# taz.de -- Debatte um die Haushaltskrise: Spielraum trotz Schuldenbremse
       
       > Weg mit der Schuldenbremse? Das ist unrealistisch. Man sollte das
       > Karlsruher Urteil zum Haushalt genau lesen: Zusatzkredite sind weiterhin
       > möglich.
       
 (IMG) Bild: Das Verfassungsgericht gibt der Ampel Möglichkeiten: Vorsitzende Doris König bei der Verkündung
       
       Die Forderung, [1][die Schuldenbremse abzuschaffen oder umzugestalten],
       bringt zur Lösung der aktuellen Haushaltskrise nach dem Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts überhaupt nichts und lenkt nur ab. Eine
       Verfassungsänderung benötigt eine Zweidrittelmehrheit, die ist bis auf
       Weiteres nicht zu sehen. Punkt. Entscheidend ist, dass die Ampel sich
       darauf verständigt, die Möglichkeiten zu nutzen, die das Urteil dem
       Bundestag belässt. Beschlüsse zur Anwendung der Notlagenklausel sind mit
       einfacher Mehrheit des Bundestags möglich. Diese einfache Mehrheit hat die
       Koalition, hier ist sie handlungsfähig.
       
       Das Bundesverfassungsgericht [2][hat nämlich nicht verboten, mehrjährige
       Konjunkturprogramme als Reaktion] auf unabsehbare Notlagen mit
       Zusatzkrediten jenseits der Schuldenbremse zu finanzieren. Das Gericht hat
       dafür aber „jährlich wiederholte Feststellungen der Notlagensituation“
       gefordert. Das heißt: Die Schulden dürfen nicht einmalig 2021 verbucht
       werden, wenn das Geld erst 2024, 2025 und 2026 ausgegeben wird.
       
       Beim „Veranlassungszusammenhang“ zwischen Notlage und Geldausgeben hat das
       Gericht dem Bundestag sogar einen „Beurteilungsspielraum“ gegeben, [3][und
       die Karlsruher Richter:innen haben ihre eigene „Kontrolldichte“
       zurückgenommen]. Allerdings muss die Begründung des Bundestags umso
       präziser sein, je länger die Ausgaben zeitlich vom auslösenden Ereignis
       entfernt sind. Nicht nur die Corona-Pandemie ist eine derart fortwirkende
       Großkrise. Auch der Ukrainekrieg, der einen weitgehenden Umbau der
       Energieversorgung erforderte, rechtfertigt juristisch die „jährlich
       wiederholte“ Durchbrechung der Schuldenbremse.
       
       Es dürfte Finanzminister Christian Lindner leicht fallen, solche jährlichen
       Beschlüsse des Bundestags zu akzeptieren, wenn er sich daran erinnert, dass
       die FDP den Ausgaben ja bereits zugestimmt hat. Nach dem Karlsruher Urteil
       soll ja nicht mehr ausgegeben werden als geplant, die Ausgaben müssen nur
       präziser begründet und korrekt verbucht werden. Das sollte doch machbar
       sein.
       
       19 Nov 2023
       
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 (DIR) [1] /Karlsruher-Urteil-zum-Klimafonds/!5970923
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 (DIR) [3] https://www.sueddeutsche.de/meinung/schuldenbremse-bundesverfassungsgericht-klima-und-transformationsfonds-energiewende-klimaschutz-kommentar-1.6304517?reduced=true
       
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 (DIR) Christian Rath
       
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