# taz.de -- Nachtragshaushalt wohl unbedenklich: Keine langfristige Lösung > Sachverständige geben der Bundesregierung beim Nachtragshaushalt > Schützenhilfe. Die Schuldenbremse dürfte dennoch zunehmend in der Kritik > stehen. (IMG) Bild: Es geht zum Beispiel um den Ausbau der digitalen Infrastruktur Im Kern hatten die Sachverständigen keine Bedenken gegen den Nachtragshaushalt 2023, den der Bundestag nächste Woche beschließen will. [1][Das ergab eine Anhörung des Haushaltsausschusses am Dienstag]. Allerdings wurden auch neue verfassungsrechtliche Risiken identifiziert, die die Ampel-Koalition im Moment noch – nachvollziehbar – ignoriert. [2][Der Nachtragshaushalt sorgt vor allem dafür], dass Kosten für die Energiepreisbremse im Haushaltsjahr 2023 verbucht werden und nicht 2022, wie bisher von der Ampel-Koalition praktiziert. Dies ist die Schlussfolgerung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Maßgeblich für die Berechnung der Schuldenbremse ist der Zeitpunkt der Aufnahme der Kredite und nicht die Einrichtung von langjährigen Kreditermächtigungen in Sondervermögen. Da nach dieser Umbuchung die Grenzen der Schuldenbremse auch im Jahr 2023 nicht mehr eingehalten werden können, muss auch für 2023 noch eine Notlage erklärt werden. Dies ist auch problemlos möglich, da der Energiepreisschock eine offensichtliche Folge des russischen Kriegs gegen die Ukraine war. Für solche Fälle ist die Ausnahmeregelung der Schuldenbremse da. Schwieriger ist die Frage, ob das Prinzip der jährlichen Verbuchung von Krediten nun für alle Sondervermögen des Bundes gilt. Ein Teil der Sachverständigen, einschließlich des Bundesrechnungshofs, forderte dies. Mit guten Gründen. Die Schuldenbremse soll alle Kredite erfassen, nicht nur die Kredite des Kernhaushalts. Sie soll nicht durch Buchungstricks umgangen werden. ## Notlagenerklärung hilft nicht Allerdings müssten dann weitere 18 Milliarden Euro als Schulden für 2023 verbucht werden. Es geht hier zum Beispiel um Fonds für Kita-Ausbau und digitale Infrastruktur – es geht also um Kosten, die nicht auf eine überraschende Notlage zurückzuführen sind. Deshalb hilft die Notlagenerklärung hier nicht weiter. Da das Jahr 2023 bekanntlich fast zu Ende ist, können die Milliarden wohl auch nicht mehr an anderer Stelle eingespart werden. Deshalb ist es gut nachvollziehbar, dass die regierungsnahen Sachverständigen das Problem jedenfalls für das Jahr 2023 einfach ignorierten. Sie verschaffen der Bundesregierung so einen gewissen Übergangszeitraum, den das Bundesverfassungsgericht in seinem rücksichtslosen Urteil verweigerte. Für das Haushaltsjahr 2024, über das ja parallel auch verhandelt wird, steht die Frage dann aber erneut im Raum. Und es wird sich zeigen: Je unerfüllbarer [3][die Einhaltung der Schuldenbremse] aufgrund der neuen Buchungsregeln des Bundesverfassungsgerichts ist, umso lauter werden die Stimmen für eine Reform des im internationalen Maßstab beispiellos strengen Instruments sein. 6 Dec 2023 ## LINKS (DIR) [1] https://www.deutschlandfunk.de/expertenanhoerung-zur-aussetzung-104.html (DIR) [2] /Haushaltsstreit-in-Berlin/!5974086 (DIR) [3] /Regierungserklaerung-von-Olaf-Scholz/!5976827 ## AUTOREN (DIR) Christian Rath ## TAGS (DIR) Nachtragshaushalt (DIR) Schuldenbremse (DIR) Haushalt (DIR) Das Milliardenloch (DIR) Das Milliardenloch (DIR) Das Milliardenloch (DIR) Bundesverfassungsgericht (DIR) Erderwärmung ## ARTIKEL ZUM THEMA (DIR) Loch im Bundesetat: Entscheid zu Haushalt erst 2024 Die SPD rechnet nicht damit, dass der Haushalt für 2024 noch in diesem Jahr beschlossen wird. Immerhin scheint eine politische Einigung nicht mehr fern. (DIR) Haushaltsdebatte im Bundestag: Lindner strikt gegen neue Schulden Der Bundestag debattiert über Sparmaßnahmen und die Schuldenbremse. Mit unterschiedlichsten Mitteln wollen die Ampel-Parteien jetzt Geld auftreiben. (DIR) Debatte um die Haushaltskrise: Spielraum trotz Schuldenbremse Weg mit der Schuldenbremse? Das ist unrealistisch. Man sollte das Karlsruher Urteil zum Haushalt genau lesen: Zusatzkredite sind weiterhin möglich. (DIR) Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die Schuldenbremse muss weg Der Plan der Ampel, Restgeld aus dem Coronatopf in die Klimapolitik umzuleiten, funktioniert nicht. Mittel für die Transformation müssen trotzdem her.