# taz.de -- Hilfszahlungen während der Pandemie: Der Rettungsstaat im Stresstest
       
       > In der Coronakrise hat der Staat mit Hilfsprogrammen wirksam dem
       > wirtschaftlichen Absturz entgegengewirkt. Aber es gab auch Lücken im
       > sozialen Netz.
       
 (IMG) Bild: Die meisten Päckchen mit Corona-Hilfen sind in die richtige Richtung geschickt worden
       
       Die [1][Coronakrise] war von ökonomischen Superlativen geprägt:
       Rekord-Einbruch der Wirtschaftsleistung, Rekord-Rettungsschirme,
       Rekord-[2][Konjunkturpakete], Rekorde bei der Kurzarbeit. Gleichzeitig
       blieb einiges aus, was frühere Rezessionen prägte: Die verfügbaren
       Einkommen brachen nicht ein, Rekorde bei der Arbeitslosigkeit liegen in
       weiter Ferne. [3][Unternehmensinsolvenzen] hielten sich in Grenzen.
       
       Nichtsdestotrotz ist die Zufriedenheit der Bevölkerung gering. In Umfragen
       äußerten im Frühjahr 2021 fast 70 Prozent der Deutschen, sie seien mit den
       Wirtschaftshilfen unzufrieden. Wie passt dies zusammen? Bewahrheitet sich
       einfach die alte Weisheit, dass wenig mit dem Verhindern von Katastrophen
       zu gewinnen ist, oder war die Umsetzung der Hilfen tatsächlich so
       stümperhaft, unser soziales Netz so löchrig, dass die Rekordpakete
       wirkungslos verpufften?
       
       Tatsächlich liegt die Wahrheit dazwischen. Die Unterstützungszahlungen
       haben besser funktioniert als oft wahrgenommen. Gleichzeitig hat die Krise
       gravierende Lücken in unseren Sicherungsnetzen aufgezeigt, die einige
       Gruppen nicht auffingen. Für die Zukunft sollte hier an unserem Sozialstaat
       nachgebessert werden. Beginnen wir mit den Dingen, die gut funktioniert
       haben.
       
       Die Einkommenssicherung für die breite Masse hat in der Krise – wie schon
       2008/9 – gut funktioniert. Für das Gesamtjahr 2020 lagen die verfügbaren
       Einkommen der Haushalte trotz des massiven Einbruchs der
       Wirtschaftsleistung sogar noch 0,7 Prozent höher als im Vorjahr. Das war
       keineswegs selbstverständlich:
       
       Im März 2020 herrschte große Unsicherheit, ob die Tausenden kleinen und
       mittleren Unternehmen im Gastgewerbe, Einzelhandel und
       Dienstleistungsbereich mit wenig Erfahrung mit Kurzarbeit das Instrument
       tatsächlich nutzen würden oder doch massiv Beschäftigung abbauen würden.
       Ebenso hervorragend lief die Bearbeitung der Anträge auf
       [4][Kurzarbeitergeld]. Mit Extraschichten und enormer Flexibilität wurden
       Millionen von Anträgen von der Bundesagentur für Arbeit geräuschlos und
       schnell bearbeitet.
       
       ## Anträge wurden zügig bearbeitet
       
       Auch die Rettung größerer Unternehmen und kleinteiligerer
       Wirtschaftsstrukturen funktionierte recht gut. Über den
       Wirtschaftsstabilisierungsfonds hat der Bund Beteiligungen an einer Reihe
       größerer Unternehmen erworben und diese vor der Insolvenz bewahrt; zudem
       wurden über die staatseigene [5][KfW-Bank] über 135.000 Anträge auf
       Hilfskredite überwiegend von kleinen und mittleren Unternehmen bearbeitet.
       Fast 50 Mrd. Euro an Krediten wurden so ausgeteilt.
       
       Die [6][November- und Dezemberhilfe] für die Gastronomie, die
       Überbrückungshilfen und die Neustarthilfe dürften – den Klagen der
       Betroffenen zum Trotz – Tausenden Unternehmen das Überleben gesichert
       haben. Die Kombination aus wirkungsvoller Sicherung von
       Unternehmensstrukturen und Stabilisierung der verfügbaren Einkommen erklärt
       auch, warum sich die deutsche Wirtschaft schon im dritten Quartal 2020
       wieder kräftig erholte und trägt zu den guten Aussichten für den Rest des
       laufenden Jahres bei:
       
       Sobald die Kontaktbeschränkungen gelockert werden, kann die Wirtschaft
       schnell wieder durchstarten, weil zum einen die Angebotsstrukturen
       weitgehend intakt sind, zum anderen die Menschen Geld in der Tasche haben
       und ausgeben können. Übersehen darf man bei diesem Lob allerdings auch
       nicht die Lücken und Probleme mit den Hilfszahlungen. Nicht wirkungsvoll
       abgefedert wurde die Krise für viele [7][Soloselbstständige] und
       Kleinstunternehmer.
       
