# taz.de -- Urteil Parteienfinanzierung NPD: Ein Signal an Verfassungsfeinde
       
       > Die NPD darf nicht mehr staatlich finanziert werden. Nancy Faeser (SPD)
       > begrüßt das Urteil. Christian Lindner (FDP) äußert sich zurückhaltender.
       
 (IMG) Bild: „Unser demokratischer Staat finanziert keine Verfassungsfeinde“, kommentierte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das Urteil
       
       BERLIN taz | Parteiübergreifend haben Politiker*innen von Union bis
       Linke das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der [1][NPD
       (heute: „Die Heimat“)] von der staatlichen Parteienfinanzierung begrüßt.
       Von der Entscheidung gehe ein klares Signal aus, sagte
       Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): „Unser demokratischer Staat
       finanziert keine Verfassungsfeinde. Die Kräfte, die unsere Demokratie
       zersetzen und zerstören wollen, dürfen dafür keinen Cent an staatlichen
       Mitteln erhalten – weder direkt, noch indirekt durch steuerliche
       Begünstigungen.“
       
       Auch wenn die verfassungsrechtlichen Hürden für künftige Verfahren hoch
       blieben, gebe es jetzt „ein weiteres Instrument zum Schutz unserer
       Demokratie“, so Faeser weiter: „Wir machen von den Instrumenten unserer
       wehrhaften Demokratie Gebrauch. Wir gehen entschieden gegen alle vor, die
       rechtsextremistischer Gewalt den Boden bereiten.“ Damit schlägt sie einen
       Bogen zur AfD, ohne diese namentlich zu nennen. Denn die aktuelle Frage
       ist, ob ein solches Instrument [2][auch gegen die AfD angewendet] werden
       könnte.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag seine Entscheidung
       verkündet, Die Heimat für die Dauer von sechs Jahren von der staatlichen
       Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Partei missachte die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung und sei in Zielen und Verhalten von
       Mitgliedern und Anhängern auf deren Beseitigung ausgerichtet, so die
       Begründung des Gerichts.
       
       „Das Urteil heute zeigt: Unsere Demokratie ist wehrhaft, ihre Organe können
       gegen Extremisten und Verfassungsfeinde vorgehen – und tun das auch
       erfolgreich“, so Konstantin von Notz, Fraktionsvize der Grünen, zur taz. Im
       Kampf gegen Extremist*innen könne der Rechtsstaat auf einen ganzen
       Werkzeugkoffer unterschiedlicher Instrumente zurückgreifen. Alle
       Verfassungsorgane seien aufgerufen, die Nutzung der jeweiligen Instrumente
       im Lichte aktueller Erkenntnisse sehr genau in Betracht zu ziehen und
       abzuwägen, welche wann tatsächlich Aussicht auf Erfolg hätten.
       
       Zurückhaltender äußerte sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
       „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Parteien des demokratischen
       Zentrums sich einer unliebsamen Konkurrenz erwehren wollen, indem sie auf
       Mittel des Parteienrechts zurückgreifen. Das muss alles rechtlich sauber
       erfolgen“, [3][sagte er der Welt].
       
       Söder nennt Urteil „wegweisend“ 
       
       CSU-Chef Markus Söder dagegen nannte das Urteil „wegweisend“: „Radikale
       Gruppen dürfen nicht noch staatliche Mittel für Werbemittel und Propaganda
       bekommen“, schrieb Söder auf X. Das Urteil könne auch „eine Blaupause“ für
       die AfD sein“. Schon im Vorfeld des Urteils hatte er die Streichung der
       staatlichen Parteienfinanzierung für die AfD ins Gespräch gebracht – auch
       als Alternative zu einem AfD-Verbotsverfahren.
       
       Es wäre aber ein Trugschluss zu glauben, dass der Ausschluss von der
       Parteienfinanzierung das leichtere Verfahren ist. In beiden Fällen muss das
       Bundesverfassungsgericht es als erwiesen ansehen, dass die entsprechende
       Partei die freiheitlich-demokratische Grundordnung überwinden will.
       
       „Das Urteil ist glasklar und zeigt die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie“,
       meint auch Martina Renner, Bundestagsabgeordnete der Linken. Trotz
       sinkender Bedeutung der NPD bleibe es richtig, dass der Staat nicht
       diejenigen finanziert, die aufgrund ihrer Wesensverwandtschaft mit dem
       Nationalsozialismus erwiesen verfassungsfeindlich seien. Jetzt brauche es
       eine „politisch-juristische Debatte“, ob dieses Instrument auch gegen die
       AfD tauglich ist. „Nicht als Alternative zum Verbot, sondern als
       flankierende Maßnahme.“
       
       23 Jan 2024
       
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