# taz.de -- Nach Karlsruher Urteil: Haushaltssperre für Ministerien
       
       > Nach dem Urteil zum Klima- und Transformationsfonds wird der gesamte
       > Haushalt geprüft. Der Finanzminister stoppt Ausgaben – aber nicht im
       > Alleingang.
       
 (IMG) Bild: Finanzminister Lindner: erst mal alle Ausgaben stoppen
       
       BERLIN reuters | Die Bundesregierung schätzt die Auswirkungen des Urteils
       des Bundesverfassungsgerichts zum Klimafonds offenbar ernster ein als
       bisher angenommen. Das Bundesfinanzministerium weitete am Montag [1][die
       für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verfügte Haushaltssperre] auf
       nahezu den gesamten Bundeshaushalt aus. Dies geht aus einem Schreiben von
       Haushalts-Staatssekretär Werner Gatzer hervor, das am Abend vorlag.
       
       Aus dem Finanzministerium hieß es dazu am späten Abend auf Anfrage,
       Verpflichtungsermächtigungen im laufenden Haushalt würden gestoppt, [2][um
       Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden]. „Bestehende
       Verbindlichkeiten werden weiter eingehalten, es dürfen nur keine neuen
       eingegangen werden“, wurde betont. An anderer Stelle der Regierung wurde
       ergänzend deutlich gemacht, dass es sich nicht um einen Alleingang von
       Finanzminister Christian Lindner (FDP) handele: „Es ist abgesprochen und
       sinnvoll.“
       
       In dem Schreiben Gatzers heißt es: „Um weitere Vorbelastungen für künftige
       Haushaltsjahre zu vermeiden, beabsichtige ich daher, alle in den
       Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023
       ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit
       sofortiger Wirkung zu sperren.“ Gatzer verweist auf Paragraf 41 der
       Bundeshaushaltsordnung, der eine Haushaltssperre regelt.
       
       Mit den genannten Einzelplänen sind die [3][Einzeletats aller Ministerien]
       betroffen. Im Einzelplan 60 sind etwa der Klima- und Transformationsfonds
       und der 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Dämpfung der Energiepreise
       angesiedelt. Ausgenommen sind laut der Aufzählung Verfassungsorgane wie
       Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht.
       
       ## Gesamter Haushaltsplan soll überprüft werden
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung am Mittwoch 60
       Milliarden Euro gestrichen, weil die Übertragung nicht genutzter
       Corona-Kredite auf den Klimafonds verfassungswidrig war. Das Geld fehlt der
       Regierung nun. Hinzu kommen weitere Klarstellungen des Gerichts zur
       Schuldenbremse im Grundgesetz und zur Rechtmäßigkeit von Krediten, die auch
       Folgen für den laufenden Haushalt 2023 und den geplanten Haushalt 2024
       haben könnten. Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatte noch am Tag der
       Urteilsverkündung eine Haushaltssperre nur für den Klimafonds verfügen
       lassen.
       
       Aufgrund des Urteils ergebe sich „für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit
       der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage“, schreibt Gatzer.
       Eine nach der Haushaltssperre von den Ministerien „begehrte Freigabe von
       Verpflichtungsermächtigungen (…) in besonderen Einzelfällen kann ich
       allenfalls im Falle eines schriftlich dargelegten sachlich und zeitlich
       unabweisbaren Bedarfs in Aussicht stellen“. Es werde dabei „ein besonders
       strenger Maßstab an den Nachweis eines solchen Bedarfs angelegt“.
       
       21 Nov 2023
       
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