       In dieser Gruppe mussten viele wegen der Pandemie oder durch die zur
       Bekämpfung verhängten Kontaktbeschränkungen Einkommensverluste erleiden.
       Ein Problem war hier die zunächst zögerliche Auszahlung der Hilfszahlungen
       sowie die fehlende Plattform zur Antragsannahme und -bearbeitung. Eine
       Reihe von Ökonomen hatte hier vorgeschlagen, Auszahlungen oder zumindest
       Abschlagszahlungen über die Finanzämter zu organisieren.
       
       ## Kleinstunternehmer fielen durchs Netz
       
       Ein solches Vorgehen hätte schnellere Auszahlungen ermöglicht, scheiterte
       aber am Ende an vorgeschobenen oder realen rechtlichen Bedenken. Als
       problematisch erwies sich zudem der Verweis der Soloselbstständigen auf die
       [8][Grundsicherung] (Hartz IV). Zwar setzte die Politik die
       Vermögensprüfung vorübergehend aus und die Vermögensgrenzen für den Bezug
       nach oben, zudem übernahm sie für Grundsicherungsempfänger auch
       Unterkunftskosten jenseits dessen, was in normalen Zeiten als „angemessen“
       definiert ist.
       
       Allerdings stellte sich schnell heraus, dass die Grundsicherung für
       Kleinstselbstständige wie Musiker wenig geeignet ist, weil die
       Einkommensberechnung betriebliche Aufwendungen nicht sinnvoll
       berücksichtigt.
       
       Wenn etwa eine Musikerin mit Grundsicherungsbezug im April ein Set neue
       Saiten kaufen muss und im Juni für einen Auftritt 500 Euro Honorar bezieht,
       kann sie nicht Kosten und Einnahmen verrechnen, sondern muss die Saiten im
       April aus Grundsicherung oder Ersparnis bezahlen, bekommt aber das Honorar
       von der Juni-Grundsicherung abgezogen.
       
       Auch die Betrachtung von Bedarfsgemeinschaften statt Individuen, die zur
       Offenlegung von Einkommen von Partnerinnen und Partnern zwingt, stellte
       sich als Hürde für eine wirkungsvolle Hilfe der Betroffenen dar. Zuletzt
       zeigte sich in der Krise, dass mit der Grundsicherung immer noch ein
       enormes Stigma verbunden ist und wohl auch deshalb viele Soloselbstständige
       auf Beantragung der Unterstützung verzichteten.
       
       Ebenfalls nicht ausreichend war die Absicherung von abhängig Beschäftigten
       mit niedrigen Einkommen: Wie Umfragen der Hans-Böckler-Stiftung zeigen,
       waren Geringverdienerhaushalte deutlich stärker von Einkommenseinbußen
       betroffen als reichere Haushalte. Grund war, dass die Kontaktbeschränkungen
       besonders stark Branchen getroffen haben, in denen – wie im Gastgewerbe
       oder Einzelhandel – ohnehin niedrige Löhne und Gehälter gezahlt werden.
       
       Hinzu kam, dass es in diesen Branchen verhältnismäßig wenige Tarifverträge
       gibt, in denen eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes vereinbart ist. Hier
       schlugen so die Einkommenseinbußen durch die Kurzarbeit voll durch, da die
       Betroffenen oft unmittelbar auf 33 bis 40 Prozent ihrer Nettoeinkommen
       verzichten mussten, auch wenn später das Kurzarbeitergeld bei längerem
       Bezug aufgestockt wurde.
       
       Auch dürften die Haushalte mit geringen Einkommen besonders von dem Verlust
       von [9][Minijobs] betroffen gewesen sein. Bei Minijobs ist keine Kurzarbeit
       möglich, und so wurden diese Stellen ab dem Frühjahr 2020 in großem Stil
       gestrichen. Ebenfalls gewisse Versäumnisse lassen sich bei einigen der
       Staatsbeteiligungen finden. Bei der Kapitalspritze etwa für die Lufthansa
       spricht einiges dafür, dass der Staat zu günstigeren – und für die
       Altaktionäre weniger günstigen – Bedingungen hätte einsteigen können.
       
