# taz.de -- Nachtragshaushalt wohl unbedenklich: Keine langfristige Lösung
       
       > Sachverständige geben der Bundesregierung beim Nachtragshaushalt
       > Schützenhilfe. Die Schuldenbremse dürfte dennoch zunehmend in der Kritik
       > stehen.
       
 (IMG) Bild: Es geht zum Beispiel um den Ausbau der digitalen Infrastruktur
       
       Im Kern hatten die Sachverständigen keine Bedenken gegen den
       Nachtragshaushalt 2023, den der Bundestag nächste Woche beschließen will.
       [1][Das ergab eine Anhörung des Haushaltsausschusses am Dienstag].
       Allerdings wurden auch neue verfassungsrechtliche Risiken identifiziert,
       die die Ampel-Koalition im Moment noch – nachvollziehbar – ignoriert.
       
       [2][Der Nachtragshaushalt sorgt vor allem dafür], dass Kosten für die
       Energiepreisbremse im Haushaltsjahr 2023 verbucht werden und nicht 2022,
       wie bisher von der Ampel-Koalition praktiziert. Dies ist die
       Schlussfolgerung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Maßgeblich
       für die Berechnung der Schuldenbremse ist der Zeitpunkt der Aufnahme der
       Kredite und nicht die Einrichtung von langjährigen Kreditermächtigungen in
       Sondervermögen.
       
       Da nach dieser Umbuchung die Grenzen der Schuldenbremse auch im Jahr 2023
       nicht mehr eingehalten werden können, muss auch für 2023 noch eine Notlage
       erklärt werden. Dies ist auch problemlos möglich, da der Energiepreisschock
       eine offensichtliche Folge des russischen Kriegs gegen die Ukraine war. Für
       solche Fälle ist die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse da.
       
       Schwieriger ist die Frage, ob das Prinzip der jährlichen Verbuchung von
       Krediten nun für alle Sondervermögen des Bundes gilt. Ein Teil der
       Sachverständigen, einschließlich des Bundesrechnungshofs, forderte dies.
       Mit guten Gründen. Die Schuldenbremse soll alle Kredite erfassen, nicht nur
       die Kredite des Kernhaushalts. Sie soll nicht durch Buchungstricks umgangen
       werden.
       
       ## Notlagenerklärung hilft nicht
       
       Allerdings müssten dann weitere 18 Milliarden Euro als Schulden für 2023
       verbucht werden. Es geht hier zum Beispiel um Fonds für Kita-Ausbau und
       digitale Infrastruktur – es geht also um Kosten, die nicht auf eine
       überraschende Notlage zurückzuführen sind. Deshalb hilft die
       Notlagenerklärung hier nicht weiter. Da das Jahr 2023 bekanntlich fast zu
       Ende ist, können die Milliarden wohl auch nicht mehr an anderer Stelle
       eingespart werden.
       
       Deshalb ist es gut nachvollziehbar, dass die regierungsnahen
       Sachverständigen das Problem jedenfalls für das Jahr 2023 einfach
       ignorierten. Sie verschaffen der Bundesregierung so einen gewissen
       Übergangszeitraum, den das Bundesverfassungsgericht in seinem
       rücksichtslosen Urteil verweigerte.
       
       Für das Haushaltsjahr 2024, über das ja parallel auch verhandelt wird,
       steht die Frage dann aber erneut im Raum. Und es wird sich zeigen: Je
       unerfüllbarer [3][die Einhaltung der Schuldenbremse] aufgrund der neuen
       Buchungsregeln des Bundesverfassungsgerichts ist, umso lauter werden die
       Stimmen für eine Reform des im internationalen Maßstab beispiellos strengen
       Instruments sein.
       
       6 Dec 2023
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.deutschlandfunk.de/expertenanhoerung-zur-aussetzung-104.html
 (DIR) [2] /Haushaltsstreit-in-Berlin/!5974086
 (DIR) [3] /Regierungserklaerung-von-Olaf-Scholz/!5976827
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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