# taz.de -- Karlsruher Urteil zur NPD-Finanzierung: Die AfD ist eine andere Partei
       
       > Das Urteil des Verfassungsgerichts mag mit Blick auf die AfD enttäuschen.
       > Doch wen soll eine Demokratie überzeugen, die Schmuddelkinder
       > benachteiligt?
       
 (IMG) Bild: Klare Ansage – aber nur an die NPD: Das Urteil des Verfassungsgerichts
       
       Die Erwartungshaltung war groß, nun sind manche enttäuscht. Das
       [1][Bundesverfassungsgericht hat zwar die NPD/Die Heimat von staatlicher
       Finanzierung ausgeschlossen]. Doch zur AfD haben die Karlsruher
       Richter:innen nichts gesagt, weil es ja um die NPD und nicht um die AfD
       ging. Damit ist also weder geklärt, ob man auch der Höcke/Weidel-Partei die
       Mittel streichen könnte, noch ob ein Verbotsantrag erfolgreich wäre. Es
       gibt ja Leute, die glauben, dass die AfD sich heute kaum noch von der NPD
       unterscheidet. Wer so denkt, dürfte am Ende auf die Nase fallen.
       
       Denn natürlich gibt es immer noch wichtige programmatische Unterschiede
       zwischen NPD und AfD, sogar beim Volksbegriff. Während die NPD nur Weiße
       als Deutsche akzeptiert und zwei deutsche Eltern verlangt, ist die AfD
       gegenüber Deutschen mit Migrationshintergrund deutlich offener. „Alle
       Deutschen sind ohne Ansehen von Herkunft, Abstammung, Weltanschauung oder
       Religionszugehörigkeit Teil unseres Staatsvolkes“, heißt es auf der
       AfD-Webseite.
       
       Doch dann kommen auch bei der AfD Vorbehalte gegen eingebürgerte Deutsche.
       Willkommen sind sie nur, wenn sie „sich gesetzestreu verhalten, Steuern
       zahlen, hier arbeiten und sich in das gesellschaftliche Leben einbringen“.
       Eingebürgerte sind für die AfD eben doch nur Deutsche zweiter Klasse, denn
       solche Bedingungen werden bei Deutschen der x-ten Generation natürlich
       nicht gestellt.
       
       Die AfD liegt mit ihrer Forderung nach Wohlverhalten also zwischen der NPD
       („Integration ist Völkermord“) und der demokratisch erforderlichen vollen
       Gleichbehandlung. Das ist weder eindeutig verfassungsfeindlich noch
       eindeutig verfassungskonform. Und weil die AfD oft so diffus im Dazwischen
       bleibt, weiß niemand, wie das Bundesverfassungsgericht über Anträge auf ein
       Verbot entscheiden würde.
       
       ## Demonstrative Diskriminierung geht nach hinten los
       
       Dabei ist der [2][Ausschluss aus der Finanzierung] keinesfalls ein milderes
       Mittel, das die Demokratie weniger beschädigt als ein Parteiverbot. Wen
       soll denn eine Demokratie überzeugen, die die meisten aussichtsreichen
       Parteien massiv bezuschusst, während die Schmuddelkinder gezielt
       benachteiligt werden?
       
       Das Prinzip der demonstrativen Diskriminierung würde – – wie alle Maßnahmen
       der wehrhaften Demokratie – nach hinten losgehen, weil es so offensichtlich
       das Gerechtigkeitsempfinden verletzt. So etwas kann man [3][vielleicht mit
       einer 0,1-Prozent-Partei wie der NPD machen], weil es dort eh keine Rolle
       spielt, aber nicht mit der AfD, die in Sachsen zehn mal so stark ist wie
       die SPD.
       
       Am Ende würde die AfD sagen: Uns finanziert das Volk, euch finanziert das
       System. Es wäre eine Akzeptanzmaßnahme für deutschnationale Milliardäre,
       die der AfD ja nur gegen die Benachteiligung helfen wollen.
       
       23 Jan 2024
       
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