# taz.de -- Klimaschutz und CO2-Preis: Die Ärmsten entlasten
       
       > Die Stiftung Klimaneutralität schlägt vor, wie ein steigender CO2-Preis
       > kompensiert werden kann. Zum Beispiel durch die Abschaffung der
       > EEG-Umlage.
       
 (IMG) Bild: Mittels sinkender Stromkosten kompensieren? Solarpark in Mastershausen im Hunsrück
       
       Vor der Bundestagswahl kocht jetzt die Auseinandersetzung über die
       künftigen Kosten der Klimapolitik hoch. Politiker:innen von SPD,
       Union, FDP und Linken [1][kritisieren Grünen-Kanzlerinkandidatin Annalena
       Baerbock] für ihre Ansage, der Benzinpreis müsse bald um insgesamt 16 Cent
       steigen. Einen Vorschlag, wie dies umgesetzt und sozial abgefedert werden
       kann, hat nun die Stiftung Klimaneutralität veröffentlicht.
       
       Die Organisation [2][des ehemaligen grünen Staatssekretärs Rainer Baake]
       plädiert dafür, den ab diesem Jahr geltenden Kohlendioxidpreis für Verkehr
       und Gebäude stärker als bisher geplant anzuheben. Als Ausgleich sollen die
       Bürger:innen und Firmen bis 2025 komplett von der Umlage für
       erneuerbaren Strom entlastet werden. Das Drittel der Bevölkerung mit den
       niedrigsten Einkommen würde dadurch ent- und nicht belastet, erklärte
       Baake.
       
       Den diesem Vorschlag zugrundeliegenden langfristigen Plan hat die
       Regierungskoalition aus Union und SPD längst beschlossen. Um den
       klimaschädlichen Kohlendioxid-(CO2)-Ausstoß zu senken, soll [3][der
       CO2-Preis] unter anderem für Benzin und Heizwärme im Rahmen des nationalen
       Emissionshandels schrittweise steigen. Damit die Privathaushalte und Firmen
       nicht überfordert werden, wird die Umlage für erneuerbaren Strom
       (EEG-Umlage), ein wesentlicher Bestandteil der Stromrechnung, reduziert.
       Die augenblickliche Debatte dreht sich nur darum, wie schnell dieser
       Prozess abläuft und wie der soziale Ausgleich am besten zu schaffen ist.
       
       Baake regt nun an, ab 2023 einen Mindestpreis von 60 Euro pro Tonne
       CO2-Ausstoß festzulegen. Zum Vergleich: Die aktuelle Beschlusslage der
       Koalition sieht für diesen Zeitpunkt 35 Euro vor. 2025 soll der
       Mindestpreis laut Stiftung auf 80 Euro steigen, ein Maximalpreis bei 100
       Euro fixiert werden. Dieser würde in den Folgejahren um 10 Euro pro Jahr
       zunehmen.
       
       ## Abschaffung der EEG-Umlage bis 2025
       
       Um die Zusatzkosten auszugleichen, schlägt Baake die Abschaffung der
       EEG-Umlage bis 2025 vor. „Davon profitieren jenseits der privaten Haushalte
       auch Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“, sagte der Stiftungschef. Wie
       die soziale Verteilung aussähe, hat das Öko-Institut ausgerechnet. Dessen
       Experte Felix Matthes schilderte, dass die 10 Prozent der Bürger:innen
       mit dem niedrigsten Einkommen beispielsweise um etwa 60 Euro pro Jahr
       entlastet würden.
       
       Erklärung: In dieser Einkommensgruppe werde wenig Auto gefahren, viel Geld
       dagegen für Haushaltsstrom ausgegeben. In der Mitte gleichen sich die
       Effekte aus, und die wohlhabendere Hälfte der Haushalte zahlt drauf. Die
       soziale Verteilung funktioniert also analog zum Steuersystem: Wer mehr
       verdient, zahlt mehr. Um die Wirkung zu belegen, hat das Öko-Institut
       Beispielhaushalte durchgerechnet. Der genaue Effekt hängt allerdings von
       den konkreten Lebensbedingungen, etwa der Größe der Wohnung oder dem
       Benzinverbrauch des Fahrzeugs ab.
       
       Matthes hält den Ausgleich mittels EEG-Umlage für besser als die
       Rückzahlung [4][in Form einer Klimaprämie], wie sie etwa die Grünen,
       SPD-Umweltministerin Svenja Schulze oder auch das Forum Ökologisch-Soziale
       Marktwirtschaft (FÖS) in einer neuen Studie fordern. Der zusätzliche
       Verwaltungsaufwand für die Auszahlung einer Prämie schlage mit
       Milliardenbeträgen zu Buche, sagte Matthes.
       
       Nicht über Baakes Vorschlag freuen werden sich die Verbände der
       Immobilienbesitzer. Die Stiftung schlägt vor, dass der steigende CO2-Preis
       für Gebäude ausschließlich von den Vermietern zu tragen sei. Begründung:
       Nur die könnten entscheiden, ob in ihren Häusern klimaschädliche
       Ölheizungen oder ökologische Wärmepumpen stünden. Der Preishebel müsse also
       dort ansetzen, nicht bei den Heizkosten der Mieter:innen.
       
       Die gesamte Finanzierung kann nach Ansicht der Stiftung über den Energie-
       und Klimafonds im Bundeshaushalt abgewickelt werden. Dort hinein fließen
       die Einnahmen aus dem nationalen und europäischen CO2-Preis und
       Emissionshandel. Daraus müsse der Bund die Kosten der EEG-Umlage tragen.
       Die Einnahmen und Ausgaben würden sich die Waage halten, wenn man die
       Rücklage des EKF hineinrechne und etwa die Entschädigungen für
       Kohlekraftwerke herausnehme.
       
       3 Jun 2021
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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