteienartikel 21 des Grundgesetzes ein. Sie
       gilt für „Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger
       darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
       beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
       Deutschland zu gefährden“. Gleichzeitig wurde mit einer Gesetzesänderung
       dem Bundesverfassungsgericht die Entscheidung über einen solchen Ausschluss
       zugewiesen.
       
       Ihren Antrag, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung
       auszuschließen, stellten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung 2019. Das
       Bundesverfassungsgericht hat daraufhin erstmals über einen solchen Antrag
       zu entscheiden. Es will dabei auch prüfen, ob es sich bei der Neuregelung
       um „verfassungswidriges Verfassungsrecht“ handelt. Die NPD argumentiert,
       dass die Ausschlussregelung gegen unabänderliche Kernelemente des
       Grundgesetzes verstoße, konkret das Demokratieprinzip und die
       Chancengleichheit.
       
       Nach Überzeugung der Antragsteller reichen die verfassungsfeindlichen Ziele
       der NPD für deren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung aus.
       Anders als für ein Verbot sei hierfür das Potenzial, diese Ziele auch
       durchzusetzen, nicht erforderlich. Hierzu will das Bundesverfassungsgericht
       nun auch prüfen, wie sich die Ausrichtung der NPD seit 2017 entwickelte.
       Sollten die Karlsruher Richter den Ausschluss von der staatlichen
       Parteienfinanzierung bestätigen, würden auch die Steuervergünstigungen für
       Spenden und andere Zuwendungen an die NPD entfallen.
       
       4 Jun 2023
       
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