# taz.de -- Kommentar Asylpolitik unter Jamaika: Obergrenze? Ja, aber …
       
       > Eine Begrenzung darf nur für Asylverfahren gelten, die Deutschland
       > freiwillig übernimmt. Dafür muss der Familiennachzug wieder erlaubt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Die meisten kommen auf Grundlage des EU-Flüchtlingsrechts – Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen
       
       Die Diskussion über eine Obergrenze für Flüchtlinge wird viel zu sehr als
       Ja/Nein-Diskussion geführt. Eine Einigung in der entstehenden
       Jamaika-Koalition erfordert aber auch in der Flüchtlingspolitik ein
       sinnvolles Gesamtpaket. Die für die CSU unverhandelbare Obergrenze sollte
       dabei auf diejenigen Asylverfahren konzentriert werden, die Deutschland
       freiwillig übernimmt, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein.
       
       Das Grundrecht auf Asyl kann nicht durch eine Obergrenze gedeckelt werden.
       Allerdings spielt es praktisch seit der Grundgesetzänderung 1993 auch keine
       große Rolle mehr. Der Großteil des Schutzes wird längst über das
       Flüchtlingsrecht der Europäischen Union gewährt.
       
       Dieser EU-Schutz ist einerseits großzügiger als das alte deutsche
       Grundrecht, weil er auch subsidiären Schutz für Bürgerkriegsflüchtlinge
       bietet. Anderseits wird der Schutz in der EU gewährt und nicht speziell in
       Deutschland. Welcher Staat in der Europäischen Union zuständig ist,
       bestimmen die Dublin-Regeln. Meist sind es die EU-Außenstaaten.
       
       Deutschland hat aus Solidarität dennoch Hunderttausende Asylverfahren
       übernommen und Flüchtlinge nicht nach Italien, Ungarn oder Slowenien
       zurückgeschickt. Dieses Selbsteintrittsrecht ist in der
       Dublin-III-Verordnung vorgesehen. Die Bundesrepublik Deutschland kann aber
       politisch entscheiden, in welchem Maße es davon Gebrauch macht. Hier können
       durchaus auch politisch definierte Obergrenzen eine Rolle spielen.
       
       Entscheidend ist, was daneben möglich ist. So muss es großzügige
       Kontingente für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge geben, die nicht den
       Weg nach Europa schaffen. Der Familiennachzug für Bürgerkriegsflüchtlinge
       muss wieder erlaubt werden.
       
       Und ein Einwanderungsgesetz darf sich nicht nur auf IT-Spezialisten
       fokussieren, sondern sollte auch den Migranten eine Chance geben, die sich
       bisher ohne Erfolgsaussichten auf das Asylrecht berufen.
       
       2 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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