       ## Wenig überzeugende Kritik
       
       Andere Kritikpunkte an den Hilfsprogrammen der Bundesregierung sind dagegen
       nicht überzeugend. Die Behauptung, dass mit den großzügigen Regelungen der
       Kurzarbeit einseitig die abhängig Beschäftigten abgesichert worden wären,
       während Selbstständige und Kleinunternehmer im Regen stehen gelassen worden
       wären, hält bei genauerer Betrachtung der Fakten nicht stand.
       
       Hätten die Betriebe nicht die Möglichkeit, Menschen in Kurzarbeit zu
       schicken, sondern sie stattdessen entlassen, so wären sie verpflichtet, bis
       zum Ende der Kündigungsfrist die vollen Bezüge zu bezahlen. So mussten sie
       nur viel geringere Remanenzkosten tragen. Kurzarbeitergeld hat so den
       Unternehmen Geld gespart. Zudem ist Kurzarbeit zunächst eine
       Versicherungsleistung, für die Beschäftigte und Arbeitgeber in den Jahren
       zuvor Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben.
       
       Die Steuerzuschüsse, die darüber hinaus an die Bundesagentur für Arbeit
       (BA) in der Krise geleistet wurden, sind mit rund 10 Mrd. Euro wesentlich
       kleiner als die Summen, die über Überbrückungs- und Soforthilfen als
       Zuschüsse an die Unternehmen geflossen sind – alleine die November- und
       Dezemberhilfen für die Gastronomie übersteigen den Zuschuss an die BA
       spürbar, hinzu kommen die Soforthilfen und die Neustarthilfe.
       
       Oft wurden darüber hinaus vermeintliche Ungerechtigkeiten bei den
       Unternehmenshilfen angeprangert. Ein Friseur, der sein Ladenlokal gemietet
       hat, bekam etwa einen Teil der Miete erstattet, während eine Kollegin mit
       sonst identischen Einnahmen und Ausgaben, der die Immobilie mit dem eigenen
       Laden gehört, keinen Zuschuss für Ladenmiete erhielt. Diese
       unterschiedliche Behandlung mag ungerecht sein, hat aber durchaus eine
       Logik:
       
       Bei den Soforthilfen ging es in erster Linie darum, Unternehmenspleiten zu
       vermeiden und Strukturen zu erhalten. Der Friseur, der seinen Laden
       gemietet hat, wäre möglicherweise vom Vermieter ins Insolvenzverfahren
       gezogen worden, bei der Kollegin mit Eigentum passiert dies nicht. In der
       Summe kann man so konstatieren, dass die Hilfsprogramme besser
       funktionierten, als es öffentlich oft wahrgenommen wird.
       
       ## Kurzarbeit spart Geld
       
       Gleichzeitig zeigen uns die Probleme, wo wir in den kommenden Jahren
       unseren Sozialstaat nachbessern sollten. Sinnvoll wäre etwa, für
       Soloselbstständige eine bessere Absicherung zu schaffen. Diese
       Selbstständigen könnten in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden.
       Möglich wäre auch, ein der Kurzarbeit ähnliches Instrument für sie zu
       schaffen.
       
       Die Erfahrung, wie unzureichend niedrig die Grundsicherung ist und wie
       frustrierend der Umgang etwa mit den Vermögensprüfungen sein kann, sollte
       Anlass sein, das System zu reformieren. Eine spürbare Aufstockung des
       Regelsatzes und Erleichterungen bei der Prüfung der Vermögen wären hier das
       Mindeste. Bei den Minijobs hat die Krise wieder einmal gezeigt, wie
       problematisch es ist, abhängige Beschäftigung ohne vernünftige soziale
       Absicherung zuzulassen.
       
       Hier wäre eine Abschaffung der Minijobs im gewerblichen Bereich ein
       sinnvoller Schritt. Kurz: Insgesamt hat der deutsche Sozial- und
       Rettungsstaat in der Krise gut funktioniert. Nichtsdestotrotz sind
       Nacharbeiten für die nächste Krise wichtig. Denn die vergangenen beiden
       Jahrzehnte haben eindrücklich gezeigt: Nach der Krise ist vor der Krise.
       Vorbereitung zahlt sich aus.
       
       19 Jun 2021
       
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