# taz.de -- IZH darf islamistisch genannt werden: Gericht stützt Verfassungsschutz
       
       > Das „Islamische Zentrum“ unterliegt gegen den Hamburger
       > Verfassungsschutz. Geklagt hatte man gegen Formulierungen in dessen
       > Jahresberichten.
       
 (IMG) Bild: Vor Gericht nur in Detailfragen erfolgreich: Das Islamische Zentrum an der Hamburger Außenalster
       
       HAMBURG taz | Das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) ist eine „Organisation
       des Islamismus“: Eine entsprechende Aussage des Landesamts für
       Verfassungsschutz (LfV) sei zulässig, wie das Oberverwaltungsgericht [1][am
       Freitag mitteilte] (Az. 17 K 5081/20).
       
       [2][Geklagt gegen den Verfassungsschutz] hatte das IZH. Konkret wandte es
       sich gegen insgesamt acht Aussagen in den Jahresberichten für 2018 und 2019
       sowie gegen die allgemeine Einordnung, das IZH sei „islamistisch“ und
       „verfassungsfeindlich“. Beide Jahresberichte, so eine Forderung, dürften
       nicht mehr in Umlauf gebracht werden, solange die strittigen Aussagen noch
       darin zu finden seien.
       
       Im Fall des Berichts von 2018 war das hinfällig: Am ersten mündlichen
       Verhandlungstag des seit 2020 rein schriftlich abgewickelten Verfahrens
       erklärte ein Verfassungsschutz-Mitarbeiter, jener ältere Bericht werde
       nicht mehr „als PDF-Datei und Ausdruck“ verbreitet: aus
       datenschutzrechtlichen Gründen. Damit hatte sich aus Sicht des Gerichts
       auch dieser Teil des Rechtsstreits erledigt.
       
       Was die verbleibenden inkriminierten Aussagen anging, hatte die Klage nur
       teilweise Erfolg. Zwar seien einzelne Aussagen des VS-Berichts 2019 zu
       wenig substantiiert, als dass sie wiederholt werden dürften, stellte das
       Gericht nun fest. Insgesamt sei aber die Einstufung des IZH als
       „Organisation des Islamismus“ nicht zu beanstanden.
       
       ## Nähe zum Teheraner Regime
       
       Die angegriffenen Einzelaussagen betreffen etwa das Verhältnis zum
       iranischen Staat und die Person des derzeitigen Leiters des IZH: Mohammad
       Hadi Mofatteh soll, so der Verfassungsschutz, „eigenen Angaben zufolge“ ab
       1991 im Korps der Islamischen Revolutionswächter gedient haben – das sei
       ein Beleg für seine Nähe zum Teheraner Regime.
       
       Das IZH residiert seit Anfang der 1960er-Jahre in der „Imam-Ali-Moschee“ –
       auch als „Blaue Moschee“ bekannt – an der Hamburger Außenalster. Der Bau
       dient als religiöser Anlaufpunkt der örtlichen schiitischen Gemeinschaft.
       Seit 1993 schon berichtet der Verfassungschutz in seinen Jahresberichten
       über das IZH. Wegen der Vorwürfe, die Einrichtung stehe dem Regime in
       Teheran nahe, ja: werde direkt von dort kontrolliert, war der Rat der
       Moscheegemeinden (Schura) unter Druck geraten, mit dem die Stadt Hamburg
       einen Staatsvertrag abgeschlossen hat.
       
       Mit dem [3][Austritt aus der Schura] war das IZH im November 2022 einem
       etwaigen Rauswurf zuvorgekommen. Oder gar einem Aussetzen des Vertrages.
       Das hatte die oppositionelle CDU immer wieder verlangt. Wenig später
       folgten weitere schiitische Vereine dem IZH: Sie verließen den Dachverband.
       
       Die Verträge der Stadt mit muslimischen Organisationen sind kommende Woche
       Thema im Verfassungsaussschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Neben der
       Schura bestehen solche auch mit dem Landesverband Nord der
       staatlich-türkischen Moscheegemeinden Ditib, dem Verband der Islamischen
       Kulturzentren sowie der Alevitischen Gemeinde.
       
       30 Jun 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://justiz.hamburg.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/aktuellepresseerklaerungen/verwaltungsgericht-hamburg-einordnung-des-izh-als-organisation-des-islamismus-im-verfassungsschutzbericht-2019-rechtmaessig-einige-einzelaussagen-duerfen-aber-nicht-weiter-veroeffentlicht-werden-682418
 (DIR) [2] /Islamisches-Zentrum-Hamburg-vor-Gericht/!5928439
 (DIR) [3] /Hamburgs-Muslime-trennen-sich-vom-IZH/!5896300
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alexander Diehl
       
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