# taz.de -- Karlsruhe prüft NPD-Ausschluss: Kein Geld für Verfassungsfeinde?
       
       > Null Euro bekam die NPD, die sich umbenannt hat, zuletzt aus staatlicher
       > Parteienfinanzierung. Ob das so bleibt, entscheidet nun das
       > Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit bekommen
       
       KARLSRUHE dpa | Zum ersten Mal prüft das Bundesverfassungsgericht, ob einer
       mutmaßlich verfassungsfeindlichen Partei die staatlichen Mittel gestrichen
       werden. Konkret geht es um die NPD, [1][die sich im Juni in „Die Heimat“
       umbenannt] hat. Das höchste deutsche Gericht will am Dienstag und Mittwoch
       (jeweils 10 Uhr) unter anderem klären, wie sich die Partei seit dem
       jüngsten Urteil [2][zu einem NPD-Verbot] entwickelt hat. Eine Entscheidung
       wird erst später erwartet. (Az. 2 BvB 1/19)
       
       Im Jahr 2017 hatte der Zweite Senat in Karlsruhe ein Verbot der
       Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) abgelehnt, weil es keine
       Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer
       verfassungsfeindlichen Ziele gebe. Er stellte aber fest, die Partei
       vertrete „ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen
       demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept“. In dem
       damaligen Urteil heißt es zudem, der Gesetzgeber könne Möglichkeiten der
       Sanktionierung unterhalb der Schwelle des Parteiverbots schaffen.
       
       Das geschah dann auch in den folgenden Monaten: mit einer
       Grundgesetzänderung und einem Gesetz zum Ausschluss verfassungsfeindlicher
       Parteien von der Parteienfinanzierung. Offenkundig war seinerzeit von einer
       „Lex NPD“ die Rede.
       
       ## Mehr als 300 Belege für Verfassungsfeindlichkeit
       
       Es folgte ein Antrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung an das
       Verfassungsgericht, demzufolge die NPD einschließlich möglicher
       Ersatzparteien für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen
       werden soll. Entfallen sollen auch die steuerliche Begünstigung der Partei
       und Zuwendungen Dritter.
       
       Damit wollen die Antragsteller laut Bundesrat verhindern, „dass eine
       Partei, die die freiheitlich demokratische Grundordnung missachtet, mit
       Hilfe von Steuergeldern – gleichgültig welcher Höhe – von dem Staat
       unterstützt wird, dessen wesentliche Verfassungswerte sie ablehnt“. Dem
       Bundesinnenministerium zufolge legten sie in einer 150-seitigen
       Antragsschrift mehr als 300 Belege für fortdauernde verfassungsfeindliche
       [3][Aktivitäten der NPD] vor.
       
       Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit
       bekommen. Die Summe wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei
       unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein,
       müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-,
       Bundes- und europäischer Ebene erreichen.
       
       Da das der NPD zuletzt nicht gelang, bekam sie nach jüngsten Zahlen des
       Bundestags 2021 kein Geld. Ein Jahr zuvor waren es rund 370.600 Euro –
       zugute kamen ihr damals 3,02 Prozent der Stimmen bei der Landtagswahl 2016
       in Mecklenburg-Vorpommern. Zum Vergleich: Im Jahr 2016, als der Partei mehr
       Wahlerfolge gemäß den Vorgaben angerechnet wurden, standen ihr über 1,1
       Millionen Euro zu. Die höchste Summe mit fast 51 Millionen Euro bekam
       damals die SPD.
       
       Aus Sicht der NPD verstößt die Neuregelung gegen das im Grundgesetz
       verankerte Prinzip der Chancengleichheit der Parteien als Kernelement des
       Demokratieprinzips. Der Ausschluss von der Parteienfinanzierung schwäche in
       erheblicher Weise die Fähigkeit der betroffenen Parteien, an der
       Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Auch sei eine Partei von Rechts
       wegen nicht zur Verfassungskonformität verpflichtet, argumentierte die NPD
       nach Angaben des Gerichts in ihrem Antrag. Sie halte die Änderung daher für
       verfassungswidrig und nichtig.
       
       Mit einem Antrag, genau das festzustellen, ist die Partei aber jüngst am
       Verfassungsgericht gescheitert. In dem Beschluss des Senats heißt es, dass
       durch den Erlass des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes das Recht der
       Partei auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb nicht verletzt oder
       unmittelbar gefährdet werde. „Allein der Erlass des Gesetzes führt nicht zu
       deren Ausschluss von staatlicher Finanzierung“, erklärt das Gericht.
       „Hierzu bedarf es vielmehr der Einleitung eines Verfahrens vor dem
       Bundesverfassungsgericht.“
       
       4 Jul 2023
       
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